[1] Der Halbjahresscheck (Anlage 2) ergänzt den Haushaltsscheck. Er umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr und wird von der Minijob-Zentrale automatisch den Haushalten zur Verfügung gestellt, die Arbeitnehmer mit schwankenden Arbeitsentgelten melden. Leitgedanke dieses Schecks ist der Abbau von Bürokratie, so dass der Privathaushalt als Arbeitgeber eines geringfügig entlohnten Beschäftigten von nicht erforderlichen Verwaltungspflichten entlastet wird.

[2] Eine Ausstattung des Arbeitgebers mit einem maschinell erstellten Halbjahresscheck setzt voraus, dass der Arbeitgeber zunächst einen Haushaltsscheck einreicht, auf dem er schwankende Bezüge kennzeichnet. Nach dessen Verarbeitung stellt die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber halbjährlich einen Halbjahresscheck bereit. Alternativ kann dieser unter minijob-zentrale.de heruntergeladen werden.

[3] Der Halbjahresscheck umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Der Arbeitgeber ergänzt die einzelnen Monate und bescheinigt die jeweiligen Verdienste seiner Haushaltshilfe. Der Meldezeitraum darf immer nur das erste oder zweite Kalenderhalbjahr umfassen, beispielsweise Januar bis Juni oder Juli bis September. Anzugeben sind alle Monate, in denen das Arbeitsverhältnis im Halbjahr bestanden hat. Der Arbeitgeber muss auch Monate melden, für die er kein Arbeitsentgelt gezahlt hat ("Nullmonate"). Beispielsweise, weil das Arbeitsverhältnis wegen eines unbezahlten Urlaubs, aufgrund einer (längeren) Arbeitsunfähigkeit (nach Ablauf der Entgeltfortzahlung) oder bei einer Freistellung von Arbeitsleistung (z.B. Gartenarbeit nur jeden dritten Monat) länger als einen Monat unterbrochen war. Das Feld "Arbeitsentgelt" ist in diesem Fall mit 0 EUR vorzugeben.

[4] Der Halbjahresscheck enthält folgende Angaben:

  • Arbeitgeber: Name, Vorname und Betriebsnummer
  • Beschäftigter: Name, Vorname und Rentenversicherungsnummer oder (falls diese nicht bekannt ist) Geburtsdatum
  • Beschäftigungszeitraum und die schwankenden Arbeitsentgelte (kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet) in einem sechsmonatigen Zeitraum
  • Kennzeichnung über die Beendigung der Beschäftigung
  • Name, Vorname und Betriebsnummer des Arbeitgebers

[5] Der Halbjahresscheck enthält ergänzende Erläuterungen für den Arbeitgeber.

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