Im Bildungsbudget wird festgelegt, welche Mittel für einen definierten Zeitraum, meist ein Jahr, für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Voraussetzung der Budgetverwaltung ist, dass die relevanten Kostenarten für das jeweilige Unternehmen festgelegt werden, um darauf basierend die konkrete Planung durchzuführen und anschließend einen Soll-Ist-Vergleich vorzunehmen.

Bei der Festlegung des Budgets sind verschiedene Varianten, ggf. auch in Kombination, möglich:

  • Prozentsatz der Lohn- und Gehaltssumme, vom Umsatz oder vom Jahresgewinn,
  • Prozentsatz der Vergütung des einzelnen Mitarbeiters,
  • Ein fester Betrag pro Mitarbeiter,
  • Benchmarking (Orientierung an anderen Unternehmen) sowie
  • Trendfortschreibung unter Beachtung von Veränderungen und Entwicklungen.

Die Festlegung erscheint so einfach. Bei Veränderungen der äußeren Anforderungen und/oder in der Mitarbeiterschaft selbst kann sich aber der tatsächliche Bildungsbedarf weit davon entfernen. Um nicht mehr oder weniger Geld als nötig auszugeben, ist es daher sinnvoll, wie beschrieben, frühzeitig den Weiterbildungsbedarf zu ermitteln und auch das Budget entsprechend anzupassen.

 
Hinweis

Budgetplanung

Wenn die Weiterbildung erst einmal systematisch durchgeführt wird, sollten die anfallenden Kosten zunächst im Nachgang möglichst genau erfasst werden, um dann später konkrete Anhaltspunkte für die weitere Budgetplanung zu haben.

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