Exportkontrolle in der Praxis

Um hohe Strafen zu vermeiden, sollten im Unternehmen regelmäßig und gewissenhaft Exportkontrollen durchgeführt werden. Erst Recht mit Blick auf die Sanktionen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine verabschiedet wurden. Nun können auch fahrlässige Verstöße geahndet werden!

In Deutschland gilt gemäß § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes für den Außenwirtschaftsverkehr zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs.

Das bedeutet jedoch nicht, dass beliebige Waren ein- und ausgefahren werden dürfen. Um vor allem die Wahrung höherrangiger Schutzgüter gewährleisten zu können, gibt es zu dem Grundsatz des freien Warenverkehrs Einschränkungen gemäß § 4 AWG. Eine Kontrolle des internationalen Handels ist daher unabdingbar, insbesondere seit Ausbruch des Ukraine-Russlands Krieges. Aufgrund der Angriffe Russlands hat die Europäische Union zahlreiche Sanktionspakete verabschiedet, die nunmehr verschärfte Ausfuhrbeschränkungen enthalten.

Exportkontrolle: Eine Definition

Unter dem Begriff Exportkontrolle versteht man, dass die Lieferung von verschiedenen Gütern in andere Länder genehmigungspflichtig sein kann. In besonderen Ausnahmefällen kann die Lieferung der Güter auch verboten werden. Dies gilt vor allem für Lieferungen in Länder, bei denen ein staatliches Verbot besteht, Handel zu betreiben (Embargo). Für die Wahrung höherrangiger Schutzgüter können somit bestimmte Handlungspflichten auferlegt werden. Die gesetzliche Grundlage für diese Handlungspflichten findet sich im Außenwirtschaftsgesetz. Das Ziel ist es, Bedrohungen zu verhindern. Die Bedrohungen können beispielsweise durch Handel mit Waffen und Massenvernichtungswaffen entstehen. Aber auch der Handel mit Krisengebieten kann Konflikte fördern und auswärtige Beziehungen belasten. Schließlich können durch die Exportkontrolle die Embargo-Beschlüsse eingehalten und durchgesetzt werden. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Embargos und Genehmigungspflichten im Export stetig gestiegen. Eine innerbetriebliche Exportkontrolle gewinnt daher für Unternehmen immer stärker an Bedeutung, da ein solcher Compliance-Verstoß harte Sanktionen mit sich führen kann. Die jüngst erlassenen Sanktionen gegen Russland haben auch erhebliche Auswirkungen auf den Warenverkehr von Unternehmen. Derzeit besteht die Herausforderung insbesondere darin, die entsprechenden neuen Beschränkungen und Embargos zu ermitteln und bestehende Geschäfte dahingehend zu analysieren. Schwierig ist vor allem, dass sich die Sanktionen (kurzfristig) verschärfen bzw. verändern können, sodass derzeit die Durchführung einer regelmäßigen Exportkontrolle unerlässlich geworden ist.

Übersicht Beschränkungen

Die verschärften Ausfuhrbeschränkungen und -verbote umfassen unter anderem folgende Bereiche:

  • Dual-Use Güter,
  • Güter aus den Bereichen Elektronik, Telekommunikation, Informationssicherheit, etc.,
  • Güter der Ölraffinerie,
  • Güter der Luft- und Raumfahrt,
  • Beschränkungen im Zusammenhang mit der Seeschifffahrt und
  • Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt.

Exportkontrolle: Checkliste

Bevor etwas geliefert wird, sollte unbedingt überprüft werden, ob es für die Lieferung einer Genehmigung bedarf. Dabei sind folgende Faktoren zu beachten:

  • Was wird geliefert? (Güterprüfung)
  • In welches Land wird geliefert? (Embargo-Beschlüsse)
  • An wen wird die Ware geliefert? (Sanktionslistenprüfung)
  • Für welche Zwecke soll die Lieferung verwendet werden?

Bei der Überprüfung von Geschäften nach Russland/Belarus muss zunächst festgestellt werden, ob die entsprechende Handlung einen Verbotstatbestand erfüllen würde. Sodann muss geprüft werden, ob ein möglicher Ausnahmetatbestand einschlägig sein könnte. Ausnahmetatbestände sind in der jeweiligen Verbotsnorm enthalten. Besonders wichtig ist bei der Überprüfung, dass auch bestehende Genehmigungen überprüft werden müssen. Die neu verabschiedeten Sanktionen überlagern etwaige zuvor erteilte Genehmigungen, sodass diese keine Gültigkeit mehr besitzen.

Exportkontrolle im Unternehmen

Viele Unternehmen jeglicher Größe sind im internationalen Handel tätig. Somit ist es für Unternehmen unabdingbar, sich mit den Vorgaben des Exportkontrollrechts vertraut zu machen und vor allem die nötigen Genehmigungen einzuholen – falls diese notwendig werden. Wichtig ist hierbei, dass alle Mitarbeiter zu dem Thema geschult werden und ein funktionierendes System besteht. Dabei ist es Aufgabe der Unternehmensführung, dass eine permanente Einhaltung der relevanten Bestimmungen der Exportkontrolle sichergestellt wird. Es bedarf des Einsatzes von geschultem Fachpersonal. Außerdem sollten auch interne Mitarbeiter mit den Vorschriften vertraut sein: So sollten beispielsweise die Mitarbeiter des Vertriebes wissen, an welche Länder nicht geliefert werden darf und welche Länder als „kritisch“ eingestuft sind.

Arbeits- und Organisationsanweisung in der Exportkontrolle

Damit die Abläufe rund um die Exportkontrolle im Unternehmen funktionieren, sollten die Prozesse dokumentiert und strukturiert werden. Dabei können Arbeits- und Organisationsanweisungen von großem Nutzen sein. Sie geben den Mitarbeitern konkrete Anweisungen und dienen diesen als Leitfaden bei Unsicherheiten und Fragen. Außerdem können so Verantwortliche benannt werden und es wird eine funktionierende Struktur errichtet, durch die Verstöße minimiert oder sogar ganz verhindert werden können. Durch eine Arbeits- und Organisationsanweisung erfüllt die Unternehmensführung auch ihre Aufsichtspflicht gegenüber den zuständigen Behörden und verringert so ein mögliches Risikopotenzial.

Internes Programm zur Exportkontrolle

Insbesondere in großen Unternehmen mit internationalem Waren- und Dienstleistungsverkehr sollte die Exportkontrolle in der Compliance-Organisation mit aufgenommen werden. Ein strukturierter und organisierter Ablauf ist für den Erfolg unabdingbar. In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen kompetente Mitarbeiter im Bereich der Exportkontrolle einstellen und konkrete Verantwortlichkeiten festlegen. Zudem sollte ein Exportbeauftragter ernannt werden, der als zentraler Ansprechpartner sowohl intern als auch für den Zoll und BAFA fungiert. Eine regelmäßige Schulung von Mitarbeitern ist für den Erfolg entscheidend: Nur so sind Mitarbeiter in der Lage, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Verantwortliche sollten eine klare Organisation im Unternehmen schaffen. Technische, personelle und organisatorische Maßnahmen können bei der Exportkontrolle unterstützen und den internen Ablauf vereinfachen. Die wohl wichtigste Aufgabe ist die regelmäßige Überwachungs- und Kontrollpflicht. Prozesse sollten dokumentiert und stets ausgebessert und angepasst werden.

Exportkontrolle: Verstöße

Verstöße im Bereich der Exportkontrolle sollten von Unternehmen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Spanne von rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ist breit und reicht von zivilrechtlichen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Verstöße gegen Russland-Sanktionen waren bereits vor Ausbruch des Krieges nach dem AWG strafrechtlich verboten und konnten mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Dies galt jedoch bislang nur für vorsätzliches Handeln. Aufgrund der Handlungen Russlands gegen die Ukraine hat der Gesetzgeber nicht nur verschärfte Sanktionen gegen Russland erlassen, sondern auch die Regelung des AWG angepasst: Nunmehr können auch fahrlässige Verstöße gegen die geltenden Russland-Sanktionen mit Bußgeldern von bis zu einer halben Millionen Euro je Handlung geahndet werden. Aber nicht nur das: Hinzu kommen auch Folgen für das Unternehmen selbst wie Vertragsstrafen, Auftragsausfälle oder Aussetzungen bereits erteilter Ausfuhrgenehmigungen. Auch eine verschärfte Betriebsprüfung ist regelmäßig Folge eines Verstoßes. Zudem erwartet Unternehmen künftig das neue „Verbandssanktionengesetz“, welches die Bedeutung von Compliance-Strukturen in Unternehmen hervorhebt und Verstöße schwer ahndet. Künftig werden Compliance-Management-Systeme bei der Beurteilung von Strafen berücksichtigt und können sich strafmildernd auswirken. Dazu zählt auch die Errichtung einer Exportkontrolle innerhalb einer Compliance-Organisation. Umgekehrt kann sich fahrlässiges Handeln auch negativ auswirken. Die Einhaltung der Vorschriften beim Außenhandel ist daher unerlässlich.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Warum Sanktionslistenprüfungen erforderlich sind!