Kurzbeschreibung

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes.

Checkliste

Betrieb:   Werk/Geb.:   Datum:  
Anlage/Apparatur:   Kst./Kpl.:  

Hinweis zum Ausfüllen der Checkliste:

Die Gefährdungsbeurteilung kann auf die gesamte Anlage, auf Teilanlagen oder auf einzelne Apparate bezogen werden, je nach Erfordernis und den verschiedenen angewendeten Schutzmaßnahmen.

Die jeweils zutreffenden Aussagen zur betrachteten Einheit (z. B. Apparat, Teilanlage) sind anzukreuzen!

Abkürzung g. e. A.: gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (DGUV-R 113-001) Gefährdungsbeurteilung nach Vorgaben von § 6 GefStoffV durchführen.

A Vermeiden oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nach TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 Ja Nein
  Sind brennbare/entzündliche Stoffe vorhanden? (Gase, Flüssigkeiten, Stäube)
  Sind alle relevanten sicherheitstechnischen Kennzahlen bekannt?
  Im Inneren von Apparaturen kann eine g. e. A. entstehen:
  □  Luft-/Sauerstoffzutritt möglich bzw. offene Handhabung    
  □  Anlage/Apparat betriebsmäßig geöffnet    
  □  Verfahrenstechnisch Inertisierung nicht möglich    
  □  Sonstiger Grund:    
  Im Inneren von Apparaturen wird eine g. e. A. vermieden oder eingeschränkt:
  □  Konzentrationsbegrenzung unterhalb UEG bzw. oberhalb OEG gesichert, (Abschn. 2.3.2)    
  □  Inertisierung (N2-Druck, -Durchfluss, O2-Messung, Überwachung), (Abschn. 2.3.3)    
  □  Apparat/Rohrleitung immer vollständig gefüllt, kein Gasvolumen    
  □  Anwendung Vakuum-/Unterdruckfahrweise (Abschn. 2.4.3.4)    
  □  Sonstiger Grund:    
  In der Umgebung von Apparaturen kann eine g. e. A. entstehen:
  □  Anlage/Apparatur wird betriebsmäßig geöffnet    
  □  Offene Handhabung der brennbaren Stoffe    
  □  Technisch dicht, geringe Leckagen möglich, keine ausreichende Lüftung    
  □  Ausblasbereich von Druckentlastungseinrichtungen    
  □  Offene Pumpensümpfe, Auffangwanne, Rinnen zur Rückhaltung von Leckagen    
  □  Aufwirbeln von Staubablagerungen möglich    
  □  Sonstiger Grund: (z. B. Wechselwirkung von benachbarten Anlagenteilen)    
  In der Umgebung von Apparaturen wird eine g. e. A. vermieden oder eingeschränkt:
  □  Technisch dauerhaft dicht*), Leckagen können ausgeschlossen werden, (Abschn. 2.4.3.2)    
  □  Gaswarneinrichtungen mit Alarmgabe und Handeln nach Betriebsanweisung, (Abschn. 2.5.2)    
  □  Gaswarneinrichtungen mit automatischer Auslösung von Schaltungen, (Abschn. 2.5.3)    
  □  Gaswarneinrichtung mit automatischer Auslösung von Notfunktionen, (Abschn. 2.5.4)    
  □  Technisch dicht, geringe Leckagen möglich, ausreichende Lüftung in Umgebung, (Abschn. 2.4.3.3)    
  □  Lüftungsmaßnahmen (natürliche, technische Lüftung, Objektabsaugung), (Abschn. 2.4.4)    
  □  Maßnahmen zur Beseitigung von Staubablagerungen (Abschn. 2.6)    
  □  Sonstige Gründe:    
  *) Definition nach Abschn. 2.4.3.3 TRBS 2152 Teil 2    
  Wirksamkeit/Sicherstellung der angewendeten Schutzmaßnahmen:    
  - Organisatorisch über Betriebsanweisungen (Angabe unter Bemerkungen)
  - EMR-Technisch, Klassifizierung Safety Integrity Level (SIL) nach Risikograph EN 61508-5
  Bemerkungen zu A: (kann beliebig erweitert werden)    
       
B Vermeiden wirksamer Zündquellen (TRGS 723) Ja Nein
  Einteilung in EX-Zonen nach Anh. 1 Nr. 1 Gesfahrstoffverordnung (GeStoffV)
  Im Inneren von Apparaturen □ Ex-frei gemäß:    
  Gas-EX: □ Zone 0 □ Zone 1 □ Zone 2 gemäß:    
  Staub-EX: □ Zone 20 (10) □ Zone 21 (10) □ Zone 22 (11) gemäß:    
  Umgebung von Apparaturen □ Ex-frei gemäß:    
  Gas-EX: □ Zone 0 □ Zone 1 □ Zone 2 gemäß:    
  Staub-EX: □ Zone 20 (10) □ Zone 21 (10) □ Zone 22 (11) gemäß:    
  Die räumlichen Ausdehnungen und Überschneidungen der Ex-Zonen (z. B. Gas-EX und Staub-EX) sind im Ex-Zonenplan darzustellen.
  Einstufungsrelevante(r) Stoff(e):    
  Zündtemperatur (Gas, Flüssigkeit bzw. aufgewirbelter Staub):     °C    
  Glimmtemperatur (abgelagerter Staub):     °C    
  Maßgebende Angaben für EX-Bereich zur Festlegung elektrischer/nichtelektrischer Geräte    
  Explosionsgruppe: □ II A □ II B □ II C (Aufteilung für brennbare Gase und Dämpfe)
  Temperaturklasse: □ T1 □ T2 □ T3 □ T4 □ T5 □ T6    
  Bemerkungen:    
  Wirksame Zündquellen innerhalb/außerhalb von Apparaturen    
  Heiße Oberflächen (Abschn. 5.2):1) Relevanz
  Flammen und heiße Gase (Abschn. 5.3):1) Relevanz
  Mechanisch erzeugte Funken (Abschn. 5.4):2) Relevanz
  Elektrische Anlagen (Abschn. 5.5):2) Relevanz
  Blitzschlag (Abschn. 5.8):3) Relevanz
  Statische Elektrizität (Abschn. 5.7 TRGS 723, TRGS 727): Relevanz
  Chemische Reaktion, Elektrische Ausgleichströme, kathodischer Korrosionsschutz, elektromagnetische Felder und Strahlung, Ionisierende Strahlung, Ultraschall, adiabatische Kompression, Stoßwellen (Abschn. 5.6, 5.9 - 5.14) ⇒ falls relevant gesonderte Einzelfallbetrachtung
  1) Falls erforderlich Einzelfallbetrachtung gesondert unter Bemerkungen; 2) Einzelf...

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