Kurzbeschreibung

Muster zur Eingangsbestätigung durch den Arbeitnehmer bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsbestätigung).

Vorbemerkung

Kündigung erst mit Zugang wirksam

Die Kündigungserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Bei einer Arbeitgeberkündigung ist dies grundsätzlich der Arbeitnehmer. Einem Anwesenden geht die Kündigung mit der Übergabe des Kündigungsschreibens sofort zu und wird damit wirksam. Es kommt nicht darauf an, ob oder wann der Empfänger es liest.

Beweise für den Zugang sichern

Zu Beweiszwecken ist zu empfehlen, sich mit einer Kündigungsbestätigung den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Empfangsbekenntnisses besteht jedoch nicht. Weigert sich der Arbeitnehmer, den Empfang der Kündigung zu quittieren, sollte der Arbeitgeber einen gerichtsfesten Nachweis der Kündigung anderweitig sicherstellen, etwa durch Hinzuziehung eines Zeugen.

Zeitpunkt der Kündigung

Für die Zeit oder den Ort der Kündigung gibt es keine Beschränkung. Die Kündigung darf grundsätzlich zu jeder Zeit und an jedem Ort ausgesprochen werden. Sie kann außerhalb der Arbeitszeit, vor oder am Kündigungstermin, und auch während einer Erkrankung des Arbeitnehmers erfolgen (hiervon ist die Kündigung wegen einer Erkrankung zu unterscheiden). Die Kündigung darf auch an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen erklärt werden, auch z. B. am 24.12. Auch die Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist zulässig. Diese Möglichkeit wird allerdings häufig (zulässigerweise) in Arbeitsverträgen ausgeschlossen.

Eingangsbestätigung Kündigungsschreiben

Das Original der Kündigung habe ich am .......................... erhalten.

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Ort, Datum

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(Mitarbeiter/in)

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