Gesetzgebung: Kommunen fordern Einigung bei der Grundsteuer

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert Bund und Länder auf, sich zügig auf eine Reform der Grundsteuer zu einigen. Nötig sei eine "schnelle und einvernehmliche Lösung", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden, die maßgeblich dazu beiträgt, Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge zu finanzieren. Vor allem die freiwilligen Leistungen der Kommunen sind vielerorts nur durch diese Einnahmen zu realisieren. Bundesweit belaufen sich die Einnahmen auf rund 14 Milliarden Euro pro Jahr.

"Die Grundsteuer ist auch ein unverzichtbarer Baustein für die Planungssicherheit der Städte und Gemeinden, die auf diese Einnahmen angewiesen sind und damit auch in Zukunft planen können müssen," so Landsberg.

Verwaltungsaufwand soll möglichst niedrig gehalten werden

Den Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundsteuer künftig für jede Wohnung individuell berechnen zu lassen, hält Landsberg für einen "denkbaren Weg". Er betonte: "Es geht nicht darum, das Gesamtaufkommen zu erhöhen, sondern die Belastungen gerechter zu verteilen. Es kann ja nicht sein, dass eine schicke Villa an der Elbchaussee aus der Jahrhundertwende mit weniger Grundsteuer belastet ist als eine neue einfache Vierzimmerwohnung im Ruhrgebiet." Wichtig sei ein einfacher, nachvollziehbarer Ansatz, der "möglichst ohne viel Bürokratie" umgesetzt werden könne.

Einheitswerte für Grundsteuer sind verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April geurteilt, dass die bei der Berechnung bisher zugrunde gelegten Einheitswerte (Wert eines Grundstücks) verfassungswidrig sind. Denn diese sind veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden sie 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Form der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2019 für die Erarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage gesetzt. Ist bis dahin kein neues Gesetz in Kraft, kann die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden.

Vorschlag: Wertabhängige Berechnung

Scholz schlägt ein wertabhängiges Modell vor. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer soll sich künftig zusammensetzen aus Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

dpa
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