Krieg in der Ukraine - was ist aus Compliance-Sicht zu beachten?

Als Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe Russlands auf die Ukraine hat die EU seit dem 23.2.2022 harte Sanktionen gegen Russland beschlossen. Für Unternehmen und deren Compliance-Verantwortliche besteht jetzt interner Handlungsbedarf, um die beschlossenen Maßnahmen im eigenen Unternehmen berücksichtigen zu können und etwaige Verstöße zu vermeiden.

Wichtige EU-Sanktionen gegen Russland im Überblick:

Die von der EU beschlossenen Sanktionen umfassen insbesondere gewisse Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Maßnahmen mit Bezug auf den Finanzsektor sowie die Listung von Personen auf Sanktionslisten. Die Regelungen der EU-Sanktionsverordnung müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden und sind daher in Deutschland unmittelbar wirksam. Regelungen, die die Listung von Personen und sektorale Sanktionsmaßnahmen betreffen, sind bereits in Kraft getreten. Einige der Verbotsvorschriften beinhalten Altvertragsklauseln bzw. Abwicklungsfristen, die auf Verträge Anwendung finden, die bereits vor Inkrafttreten der Sanktionsverordnung abgeschlossen worden sind. Unternehmen soll es dadurch in bestimmten Einzelfällen möglich sein, gewisse Verträge zumindest bis zu einem bestimmten Stichtag noch erfüllen zu können. Der Ausschluss bestimmter Banken Russlands vom SWIFT-System erfolgt bis zum 12.3.2022.

Krieg in der Ukraine: Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs verfügen viele Unternehmen über Mitarbeiter, die sich im Ausland aufhalten und dort ihre Tätigkeiten ausführen. Befinden sich Mitarbeiter in einem Kriegsgebiet wie beispielsweise derzeit in der Ukraine, trifft Arbeitgeber:innen eine Fürsorge- und Rückholpflicht für ihre Mitarbeiter:innen. Unternehmen sollten bereits im Vorfeld über ein entsprechendes Notfallkonzept verfügen, um eine bestmögliche Gefahrenabwehr gewährleisten zu können.

Durchführung einer Risikoanalyse aufgrund der Sanktionsverordnung

Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen besteht derzeit darin, bestehende Unternehmensprozesse an die Regelungen der EU-Sanktionsverordnung anzupassen. Um einen Überblick über betroffene Unternehmensbereiche zu erhalten und die interne Situation besser überblicken zu können, sollten Verantwortliche eine Risikoanalyse im Unternehmen durchführen. Mit Hilfe einer gezielten Risikoanalyse kann ermittelt werden, in welchen Unternehmensprozessen Berührungspunkte mit Russland bzw. den beschlossenen Sanktionsregelungen bestehen. Auf diese Weise können Verantwortliche zeitnah handeln und etwaige Regelverstöße frühzeitig verhindern.

Import- und Exportkontrolle im Unternehmen aufgrund der Sanktionen gegen Russland

Unternehmen mit Import- oder Exporthandlungen nach oder von Russland müssen schnellstmöglich prüfen, ob die Vorgänge durch die EU-Sanktionsverordnung untersagt wurden. Dabei müssen nicht nur die internen Prozesse, sondern auch bestehende Lieferketten von den Verantwortlichen überprüft werden. Das neu beschlossene Lieferkettengesetz hat jüngst dazu beigetragen, dass Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen mussten und an die Vorschriften des neuen Gesetzes anpassen müssen. Aufgrund verschiedener Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen müssen Unternehmen nunmehr auch dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Lieferkette nicht gegen die EU-Sanktionsverordnung verstoßen wird. Die derzeitige Situation führt bereits dazu, dass vermehrt Lieferschwierigkeiten und Lieferengpässe entstehen. Verantwortliche müssen bei etwaigen Umstellungen innerhalb der Lieferketten nunmehr beachten, dass auch in diesem Fall die Anforderungen des Lieferkettengesetzes und der EU-Sanktionsverordnung erfüllt sind.

Compliance-Geschäftspartner-Prüfung

Auch bestehende und neue Geschäftspartner müssen von Unternehmen im Rahmen ihres Compliance-Managements dahingehend überprüft werden, ob durch die Zusammenarbeit eine Gefahr für das eigene Unternehmen entstehen kann. Das betrifft nicht nur Geschäftspartner, die beispielsweise eine Niederlassung in Russland haben, sondern auch solche, die die Sanktionsmaßnahmen der EU missachten oder sogar gegen die Regelungen verstoßen. Mit Hilfe eines Geschäftspartner-Compliance-Screenings werden die Daten mit bestehenden Sanktionslisten abgeglichen. Eine solche interne Überprüfung sollte nicht nur mit Geschäftspartnern durchgeführt werden, sondern auch mit bestehenden oder neuen Kunden

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