Geldbuße für Krankenhaus bei Verwechslung von Patientendaten

Werden Patientendaten in Krankenhäusern nicht korrekt zugeordnet, kann dies wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wegen Schlamperei im Umgang mit Patientendaten muss ein Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße von 105.000 Euro zahlen.

Verwechslung von Patientendaten

Bei der Aufnahme eines Patienten war es zu einer Verwechslung gekommen und im Zusammenhang damit zu mehreren Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Dabei kam es zu einer falschen Rechnungsstellung. Der Vorgang habe «strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement» offenbart, erklärte das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) Kugelmann in Mainz.

Datenschutzmanagement sicherstellen

Die Behörde erklärte, das Krankenhaus bemühe sich nun, das Datenschutzmanagement zu verbessern. Vorrangiges Ziel sei es, «bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern», erklärte Kugelmann. Geldbußen seien dabei ein Instrument unter mehreren. «Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden.»

dpa