Die vom Rentenversicherungsträger vergebene Versicherungsnummer ist in der Anmeldung einzutragen. Vor Übermittlung der Anmeldung ist seit 1.1.2023 das elektronische Verfahren zur Abfrage der Rentenversicherungsnummer mit dem Datensatz Versicherungsnummernabfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu nutzen.

Wurde noch keine Versicherungsnummer vergeben, sind bei der Anmeldung zusätzliche Angaben in dem Feld "Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann" erforderlich. Es handelt sich dabei um die Angaben zum Geburtsnamen, zum Geburtsort, zum Geschlecht und zur Staatsangehörigkeit.

Bei den Angaben zum Geschlecht ist – neben M für männlich und W für weiblich – auch die Angabe X für unbestimmt oder D für divers zulässig.

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