Wird ein Vertrag über eine Lebensversicherung abgeschlossen, verpflichtet sich der Versicherer (Versicherungsgesellschaft) im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer eine Geldsumme zu leisten. Daneben ist es auch möglich, dass die Auszahlung der Versicherungssumme nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen Dritten, d. h. einen Bezugsberechtigten, vorgenommen wird.

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