Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob die organisatorischen und technischen Arbeitsschutzbestimmungen bei Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzügen eingehalten werden (DGUV-I 209-053).
Checkliste
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Check | Bemerkungen | ||
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1) | Werden Arbeiten an Aufzuganlagen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet? | □ | |
2) | Wird für Arbeiten an Aufzuganlagen, die von zwei oder mehr Beschäftigten durchgeführt werden, einer davon als Aufsichtführender eingesetzt? | □ | |
3) | Werden für die Instandhaltung von Aufzuganlagen nur geeignete und fachkundige Personen eingesetzt? | □ | |
4) | Sind Helfer und Leiharbeitnehmer geeignet und führen sie nur Arbeiten aus, für die sie unterwiesen wurden? | □ | |
5) | Werden alle Beschäftigten über die Gefährdung bei ihren Tätigkeiten und über die zugehörigen Schutzmaßnahmen unterwiesen? | □ | |
6) | Werden alle Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten an Aufzuganlagen auf die besonderen Gefahren bei den durchzuführenden Tätigkeiten und auf die festgelegten Schutzmaßnahmen hingewiesen? | □ | |
7) | Sind schriftliche Anweisungen für die Beschäftigten zugänglich? | □ | |
8) | Wird der Fahrkorb nur von fachkundigen Personen verfahren? | □ | |
9) | Steht für Montagearbeiten im Rahmen der Instandhaltung eine schriftliche Montageanweisung zur Verfügung und wird diese vor Beginn der Arbeiten an den Aufsichtführenden übergeben? Die Montageanweisung muss enthalten:
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10) | Werden für Alleinarbeit besondere Maßnahmen vorgesehen?
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11) | Besteht zwischen den Beschäftigten eine eindeutige Verständigungsmöglichkeit?
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12) | Werden Vereinbarungen auf Zeit für Fahrkorbbewegungen und Schaltfunktionen der Aufzuganlage auf gar keinen Fall getroffen? Achtung: Derartige Vereinbarungen sind nicht zulässig. |
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13) | Werden Gefahrenbereiche entsprechend der Gefährdungsbeurteilung gesperrt und gekennzeichnet? | □ | |
14) | Werden Instandhaltungsarbeiten der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt, wenn deren Dauer zehn Arbeitsschichten übersteigt? | □ | |
15) | Werden Arbeiten koordiniert, sofern eine gegenseitige Gefährdung mehrerer Gewerke besteht? Hinweis: Die Koordination erfolgt über den Koordinator. |
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16) | Lassen sich alle Arbeitsplätze ausreichend beleuchten? | □ | |
17) | Wird bei Arbeiten im Aufzugschacht eine netzunabhängige Leuchte mitgeführt? | □ | |
18) | Steht für die Beschäftigten Kopfschutz zur Verfügung, wenn bei den Tätigkeiten mit Kopfverletzungen zu rechnen ist? Achtung: Die Beschäftigten müssen zum Tragen des Kopfschutzes verpflichtet werden, sofern eine Kopfgefährdung vorliegt. |
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19) | Stehen für die Beschäftigten Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle zur Verfügung, wenn die Möglichkeit des Hineintretens in spitze oder scharfe Gegenstände besteht? Achtung: Daraus resultiert eine Trageverpflichtung für die Beschäftigten. |
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20) | Wird bei den Tätigkeiten eng anliegende Arbeitskleidung getragen? | □ | |
21) | Stehen geeignete Einrichtungen gegen Absturz zur Verfügung, sofern Arbeiten unter Absturzgefahr ausgeführt werden müssen?
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22) | Werden Arbeiten an elektrischen Anlagen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt?
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23) | Werden Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen der Aufzuganlage untersagt? Die Arbeiten dürfen nur unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln erfolgen:
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24) | Werden besondere Schutzmaßnahmen beachtet, sofern in der Nähe des Triebwerkraumes Antennenanlagen mit Gefährdungsmöglichkeit vorhanden sind?
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25) | Werden Arbeiten im Triebwerkraum nur von fachkundigem Personal ausgeführt? | □ | |
26) | Wird der Zugang zum Triebwerkraum stets geschlossen gehalten? | □ | |
27) | Sind den Beschäftigten die im Triebwerkraum ungesicherten Gefahrstellen bekannt? Beispiele:
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28) | Steht für den Einstieg in die Schachtgrube eine geeignete Einrichtung oder eine geeignete Leiter zur Verfügung? | □ | |
29) | Werden Arbeiten in der Grube nur unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen durchgeführt?
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30) | Werden Ar... |
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