Neben der KfW fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau sowie klimafreundliche Neubauten.

Die BEG besteht aus 4 Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Bundesförderung für klimafreundlichen Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG EM wird in Bezug auf die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes durch die BAFA, die BEG WG, die BEG NWG sowie die BEG EM (Anlagen zur Wärmeerzeugung) werden durch die KfW administriert.

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung mit der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beschlossen. Der Zugang zur BEG EM wurde weiter erleichtert, die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms wurden gesteigert. Im Einzelnen wurde beschlossen:

  • Die Antragsberechtigung wurde auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter wurden aufgehoben. Dadurch werden u. a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z. B. Eigentumsüberschreibungen vermieden.
  • Materialkosten bei Eigenleistungen werden wieder gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
  • Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
  • Gefördert wird auch der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Je nach Förderung, Kostenart und Förderbedingungen sind die Förderhöhen unterschiedlich hoch und können bis zu ca. 50 % der Kosten betragen. Der Förderantrag kann direkt online bei der BAFA gestellt werden. Gefördert wird/werden:

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung,
  • Fachplanung und Baubegleitung,
  • Anlagentechnik und
  • Sanierungen der Gebäudehülle.
 
Wichtig

GEG 2024

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurde zum 1.1.2024 auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) neu aufgesetzt. Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung: Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie beispielsweise Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können nur noch bei der KfW beantragt werden. Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können weiterhin beim BAFA gestellt werden.

 
Praxis-Tipp

Web-Tipp: Förderkompass des BAFA

Weitere Informationen und einen hilfreichen Leitfaden stellt das BAFA durch einen jährlich aktualisierten Förderkompass zur Verfügung. Er fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesamt/20220607_foerderkompass.html

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