Kurzbeschreibung

Diese Prüfungsfragen können im Rahmen einer Unterweisung zum Thema "Gentechnische Arbeiten" eingesetzt werden. Mithilfe des Wissenstests kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.

Vorbemerkung

Diese Prüfungsfragen können in Verbindung mit den Unterweisungsfolien "Gentechnische Arbeiten" eingesetzt werden. 3 unterschiedliche Fragenkataloge ermöglichen es, den Test in mehreren Gruppen durchzuführen. Mehrfachantworten sind möglich.

Fragenkatalog A

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1. Was bedeutet die Abkürzung GVO?
a) gentechnisch veränderte Organismen
b) genetisch vererbte Organeigenschaften
c) gentechnisch organisiertes Vorgehen
2. Was muss im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, nachgewiesen werden?
a) Anzahl der geplanten Endverbraucher
b) Ursprung von Rohstoffen
c) Empfänger der Ware
3. Wodurch ist die Sicherheitsstufe S2 hinsichtlich der Gefährdungen gekennzeichnet?
a) Der betreffende Organismus kann Krankheiten hervorrufen.
b) Die Verbreitung des Organismus kann nicht verhindert werden.
c) Es gibt für den Organismus derzeit keine wirksame Behandlungsmöglichkeit
4. Welche baulichen und/oder technischen Maßnahmen sind im Rahmen der Sicherheitsstufe 1 in Laborbereichen umzusetzen?
a) Arbeitstische mit beständigen, leicht zu reinigenden Arbeitsflächen
b) Ausrüstung des Labors mit Waschbecken mit Handwaschmittel-, Einmalhandtuch- und ggf. Desinfektionsmittelspender
c) Alle Türen nur als Schiebetüren ausgeführt
5. Welche Maßnahmen müssen für Arbeitsräume z. B. im Rahmen der Sicherheitsstufe 4 getroffen werden?
a) kontinuierliche Sichtverbindung nach außen oder Videoüberwachung
b) ständige Besetzung des Eingangs mit einem Schleusenwärter
c) ständiger, kontrollierter Unterdruck im Arbeitsraum

Fragenkatalog B

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1. Welche deutschen Rechtsvorschriften müssen im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten beachten werden?
a) Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
b) Gentechnik-Rückhalteverordnung (GenRüV)
c) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. Woran kann man einen gentechnisch veränderten Organismus, der in der EU in Verkehr gebracht wird, d. h. eine Marktzulassung hat, erkennen?
a) am Stoffetikett mit Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (P-Sätze)
b) an einem spezifischen Erkennungsmarker als Code aus Zahlen und Buchstaben
c) am standardisierten EU-Label "gentechnikfrei"
3. Wodurch ist die Sicherheitsstufe S3 hinsichtlich der Gefährdungen gekennzeichnet?
a) Der betreffende Organismus kann schwere Krankheiten auslösen.
b) Eine Verbreitung des Organismus ist möglich.
c) Es gibt für den Organismus derzeit keine wirksame Behandlungsmöglichkeit.
4. Welche baulichen und/oder technischen Maßnahmen müssen in Arbeitsräumen der Sicherheitsstufe 2 umgesetzt werden?
a) Sicherheitswerkbänke oder spezielle Zentrifugen für aerosolfreisetzende Arbeiten
b) Auffangvorrichtungen zur Verhinderung eines unkontrollierten Austritts von GVO
c) jährliche Prüfung aller gentechnisch veränderten Organismen durch eine befähigte Person
5. Was ist beim Autoklavieren zu beachten?
a) Vor der Benutzung Wasser auf 121 °C erwärmen.
b) Wegen eines möglichen Siedeverzugs den Deckel nach dem Autoklavieren erst öffnen, wenn die Temperatur unter Siedetemperatur gesunken ist.
c) Deckel von Gefäßen, die Flüssigkeiten enthalten, gasdicht verschrauben, um einen ausreichenden Überdruck zu gewährleisten.

Fragenkatalog C

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1. Welche gentechnischen Arbeiten bzw. Vorhaben sind im Sinne des Gentechnikrechts anzeige- bzw. genehmigungspflichtig?
a) genetische Untersuchungen menschlicher Proben
b) Betrieb gentechnischer Anlangen
c) Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
2. Welche Elemente gehören zu einem Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten?
a) Sicherheitseinstufung (Gefährdungsbeurteilung, Risikoermittlung)
b) Organisation der Überwachung (Eigenüberwachung, behördliche Überwachung)
c) Bekanntgabe der Arbeiten im Handelsregister
3. Wodurch ist die Sicherheitsstufe S4 hinsichtlich der Gefährdungen gekennzeichnet?
a) Der betreffende Organismus kann schwere Krankheiten auslösen.
b) Eine Verbreitung des Organismus ist sehr unwahrscheinlich.
c) Es gibt für den Organismus derzeit keine wirksamen Vorbeugungsmaßnahmen.
4. Welche Maßnahmen müssen für Arbeitsräume z. B. im Rahmen der Sicherheitsstufe 3 getroffen werden?
a) Erstellung eines Gefahrenabwehrplans
b) Laborbereich zum Zweck der Begasung abdichtbar
c) Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Einrichtungen
5. Welche Voraussetzungen sind für Instandsetzungs-, Prüfungs -und Änderungsarbeiten in gentechnischen Anlagen notwendig?
a) Erlaubnis des Verantwortlichen (bei Sicherheitsstufe 2–4 schriftlich), ggf. als Dauererlaubnis
b) Vorab-...

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