Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die organisatorischen und technischen Arbeitsschutzbestimmungen bei Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzügen eingehalten werden (DGUV-I 209-053).

Checkliste

  Check   Bemerkungen
1) Werden Arbeiten an Aufzuganlagen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet?  
2) Wird für Arbeiten an Aufzuganlagen, die von zwei oder mehr Beschäftigten durchgeführt werden, einer davon als Aufsichtführender eingesetzt?  
3) Werden für die Instandhaltung von Aufzuganlagen nur geeignete und fachkundige Personen eingesetzt?  
4) Sind Helfer und Leiharbeitnehmer geeignet und führen sie nur Arbeiten aus, für die sie unterwiesen wurden?  
5) Werden alle Beschäftigten über die Gefährdung bei ihren Tätigkeiten und über die zugehörigen Schutzmaßnahmen unterwiesen?  
6) Werden alle Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten an Aufzuganlagen auf die besonderen Gefahren bei den durchzuführenden Tätigkeiten und auf die festgelegten Schutzmaßnahmen hingewiesen?  
7) Sind schriftliche Anweisungen für die Beschäftigten zugänglich?  
8) Wird der Fahrkorb nur von fachkundigen Personen verfahren?  
9)

Steht für Montagearbeiten im Rahmen der Instandhaltung eine schriftliche Montageanweisung zur Verfügung und wird diese vor Beginn der Arbeiten an den Aufsichtführenden übergeben?

Die Montageanweisung muss enthalten:

  • Sicherheitshinweise der Komponentenhersteller
  • erforderliche sicherheitstechnische Angaben
  • zu treffende Maßnahmen
 
10)

Werden für Alleinarbeit besondere Maßnahmen vorgesehen?

  • Beschäftigter verfügt über entsprechende Fachkunde.
  • Technische oder organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Ersten Hilfe sind getroffen.
 
11)

Besteht zwischen den Beschäftigten eine eindeutige Verständigungsmöglichkeit?

  • Ruf- oder Sichtverbindung
  • technische Einrichtungen
 
12)

Werden Vereinbarungen auf Zeit für Fahrkorbbewegungen und Schaltfunktionen der Aufzuganlage auf gar keinen Fall getroffen?

Achtung: Derartige Vereinbarungen sind nicht zulässig.
 
13) Werden Gefahrenbereiche entsprechend der Gefährdungsbeurteilung gesperrt und gekennzeichnet?  
14) Werden Instandhaltungsarbeiten der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt, wenn deren Dauer zehn Arbeitsschichten übersteigt?  
15)

Werden Arbeiten koordiniert, sofern eine gegenseitige Gefährdung mehrerer Gewerke besteht?

Hinweis: Die Koordination erfolgt über den Koordinator.
 
16) Lassen sich alle Arbeitsplätze ausreichend beleuchten?  
17) Wird bei Arbeiten im Aufzugschacht eine netzunabhängige Leuchte mitgeführt?  
18)

Steht für die Beschäftigten Kopfschutz zur Verfügung, wenn bei den Tätigkeiten mit Kopfverletzungen zu rechnen ist?

Achtung: Die Beschäftigten müssen zum Tragen des Kopfschutzes verpflichtet werden, sofern eine Kopfgefährdung vorliegt.
 
19)

Stehen für die Beschäftigten Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle zur Verfügung, wenn die Möglichkeit des Hineintretens in spitze oder scharfe Gegenstände besteht?

Achtung: Daraus resultiert eine Trageverpflichtung für die Beschäftigten.
 
20) Wird bei den Tätigkeiten eng anliegende Arbeitskleidung getragen?  
21)

Stehen geeignete Einrichtungen gegen Absturz zur Verfügung, sofern Arbeiten unter Absturzgefahr ausgeführt werden müssen?

  • bei mehr als 1 m Absturzhöhe an Schachtöffnungen bzw. Schachtzugängen
  • bei mehr als 2 m Absturzhöhe an allen übrigen Verkehrswegen und Arbeitsplätzen
 
22)

Werden Arbeiten an elektrischen Anlagen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt?

  • Oder durch eine für diese Anlage ausgebildete Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
  • Oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft?
 
23)

Werden Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen der Aufzuganlage untersagt?

Die Arbeiten dürfen nur unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln erfolgen:

  • Freischalten
  • gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
  • benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
 
24)

Werden besondere Schutzmaßnahmen beachtet, sofern in der Nähe des Triebwerkraumes Antennenanlagen mit Gefährdungsmöglichkeit vorhanden sind?

  • z. B. Einhaltung von festgelegten Schutzabständen
 
25) Werden Arbeiten im Triebwerkraum nur von fachkundigem Personal ausgeführt?  
26) Wird der Zugang zum Triebwerkraum stets geschlossen gehalten?  
27)

Sind den Beschäftigten die im Triebwerkraum ungesicherten Gefahrstellen bekannt?

Beispiele:

  • Treibscheibe
  • Ablenk- und Umlenkrolle
  • Geschwindigkeitsbegrenzer
 
28) Steht für den Einstieg in die Schachtgrube eine geeignete Einrichtung oder eine geeignete Leiter zur Verfügung?  
29)

Werden Arbeiten in der Grube nur unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen durchgeführt?

  • Maßnahmen gegen das Hineinfahren von Fahrkorb oder Gegengewicht
  • Gegenstände können nicht hineinfallen
  • Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Einschließen in der Grube
  • Maßnahmen, die einen Sturz anderer Personen in die Grube verhindern
 
30)

Werden Ar...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge