Video: BAG: Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige
Hinweis: Der EuGH hat bestätigt, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters in diesem Fall gerechtfertigt sein kann.[1] Daraufhin hat die Klägerin die Revision beim BAG zurückgenommen. Für sie gilt nun also die Entscheidung der Vorinstanz.[2]
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