Begriff

Unter einer Verdachtskündigung versteht man die Kündigung eines Arbeitnehmers, die sich nicht auf einen erwiesenen Straftatbestand oder Vertrauensbruch stützt, sondern die ausgesprochen wird, weil Verdachtsmomente hinsichtlich einer Straftat oder eines Vertrauensbruchs bestehen. Die Verdachtskündigung kann als außerordentliche oder als ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Vorschriften zur (Verdachts-)Kündigung sind in erster Linie im BGB und KSchG enthalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge