Sogenannte "Green Buildings", deren Konzepte einen verantwortungsbewussten Umgang mit Umwelt und Gesellschaft beinhalten, erfreuen sich im Bereich der Gewerbe- und Büroimmobilien seit einigen Jahren an steigender Beliebtheit. Die anhaltende Energiekrise und damit verbunden steigende Betriebskosten für Gebäude verpassen dem Trend einen zusätzlichen Schub: Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur nice-to-have, sondern ein absolutes Muss, um langfristig erfolgreich zu sein.

Für diese Entwicklung sind zwei Treiber verantwortlich: Auf der einen Seite steht die Regulatorik in Form von EU-Taxonomie und Offenlegungsverordnung[1] mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und Kapitalströmen zu erhöhen. Seit 1.1.2023 sind alle 6 Umweltziele der EU-Taxonomie ((1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität) in Kraft und verpflichten Finanzmarktteilnehmer und Vermögensverwalter festgelegte Kriterien zu reporten, die Aufschluss über die ESG-Konformität geben. Angesichts dieser gesetzlichen Vorgaben müssen Investoren die Nachhaltigkeit ihrer Investments überprüfen. Im Bereich der Büro-, Logistik- und Wohnimmobilien ist der Handlungsdruck besonders hoch, da diese Segmente für institutionelle Anleger besonders relevant sind und dadurch deren Nachhaltigkeit stärker gewichtet wird. Für Unternehmen als Eigentümer bedeutet das, dass sich im Zweifelsfall kein Käufer oder Mieter für eine nicht-nachhaltige Immobilie findet. Zwar konzentriert sich die Regulatorik bisher stark auf das E (Environment), aber auch für S (Social) und G (Governance) ist in den kommenden Jahren mit verbindlichen Auflagen zu rechnen.

Nicht zu unterschätzen sind auf der anderen Seite die Anforderungen von gewerblichen Mietern. ESG betrifft die gesamte Realwirtschaft und die Zahl der Unternehmen, die sich zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten, steigt massiv. Vor diesem Hintergrund beeinflussen ökologische und soziale Unternehmensrichtlinien die Auswahl von Büroflächen unmittelbar und der Bedarf an nachhaltigen Arbeitswelten steigt.

[1] Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge