Kurzbeschreibung

Mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes zum 1.4.2024 durch das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" entstehen gerade am Anfang bei der Umsetzung im Betrieb viele Fragen. Wir haben hier die häufigsten Fragen von Unternehmen in Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung von Qualifizierungsgeld zusammengestellt.

FAQ zu Verfahren und Berechnung

1. Was ist das Qualifizierungsgeld?

Qualifizierungsgeld ist ein neues Weiterbildungsinstrument im Rahmen betrieblicher Transformationsprozesse. Das Qualifizierungsgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert und dient der Deckung des Lebensunterhalts der Teilnehmer für die Dauer der Teilnahme an einer Weiterbildung. Der Arbeitgeber übernimmt alle sonstigen Kosten der Weiterbildung, insbesondere die Qualifizierungskosten.

Die Voraussetzungen für die Gewährung sowie die Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes sind in §§ 82a, 82b und 82c SGB III geregelt.
2. Welche Zielgruppe hat das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld steht Beschäftigten aller Branchen zur Verfügung. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Betriebe und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigungsperspektive bei ihrem Arbeitgeber ermöglichen kann.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn die folgenden Grundvoraussetzungen gegeben sind:

  • Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen,
  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen,
  • Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  • Träger der Maßnahme ist für die Förderung zugelassen,
  • Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern und darf die maximale Dauer einer Vollzeitmaßnahme von 3,5 Jahren nicht überschreiten.
4. Welche Weiterbildungen werden durch die Zahlung von Qualifizierungsgeld gefördert?

Es gibt keine Beschränkung bei den Weiterbildungsmaßnahmen.

Grundsätzlich sind alle Weiterbildungen förderfähig, wenn die Maßnahme

  • mehr als 120 Stunden umfasst,
  • Maßnahmeninhalte vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und
  • der Maßnahmenträger zertifiziert ist.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet ist. Eine Förderung ist zudem nicht möglich, wenn für die gleiche Maßnahme Förderleistungen nach § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) beantragt wurden.
5. Was sind die betrieblichen Voraussetzungen?

Im Betrieb müssen sich strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe für mindestens 20 % der Beschäftigten innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgehend von der Antragstellung ergeben.

Es muss eine kollektivvertragliche Regelung (Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) vorliegen, die betriebsbezogene Regelungen über das Bestehen des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs, die Beschäftigungsperspektiven der Betroffenen im Betrieb und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes im Betrieb (z.B. eine Aufstockung des Qualifizierungsgeldes) enthält.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die berufliche Weiterbildungsmaßnahme selbst finanzieren, d.h. die Beschäftigten dürfen nicht an den Weiterbildungskosten beteiligt werden. Eine Kostenübernahme durch Dritte ist aber zulässig. Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden von der Agentur für Arbeit getragen.
6. Was sind die persönlichen Voraussetzungen?

Die mit Qualifizierungsgeld zu fördernden Arbeitnehmer müssen die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei ihrem Arbeitgeber durchführen. Das Arbeitsverhältnis darf für die Dauer der Förderung weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag aufgelöst werden. Die Arbeitnehmer dürfen in den letzten 4 Jahren vor der Antragstellung nicht schon einmal Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten haben.

Die persönlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn während der Weiterbildungsmaßnahme wegen eines Erholungsurlaubs Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsentgelt besteht. Auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Weiterbildungsmaßnahme (z.B. Zugang einer Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme) sind ab diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Altersrentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen erfüllen nicht die persönlichen Voraussetzungen. Dies gilt ebenso bei Versicherungsfreiheit (z.B. geringfügig Beschäftigte, Personen die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen, Anspruche auf Rente wegen voller Erwerbsminderung).

Das Qualifizierungsgeld wird hingegen bei Erkrankung für die D...

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