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Lüftungsmaßnahmen zum Schutz vor Gefahrstoffen und Explosionen

Dr. Josef Sauer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Unter Lüftungsmaßnahmen versteht man bauliche oder technische Maßnahmen, die für eine Erhöhung der Luftwechselzahl sorgen. Dies ist sowohl unter ergonomischen Gesichtspunkten, als auch für eine Konzentrationssenkung von Gefahrstoffen zur Einhaltung von Grenzwerten bzw. der Unterschreitung der Explosionsgrenzen von Bedeutung. Spezielle Maßnahmen sind für die Absaugung von KMR-Stoffen einzuhalten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Lüftungsmaßnahmen und insbesondere über die dafür notwendige Berechnung der Luftwechselzahl.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • ASR A3.6 "Lüftung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
  • TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen"
  • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
  • TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
  • TRGS 553 "Holzstaub"
  • TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub"

1 Lüftung unter ergonomischen Gesichtspunkten

Die Leistungsfähigkeit bzw. Leistungsbereitschaft wird zu großen Teilen durch den Arbeitsplatz bzw. das Arbeitsumfeld bestimmt. Dabei spielt die Ergonomie eine wichtige Rolle.

Die umgebende Raumluft kann – auch unabhängig von Arbeitsplatzgrenzwerten für Gefahrstoffe – eine Belastung für die Arbeitnehmer darstellen. Eine Belastung der Luft ist durch Feuchte, Wärme oder bestimmte Stoffe (z. B. CO2) möglich. Zudem ist eine subjektiv wahrgenommene, schlechte Luftqualität durch Gerüche o. Ä. möglich.

Hier gilt es, diese Belastungen – sofern sie nicht von vornherein ausgeschlossen werden können – durch lüftungstechnische Maßnahmen zu mindern. Unterschieden wird bei Lüftung zwischen freier Lüftung (manchmal auch als natürliche L...

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