Fünf gute Gründe, eher keine Kanzlei zu gründen

Man muss keine Kanzlei gründen, um als Anwalt tätig sein zu können; aber man muss Anwalt sein, um eine Kanzlei gründen zu können. Vorbei die Zeiten, in denen Absolventen keinen Arbeitsplatz fanden und sich zwangsläufig selbstständig machen mussten. Die Statistik zeigt, dass sich Anwälte heute erst nach reiflicher Überlegung nach mehreren Jahren Berufserfahrung eine Kanzleigründung zutrauen.

Tendenziell stagniert die Zahl der Kanzleigründungen seit Jahren, obgleich die Abschlusszahlen an den Universitäten und auch die Zulassungszahlen zur Anwaltschaft nach wie vor leicht zunehmen. Das kann daran liegen, dass gerade die Großkanzleien ständigen Bedarf an Nachwuchsjuristen haben, der Rechtsberatungsmarkt in Deutschland aber weitgehend gesättigt ist.

Das mag auch daran liegen, dass die Juristen im Staatsdienst (Staatsanwälte, Richter, Behörde) überaltert sind und dort gerade ein erhöhter Bedarf an Nachwuchsjuristen besteht. Vor einigen Jahren noch unvorstellbar, geht der Staat heute proaktiv sowohl in die Universitäten als auch auf die Anwaltschaft zu, um zu rekrutieren. Auch strömen immer mehr Juristen in alternative Berufe und Branchen, die für Juristen mittlerweile durchaus attraktive Karrierewege bieten Fachkräftemangel ist auch bei der Juristen längst da.

Warum ein Kanzleigründung heute weniger attraktiv erscheint

Eine Kanzleigründung ist für eine wachsende Zahl junger Juristen heute ebenso wenig wie die Partnerschaft das erstrebenswerte Ziel ihrer beruflichen Karriere. Was spricht dagegen?

1. Gesetzliche Begrenzungen behindern die Kanzleien

Der Anwaltsberuf ist ein freier Beruf. Als Organ der Rechtspflege ist seine Ausübung jedoch berufsrechtlich in gewissen Bahnen vorbestimmt. Was dem Berufsstand Freiheit und Würde verleihen soll, begrenzt ihn jedoch in unternehmerischer Hinsicht. Gemeint sind hier die Regelungen zur branchenübergreifenden Kooperation, zum Marketing, zur Ausbildung, zur Vergütung und Zulassung etc., die mittlerweile auch der Gesetzgeber zunehmend in Frage stellt ( Bundesjustizministerium plant neue Berufsausübungsmodelle für Rechtsanwälte): Die gesetzlichen Reglementierungen der Anwaltschaft sind nicht mehr zeitgemäß

Dies wird in Zeiten, in denen Kanzleien mit der freien Wirtschaft um den begrenzten Markt konkurrieren müssen, immer mehr zur Belastung für die Kanzleien, weil Legal–Tech-Anbieter, Versicherer und Dienstleister anderer Branchen diesen Einschränkungen nicht unterworfen sind. Hinzu kommt, dass Dank der Digitalisierung heute ohnehin Fachwissen fast überall zu jeder Zeit kostenfrei abrufbar ist, was das Rechtsberatungsmonopol der Anwaltschaft in den Grundfesten erschüttert, aber auch zunehmend staatliche, gemeinnützige und wohltätige Institutionen ermutigt, ihren Service zum Wohle der Allgemeinheit Richtung Rechtsberatung auszuweiten.

2. Unternehmerische Grenze: Die Kanzleigründung als "Blindflug"

Dass gerade im Bereich der kleinen und mittleren Kanzleien ein gewisser Stillstand eingetreten ist und hier viele Kanzleien nicht die für ein erfolgreiches, gesundes Wachstum erforderlichen Umsätze und Gewinne erzielen, ist kein Geheimnis. Viele Kanzleien leben quasi “von der Hand in den Mund” und sind kaum mehr wirtschaftlich.

Die nach wie vor problematische Regelung zur “Entziehung der Anwalts-Zulassung bei Vermögensverfall” hält viele Kanzleiinhaber davon ab, Insolvenz anzumelden (Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten).

Die bürokratischen Hürden zur Schließung einer unwirtschaftlcihen Kanzlei vor der Insolvenz führt in vielen Fällen dazu, dass sie zumindest auf dem Papier bestehen bleibt, aber tatsächlich nicht mehr bedient wird. Aus unternehmerischer Sicht fatal, gehört doch ein gewisses unternehmerisches Risiko notwendigerweise zum Erfolg dazu – ebenso wie das Recht auf eine zweite Chance. Nur dann entsteht Antrieb, Innovation und Entwicklung in der Branche.

Es ist kein Zufall, dass genaue Zahlen zu Kanzleiinsolvenzen und –schließungen zumindest in den Berufskammern nach wie vor fehlen, obgleich es sie faktisch gibt. Einen Gefallen tut man sich damit nicht, wird doch das mit einer Kanzleigründung verbundene unternehmerische Risiko damit nur schwer bewertbar, was es Finanzdienstleistern und Gründern gleichermaßen schwer macht, eine realistische Einschätzung vorzunehmen und eine Kanzleigründung zu einem “Blindflug” machen kann.

3. Kompetenzgrenzen des Juristen als Unternehmer 

Nach der aktuellen Umfrage des ffi-Verlages zur Legal-Tech in der Anwaltschaft

  • geben die Hälfte der befragten Inhaber kleiner und mittlerer Kanzleien an, sich “weniger gut” in unternehmerischen Themen auszukennen und keinerlei Tools aus dem Business Development zu nutzen
  • ein Drittel gibt an, nach eigener Einschätzung zumindest über “das wichtigste betriebswirtschaftliche Know How” zu verfügen, immerhin nutzt knapp jeder vierte einen Businessplan
  • jeder achte gibt jedoch an, sich als Kanzleiinhaber gar nicht auszukennen
  • die Hälfte der Befragten gibt zumindest an, sich für die Themenkomplexe Kanzleigründung und -entwicklung, Strategie und Management sowie Positionierung und Marketing zu interessieren und zwar mehr als für den Dauerbrenner Legal-Tech und Digitalisierung

Fatale Ergebnisse, denn die erfolgreiche Kanzleigründung und –führung ist komplexer geworden, was jeder zweite Teilnehmer uneingeschränkt und immerhin jeder vierte zumindest teilweise bestätigen kann. Die Digitalisierung hat ungeahnte Möglichkeiten eröffnet aber auch Risiken gebracht. Neue Entwicklungen finden schneller statt, so dass man ohne entsprechenden Einsatz kaum Schritt halten kann.

4. Kapazitätsgrenze limitiert den Gründer

Erstaunlich genug gibt nach der aktuellen Umfrage des ffi-Verlages immerhin

  • ein Achtel der Befragten an, dass sie ihre Arbeitsweise in den letzten 5-10 Jahren nicht geändert haben und das gut funktioniert.
  • ein weiteres Viertel gibt an, auf die erhöhten Anforderungen und die Komplexität mit mehr “Manpower” zu reagieren, indem sie selbst oder mit zusätzlichem Personal heute mehr arbeiten als noch vor einigen Jahren
  • die überwiegende Mehrheit gibt hingegen an, mit dem bewussten Einsatz von Software und Zeitmanagement zu reagieren, um effektiver zu werden

Keiner der Befragten hat bislang die ideale Lösung gefunden. Das Finden guter neuer Mitarbeiter, um den Anforderungen gerecht zu werden, bereitet große Schwierigkeiten. Allgemein gibt es zuviel Arbeit für zuwenig Personal. Auch dadurch ist Wachstum kaum möglich, als Kanzlei wie auch persönlich. Fazit: Als Kanzleiinhaber arbeiten Sie am Rande der Belastungsgrenze.

5. Persönliche Grenzen und Ziele

Bei den fünf Gründungsfragezeichen ist aber auch auf die persönlichen Grenzen hinzuweisen. Zwar spielen hier auch das Thema Berufsethik, persönliche Werte und Prägungen hinein: Marketing, Akquise und Vertrieb ist nicht jedermanns Sache. Ebenso beachtlich sind aber natürlich gesundheitliche Grenzen oder Beeinträchtigungen und private Verpflichtungen Angehörigen und Freunden gegenüber Wie die Juristen von morgen den Arbeitsmarkt auf den Kopf stellen .

Das Entscheidende jedoch: Neue Werte möchten gelebt werden. Work-Life-Balance ist längst kein Modewort mehr. Lebenszeit ist in der Wahrnehmung kostbarer geworden. Zeit für die Familie, für Regeneration und Gesundheit sind immer mehr Menschen wichtiger, als sich nicht nur beruflich, sondern auch unternehmerisch zu verwirklichen. Jeder zweite Kanzleiinhaber gibt an, keine Zeit für die wichtigen Dinge im Leben zu haben.

Tatsächlich bereiten weder das Studium noch der Anwaltsberuf auf die Kanzleigründung, die damit verbundene unternehmerische Tätigkeit und die Führungsaufgaben vor. Genaugenommen behindert die Ausübung des Anwaltsberufes sogar die Kanzleigründung und Kanzleiführung – kommen doch die unternehmerischen Aufgaben regelmäßig nach einem langen, intensiven Arbeitstag in der Kanzlei hinzu.

Das muss man wollen oder eben nicht - wie diese fünf Grenzen bei intensiver Selbstbefragung aufzeigen können.

→ Dr. Geertje Tutschka ist Juristin, Beraterin und Coach sowie Präsidentin der deutschen Sektion der International Coach Federation (ICF). In ihrem Fachbuch  „Kanzleigründung und Kanzleimanagement beschäftigt sie sich mit dem Gründungsthema.