Die sogenannte Solarpflicht ist fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren.

  • Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland zum 1.1.2022 eine umfassende Solarpflicht für Nichtwohngebäude eingeführt. Mittlerweile schließt sie ebenso Wohngebäude ein. Private Neubauten müssen seit dem 1.5.2022 verpflichtend PV-Anlagen auf Dächern installieren. Hausbesitzer, die nach dem 1.1.2023 eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, sind ebenso zur Installation einer Anlage verpflichtet.

  • Bayern

    Mit der Erneuerung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ist nun auch in Bayern ab 2023 eine Solarpflicht in Kraft getreten. Diese bezieht sich bisher nur auf Nichtwohngebäude. Trotz der oben erläuterten Vorteile einer PV-Anlage für Hausbesitzer, ist eine Solarpflicht für Wohngebäude derzeit nicht geplant. Seit dem 1.3.2023 gilt eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude (Eingang des Bauantrags oder der vollständigen Bauvorlagen ab dem 1.3.). Seit dem 1.7.2023 müssen alle neuen Nicht-Wohngebäude eine PV-Anlage auf dem Dach installieren. Und ab dem 1.1.2025 müssen auch Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) bei Erneuerung der Dachhaut eine PV-Anlage auf dem Dach installieren.

  • Berlin

    In Berlin greift seit dem 1.1.2023 ein neues Solargesetz, das Eigentümer von privaten Neubauten sowie Bestandsbauten (bei einer grundlegenden Dachsanierung) bei Dächern mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern zur Installation von PV-Anlagen auf der Dachfläche verpflichtet. Alternativ darf auch eine PV-Anlage an der Gebäudefassade oder eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Die PV-Anlagen müssen mindestens 30 % der Dachfläche bedecken. Für Wohngebäude gibt es alternative Mindestanforderungen: Wohngebäude mit maximal 2 Wohnungen brauchen mindestens eine 2 kWp PV-Anlage; Wohngebäude mit 3 bis 5 Wohnungen mindestens eine 3 kWp PV-Anlage und Wohngebäude mit 6 bis 10 Wohnungen mindestens eine 6 kWp PV-Anlage.

  • Brandenburg

    Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg bisher keine Solarpflicht. Geplant ist aber, dass die Installation von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude künftig Pflicht wird. Für Eigenheimbesitzer soll die Installation nach derzeitigem Stand freiwillig bleiben.

  • Bremen

    Bremen verabschiedete bereits 2022 ein Gesetz, das für alle Neubauten ab 2024 gilt. Auch Bestandsbauten fallen unter die neue Solarpflicht, sofern eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird. Zum 1.5.2023 wurde die Einführung einer Solarpflicht beschlossen. Da es Übergangsfristen gibt, sind Hausbesitzer jedoch erst ab Juli 2024 und 2025 betroffen. Ab dem 1.7.2024 muss bei grundlegenden Dachsanierungen der Einsatz einer Solaranlage bedacht werden. Ab dem 1.7.2025 müssen auch bei Neubauten mindestens 50 % der Bruttodachfläche für eine Solaranlage eingeplant werden. Das Gesetz erkennt solarthermische Anlagen alternativ an.

  • Hamburg

    Bereits im Februar 2020 ist in Hamburg das Hamburgische Klimagesetz in Kraft getreten. Darin wurde auch eine Solarpflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude festgelegt: Seit dem 1.1.2023 gilt in Hamburg eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten mit Baubeginn nach dem 1.1.2023. Ab dem 1.1.2025 gilt die PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, bei denen die Dacheindeckung komplett erneuert wird. Für Dächer mit einer Bruttofläche von weniger als 50 Quadratmetern gibt es Ausnahmen.

  • Hessen

    In Hessen gibt es derzeit nur eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze. Eine Solarpflicht für private Gebäude gibt es nicht.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Solarpflicht.

  • Niedersachsen

    In Niedersachsen müssen seit dem 1.1.2023 Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung sowie einer Dachfläche von wenigstens 75 Quadratmetern laut reformierter Landesbauordnung wenigstens zur Hälfte mit PV-Anlagen bestückt werden. Aber auch für Wohngebäude gibt es bereits Solarverordnungen: Seit dem 1.1.2023 müssen alle Neubauten so gebaut werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Und ab dem 1.1.2025 müssen auf allen Neubauten in Niedersachsen PV-Anlagen installiert werden.

  • Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen sieht die Reform der Landesbauordnung vor, dass geeignete Parkflächen für Autos seit dem Jahresbeginn 2022 mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Passende Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen müssen fortan überdacht sein und eine PV-Anlage aufweisen. Allerdings gilt diese Verordnung nur für Parkplätze, die zu Nichtwohngebäuden gehören. 2023 wurde mit der Einführung einer Solarpflicht in mehreren Stufen begonnen. Die ersten Maßnahmen beziehen sich jedoch ausschließlich auf öffentliche und gewerbliche Solarprojekte. Seit dem 1.1.2023 gibt es eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften. Seit dem 1.1.2024 gilt die Solarpflicht auch für gewerbl...

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