Neue Grundsteuer: Hamburg lässt Hebesätze unverändert

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Viele Kommunen rechnen noch. Hamburg hat nun beschlossen, den alten Wert für 2024 und länger beizubehalten. Berlin senkt ihn.

Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Milliarden Euro zusammen: Die Grundsteuer B – sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland. Die Höhe der Steuer wird von den Städten und Gemeinden über Hebesätze festgelegt. Bezahlt wird sie von Grundstückseigentümern. Die können sie auf die Mieter umlegen.

Ab Anfang Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. In vielen deutschen Städten dürften die Hebesätze steigen, wird befürchtet. Schon in den vergangenen zwei Jahren sei die Grundsteuer B in den meisten deutschen Kommunen teurer geworden, heißt es zum Beispiel in einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Grundsteuer B: Hamburg lässt Hebesatz bei 540 Prozent

Der Hamburger Senat hat am 7.5.2024 beschlossen, dass die Hebesätze für die Grundsteuer bei den bisherigen Werten bleiben: Die Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft bei 225 Prozent und die Grundsteuer B bei 540 Prozent. Diese Hebesätze seien zuletzt 2004 und 2005 angepasst worden, teilte die Finanzbehörde mit.

"Während nicht wenige deutsche Städte und Gemeinden vor der Grundsteuerreform noch schnell die Hebesätze erhöhen, zeigt Hamburg (...) große Verlässlichkeit und verzichtet trotz schwieriger Haushaltslage auf Erhöhungen – auch mit Blick auf die Wohnkosten in unserer Stadt, die nicht weiter steigen dürfen", sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Auch im Hinblick auf die neue Grundsteuer, die vom kommenden Jahr an erhoben werde, bleibe das Versprechen der Aufkommensneutralität insgesamt und im Bereich Wohnen bestehen.

Berlin senkt Hebesatz für Grundsteuer ab 2025 deutlich

Der Berliner Senat will eine starke Verteuerung der Wohnkosten im Zuge der 2025 anstehenden Grundsteuerreform möglichst verhindern. Das unterstrich Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bereits im Februar 2024. Der Hebesatz wird ab 2025 stark von 810 auf 470 Prozent gesenkt und die sogenannte Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert, um eine höhere Belastung im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken zu vermeiden. Für Wohngrundstücke soll die Steuermesszahl ab dem 1.1.2025 nur 0,31 Promille betragen, für andere Grundstücke 0,45 Promille.

Erste Wertbescheide der Steuerverwaltung hatten für Verunsicherung gesorgt. Die dort genannten Grundsteuerwerte waren oft um ein Vielfaches höher als bei der bisherigen Grundsteuer.

Bundesländer: Transparenzregister für Hebesätze?

Einem Medienbericht zufolge wollen mehrere Bundesländer für Transparenz bei der neuen Grundsteuer sorgen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein sollen Immobilieneigentümer für ihre jeweilige Kommune erfahren können, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) im Juli 2023 berichtete. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen, betonte zum Beispiel eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums in Hannover dem Bericht zufolge.

Schleswig-Holstein plant laut FAZ ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden die Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. In Niedersachsen wurde den Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Laut Bundesregierung soll der Hebesatz so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Für einzelne Eigentümer könne sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Grundsteuerreform: Einige Klagen anhängig

Die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Bis zum 31.12.2024 gelten die alten Grundstückswerte von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland). Für die Neuberechnung müssen knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Nachdem am 31.1.2023 die verlängerte Abgabefrist für die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgelaufen war und erste Wertbescheide erlassen wurden, kam es vereinzelt zu Klagen vor den Verfassungsgerichten der Bundesländer und vor Finanzgerichten.

Es wurden Zweifel an der Recht- und Verfassungsmäßigkeit geäußert: Das liegt vor allem an den teils erheblichen Unterschieden bei den Grundsteuermodellen, die von den Bundesländern gewählt worden sind – das Reformgesetz sieht neben dem sogenannten Bundesmodell eine Länderöffnungsklausel vor, die eigene Landesgesetze möglich machte. Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) oder beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind noch nicht anhängig.


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dpa
Schlagworte zum Thema:  Kommunen, Grundsteuer