Österreich ist sicherlich nicht als eine typische Steueroase zu bezeichnen. Das Steuerrecht dort ist von der Struktur und der steuerlichen Belastung mit Deutschland vergleichbar[1], nur eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Abkommen mit Deutschland bestehen in Form eines allgemeinen DBA[2] und eines DBA zur Erbschaftsteuer.[3] Allerdings konnten in der Vergangenheit Zinseinkünfte aus Österreich fast so gut verheimlicht werden wie in der Schweiz. Dies hat sich insofern geändert, als die Zinsrichtlinie der EU die Mitgliedsstaaten zur Auskunft verpflichtet. Österreich hat hierbei eine Übergangsfrist eingeräumt bekommen, als dass keine Auskünfte erteilt werden, sondern eine Quellensteuer einbehalten und abgeführt wird.
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