Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Gewächshausbau
1.1 Dachkonstruktion

Verletzungsgefahr durch bauliche Mängel bezogen auf Standsicherheit, Dach- sowie Tor- bzw. Türbereich infolge

  • Einsturzgefahr
  • Glasbruch
  • Absturzgefahr

BetrSichV

ArbStättV

VSG 2.6

DGUV-R 112-198

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einforderung einer Verpflichtungserklärung des Gewächshausherstellers zur Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen, v. a. bautechnischer Bestimmungen zur Statik
  • Einhaltung der Hinweise in der vom Hersteller übergebenen Bedienungsanleitung zum Betreiben des Gewächshauses
  • Erstellen relevanter Betriebsanweisungen
  • regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten
  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung der Mitarbeiter zu kritischen Schneelasten, v. a. bei nassem Schnee
  • ggf. Verwendung von Absturzsicherungen
1.2 Türen und Tore

Unfall- und Verletzungsgefahr

  • beim Öffnen und Schließen von Ein- und Ausgängen
  • durch Quetschungen, Glasbruch, Stolpern

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.7

VSG 2.6

DGUV-R 112-191

Technische Maßnahmen:

  • ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Handgriffen an Türen und Toren ≥ 25 mm
  • Verwendung bruchsicherer Werkstoffe von lichtdurchlässigen Flächen für Türen und Tore (Einscheiben- bzw. Verbundsicherheitsglas, Stegdoppelplatten aus Kunststoff)
  • Feststellvorrichtungen gegen Auf- und Zuschlagen
  • Sicherung von Schiebetüren und -toren aus Führungsschienen gegen Herausnehmen und Herausfallen sowie Pendeln
  • Sicherung der Schließkante von kraftbetriebenen Rolltoren durch Schaltleisten, Kontaktschläuche, Lichtschranken oder handbetätigte Steuerorgane (Totmannschalter)
  • Sicherung der Flügel von Rolltoren gegen Abstürzen durch Fangvorrichtungen
  • für das Durchfahren von Türen und Toren mit kraftbetriebenen Fahrzeugen (Gabelstapler, Traktoren) sind ausreichende Durchfahrtsbreiten und -höhen zu gewährleisten

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Prüfung kraftbetätigter Rolltore durch befähigte Person mit schriftlichem Nachweis

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Bedienperson kraftbetriebener Tore mittels Totmannschalter kann Gefahrenbereich einsehen und bei Gefahr Torbewegung stoppen
1.3 Verkehrswege

Verletzungs- bzw. Unfallgefahr durch Ausrutschen, Stolpern und Stürzen mit teilweise erheblichen Ausfallzeiten infolge

  • mangelhafter Ausführung und Pflege
  • ungeeigneter Bodenbeläge

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

VSG 2.6

DGUV-R 108-003

DGUV-R 112-191

DIN EN ISO 20345

Technische Maßnahmen:

  • Längs- bzw. Querneigung der Wege
  • Verlegung rutschhemmender (Wasserabfluss) Bodenbeläge (Betonsteine und -platten, aufgeraute betonierte Flächen)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Freihalten der Verkehrswege
  • Kennzeichnung unvermeidbarer Gefahrenstellen in den Farben schwarz-gelb
  • sofortiges Instandsetzen beschädigter Stellen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen mit Profilsohlen
2 Betreiben von Gewächshäusern
2.1 Lüftungseinrichtungen

Gefahr von mechanisch bedingten Verletzungen durch

  • Kurbelrückschlag an handbetätigten Winden
  • ungesicherte Einzugsstellen
  • Quetschgefahr an sog. Stehwandlüftungen

BetrSichV

ArbStättV

ASR A3.6

VSG 2.6

DGUV-R 112-195

Technische Maßnahmen:

  • bei mit Drahtseil betriebenen Lüftungseinrichtungen keine Knoten zulassen, sondern auf gleichmäßige Verteilung der Seilklemmen zur Befestigung achten
  • Bügel der Seilklemme immer auf kurzes, unbelastetes Ende des Seiles aufbringen
  • auf ausreichenden Biegeradius achten (Kausche einlegen)
  • Seillänge so bemessen, dass mind. 2 Seilwindungen in jeder Laststellung auf Trommel verbleiben
  • Ausrüsten handbetätigter Winden mit Rücklaufsicherung
  • Verkleidung bzw. Verdeckung von Einzugsstellen innerhalb der Reichweite von 2,5 m
  • bei kraftbetriebenen Stehwandlüftungen und Lage der Schließkanten unterhalb 2,7 m Absperrung der Gefahrenbereiche durch Schutzzäune oder Abschließen der Zugänge

Organisatorische Maßnahmen:

  • bei Versagen technischer Maßnahmen Aufstellen von Warnschildern "Vorsicht – Quetschgefahr an der Stehwandlüftung" im Abstand von 10 m auf den Lüftungsflügeln und an allen Zugängen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen
2.2 Transportfahrzeuge und Transportsysteme

Verletzungsgefahr durch

  • Kippen, Abrutschen der Ladung bei Gabelhubwagen, Gabelstapler
  • Anstoßen infolge Sichtbehinderung
  • ungenügende Sicherung gegen Herauslaufen bzw. Absturz aus der Führungsschiene der Transportsysteme
  • Anfahren oder Hineintreten in einen Gefahrenbereich bei kraftbetriebenen Systemen
  • Quetschung und Einzug an ungesicherten Gefahrenstellen bei Mobiltischanlagen, Topfmaschinen
Beeinträchtigung durch körperlich schwere Arbeit beim Schieben und Ziehen von Lasten

BetrSichV

ArbStättV

LasthandhabV

ArbMedVV

VSG 2.1

VSG 3.1

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschli...

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