Voraussetzung für die Anwendung des Rahmenübereinkommen ist, dass der Wohnstaat der beschäftigten Person und der Staat, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, die Vereinbarung unterzeichnet haben. Das Rahmenübereinkommen gilt derzeit für die nachfolgenden Staaten:
Belgien | Deutschland | Finnland | Frankreich | Italien |
Kroatien | Liechtenstein | Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Schweden |
Schweiz | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien |
Auch zukünftig können weitere Staaten das Rahmenübereinkommen unterzeichnen. Dieses findet dann ab dem darauf folgenden Monat Anwendung.
Weitere Informationen
Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit sammelt und veröffentlicht die Informationen zur Telearbeit. Weitere Informationen können dieser Seite entnommen werden.
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