Substanzmissbrauch und Suchterkrankungen kommen auch mit diversen Medikamenten und mit illegalen Drogen vor.

In allen Fällen gilt § 15 DGUV-V 1, nach dem Beschäftigte nicht in berauschtem Zustand arbeiten dürfen. Ein Nachweis ist allerdings in aller Regel schwierig und nicht an einfache Tests oder verbindliche Grenzwerte zu knüpfen, sodass Sanktionen am Verhalten der Betroffenen anzusetzen sind (s. Abschn. 4.4).

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