Hebebühnen sind Einrichtungen, die Lasten ähnlich wie ein Aufzug von tiefer zu höher gelegenen Positionen bewegen können. Dabei befindet sich die Last i. d. R. auf einer Plattform, die sich kraftbetrieben hebt und senkt. Mittels Hebebühnen werden große Lasten gehoben, was bei unsachgemäßer Handhabung ein großes Gefährdungspotenzial darstellen kann (z. B. Fahrzeughebebühne). An die Auswahl von Personen, die Hebebühnen bedienen dürfen, werden daher hohe Anforderungen gestellt.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- DGUV-R 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung"
- Kap. 2.10 DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
- DGUV-I 208-015 "Fahrzeughebebühnen"
- DGUV-I 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"
- DGUV-I 208-040 "Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen"
- DGUV-G 308-002 "Prüfung von Hebebühnen"
- DGUV-G 308-003 "Prüfbuch von Hebebühnen"
- DGUV-G 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
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