Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen für ein nach dem 31.12.2021 beginnendes Geschäftsjahr erfolgt ausschließlich durch Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle. Bis dahin war eine Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form nötig. Mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist das Unternehmensregister zum "One-Stop-Shop für Unternehmensinformationen" geworden. Die Einreichung ist elektronisch direkt bei dem Unternehmensregister vorzunehmen. Auf eine zusätzliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird verzichtet.

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