Rz. 10
Eine Kündigung wird nicht wirksam, wenn dem Arbeitnehmer vor Zugang der Kündigung oder gleichzeitig mit der Kündigung ein Widerruf der Kündigungserklärung zugeht, § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Kündigungsschutzklage ist dann nicht erforderlich.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen