Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist immer dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Restgefährdung verbleibt, die durch PSA weiter minimiert werden kann. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist vorher außerdem die Substitution zu prüfen. PSA müssen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen geeignet sein, den Beschäftigten zur Verfügung stehen und die Kosten für PSA dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.

Abb. 18

Arbeiten mit Chemikalienschutzanzug

Abb. 19

Persönliche Schutzausrüstung

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
  • DGUV Information 212-017 "Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln"
  • DGUV Information 212-019 "Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden"
  • DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für alleinarbeitende Personen"
  • DGUV Information 212-515 "Persönliche Schutzausrüstungen"
  • DGUV Grundsatz 312-001 "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen"
  • DGUV Grundsatz 312-906 "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 087: "Gehörschutz"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 088: "Schutzhandschuhe für Tätigkeiten mit mechanischen/thermischen Gefährdungen"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 089: "Schutzhandschuhe für Tätigkeiten mit gefährlichen Chemikalien"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 090: "Schutzkleidung"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 091: "Augen- und Gesichtsschutz"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 093: "Fußschutz"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr.: 094: "Kopfschutz"

 

Gefährdungen

PSA schützen bei den jeweils auszuführenden Arbeiten vor den Restgefährdungen, die durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend minimiert werden können.

Dies können sein:

  • Physikalische Gefährdungen: z. B. Absturz, Schneiden, Splitter- und Funkenflug, Lärm
  • Chemische Gefährdungen: z. B. Motorabgase, Lösemittel
  • Biologische Gefährdungen: z. B. Schimmelpilze, Taubenkot

Gefährdungen können auch durch unsachgemäße Bereitstellung und falsche Benutzung von PSA entstehen, zum Beispiel:

  • falsche Auswahl von PSA und Zusatzausrüstungen,
  • Verwendung mehrerer PSA-Arten, die nicht aufeinander abgestimmt sind,
  • verschmutzte, beschädigte oder abgeänderte PSA,
  • falsche Konfektionsgröße, abgelaufene Gebrauchsdauer,
  • nicht den Herstellerangaben entsprechend verwendete PSA,
  • unsachgemäßes Anlegen der PSA,
  • eigenmächtige Veränderungen der PSA.
Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung

Voraussetzung für die Auswahl von geeigneten PSA ist die Kenntnis aller am Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen. Dazu gehören auch Gefährdungen, die durch die Tätigkeiten entstehen, beziehungsweise die an benachbarten Arbeitsplätzen erzeugt werden.

Wenn PSA zur Minimierung vieler Gefährdungen gleichzeitig verwendet werden müssen, achten Sie darauf, dass die Arten der PSA aufeinander abgestimmt sind und zusammen verwendet werden dürfen (zum Beispiel Helm mit integrierter Schutzbrille und Kapselgehörschutz).

Abb. 20

Verwendung von PSA gegen Absturz

Achten Sie darauf, dass die Gebrauchseigenschaften der PSA auf die Tätigkeit abgestimmt sind und die Beschäftigten durch die PSA nicht unnötig behindert werden.

Beschaffung/Bereitstellung

Beschaffen Sie nur PSA, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind und über eine aussagekräftige Herstellerinformation verfügen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Ersatzteilbeschaffung, die Instandsetzung und die Wartung über einen längeren Zeitraum gesichert sind.

Abb. 21

CE-Kennzeichnung

PSA müssen den Beschäftigten individuell passen. Auffanggurte, die nicht auf die Körperform der nutzenden Person abgestimmt sind oder Schutzhelme, die nicht passen, beeinträchtigen die Schutzwirkung oder gefährden die Person zusätzlich.

Beste Praxis

Hören Sie die Beschäftigten an (z. B. zu Konfektionsgrößen, Hörgangsweiten, Anpassungsmöglichkeiten oder individuellen körperlichen Voraussetzungen), bevor Sie PSA zur Verfügung stellen. Die Tragebereitschaft von PSA ist erfahrungsgemäß größer, wenn die Beschäftigten bei der Auswahl der PSA beteiligt werden (ggf. Anprobe).

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