Zusammenfassung

 
Überblick

Nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ("LkSG") ist von europäischer Seite absehbar mit Änderungen zu rechnen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") auf EU-Ebene sind nahezu abgeschlossen. Die finale Billigung der Verhandlungsergebnisse steht noch aus. Es ist damit zu rechnen, dass sich die im deutschen Gesetz geregelten unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette inhaltlich verschärfen werden. Auch wird sich der Anwendungsbereich im Sinne eines "level playing field" (in etwa: gleiche Wettbewerbsbedingungen) deutlich erweitern. Es werden nicht mehr nur in Deutschland ansässige Unternehmen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beachten müssen, sondern auch andere EU-Unternehmen sowie in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen. Mit der europäischen Regelung soll erstmals ein expliziter Tatbestand für die Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette geschaffen werden.

1 Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten; seit dem 1.1.2024 hat sich sein Anwendungsbereich (wie ursprünglich vorgesehen) erweitert. Viele Fragen, die sich bei seiner Anwendung und Umsetzung ergeben, sind auch ein Jahr nach Inkrafttreten noch offen. Gleichzeitig ist schon jetzt absehbar, dass das LkSG in nicht allzu ferner Zukunft geändert werden muss, um es an die kommenden Vorgaben der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), einem parallelen Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene, anzupassen.

Was sich im Einzelnen wie ändern wird, steht derzeit noch nicht final fest. Der politische Meinungsbildungsprozess zur CSDDD auf EU-Ebene ist noch nicht abgeschlossen. Zwar haben die Trilog-Verhandlungen Ende 2023 zu einer – zunächst noch informellen – politischen Einigung geführt. Mit dem finalen Regulierungsentwurf ist allerdings dem Vernehmen nach erst im Frühjahr 2024 zu rechnen. Gleichzeitig formiert sich weiterer Widerstand gegen die bis dato erreichte politische Einigung. Es ist also noch nicht gewiss, was genau Rat und Parlament bezüglich der CSDDD letztlich beschließen werden. Nachfolgend zeigen wir auf, womit auf Grundlage der im Dezember 2023 erzielten politischen Einigung zu rechnen ist.

2 Stand des europäischen Regulierungsvorhabens (CSDDD): finaler Regierungsentwurf steht noch aus

2.1 Trilog-Verhandlungen nach Uneinigkeit bzgl. Ausgestaltung zwischen Kommission, Rat und Parlament

Am 23.2.2022 legte die EU-Kommission nach mehrfacher Verschiebung ihren Vorschlag für eine Richtlinie "über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit" vor (die sog. CSDDD).[1] Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielt auf die Förderung nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns und die Verankerung von Menschenrechts- und Umweltaspekten in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung ab. Die EU-Kommission will mithilfe der CSDDD sicherstellen, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns, auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas, berücksichtigen.

Am 30.11.2022 legte sodann der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, seine Verhandlungsposition zur CSDDD fest.[2] Zusammenfassend betrachtet nahm er dabei eine im Vergleich zur EU-Kommission eher zurückhaltende Position ein. Wiederum einige Monate später hat das Europaparlament am 1.6.2023 seine Position für die kommenden Verhandlungen über die CSDDD festgelegt.[3] Im Gegensatz zum Europäischen Rat hat sich das Europaparlament nach intensiven Diskussionen und auch Last-Minute-Vorstößen mit großer Mehrheit für Verschärfungen gegenüber dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ausgesprochen.

Am 14.12.2023 haben Parlament, Rat und Kommission jeweils in Pressemitteilungen vermeldet, dass die Verhandlungsführer von Parlament und Rat eine zunächst noch informelle Einigung über die Inhalte der CSDDD erzielt haben.

[4]

 
Hinweis

Finaler Regulierungsentwurf voraussichtlich im Frühjahr 2024 verfügbar

Mitunter war von einem historischen Durchbruch die Rede. Allerdings enthalten die Pressemitteilungen einige Unklarheiten und auch Widersprüche. Zudem umfasst die erzielte vorläufige politische Einigung nur die wesentlichen Punkte; verschiedene Detailfragen sind noch zu klären.

Mit dem finalen Regulierungsentwurf ist erst im Frühjahr 2024 zu rechnen.

2.2 Voraussichtlicher Zeitplan der CSDDD und Übergangsfristen für die Umsetzung und Ausgestaltung

Nach dem Vorliegen des finalen Regul...

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