NRW: Reform der Feuerwehrlaufbahn ermöglicht Beförderungen

Die Reform der Feuerwehrlaufbahn in Nordrhein-Westfalen trägt erste Früchte. Die ersten Beamten des mittleren Dienstes wurden von A10 nach A11 befördert.

Seit dem 16. März 2017 gilt eine neue Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen.

Aufstieg von A10 nach A11 möglich

Nach der Verordnung können Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes aufsteigen, wenn sie

  1. nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für den Dienst in der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes geeignet sind,
  2. die Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführern abgeschlossen haben und
  3. eine hierzu am Institut der Feuerwehr NRW angebotene oder durch das Institut der Feuerwehr NRW anerkannte mindestens dreiwöchige Vertiefungsausbildung für feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 besucht haben oder zur Praxisanleitung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter geeignet sind und
  4. über eine mindestens dreimonatige Tätigkeit die Ausbildungsinhalte des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes wiederholt und vertieft haben.

Einzelheiten sind in § 14 der Laufbahnverordnung geregelt.

Gewerkschaft will weitere Ziele durchsetzen

Weitere Verbesserungen für verbeamtete Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sind nach Mitteilung von ver.di Fachgruppe Feuerwehr in Nordhein-Westfalen:

  • Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wurde wieder eingeführt.
  • Das Jubiläumsgeld für Beamte/Feuerwehrbeamte wurde wieder eingeführt.
  • Die Anwärterbezüge wurden angehoben.

Die Lebensarbeitszeit von 60 Jahren ist erhalten geblieben.

Nach der Sommerpause will die Gewerkschaft folgende Themen angehen:

  • Anhebung der Anwärter Bezüge für die Laufbahngruppe II
  • Freistellungen für die PSU-Teams (Team zur psychosozialen Unterstützung)
  • Auslegung und Bewertung eines sog. Qualifizierten Dienstunfalls. Die neue Landesregierung hat dieses auch als Arbeitsauftrag in das Koalitionspapier aufgenommen.
Pressemitteilung ver.di NRW
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