Die Anwendung elektrischer Energie ist in der Metallindustrie unentbehrlich. Durch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten gibt es in nahezu jedem Unternehmen EMF-Quellen in der Metallerzeugung, -bearbeitung und -verarbeitung, der Energieversorgung und der Funktechnik, die im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen.

Bild 6 Warnzeichen "Warnung vor elektromagnetischem Feld"

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Gefährdungen

Die Eigenschaften von EMF sind unterschiedlich, ebenso wie ihre Auswirkungen auf den Menschen. Ihre physiologischen Wirkungen sind stark frequenzabhängig. Im niederfrequenten Bereich, bis etwa 30 kHz, überwiegen bei hohen Feldstärken Reizwirkungen auf die Sinnesorgane und Muskel- und Nervenzellen. Im Bereich von etwa 30 kHz bis 100 kHz ist bei steigender Frequenz eine stetige Abnahme dieser Reizwirkungen und eine stetige Zunahme der Wärmewirkung zu beobachten. Letztere überwiegt bei Frequenzen oberhalb von 100 kHz.

Die Reizwirkung und die Wärmewirkung (direkte Gefährdung) gelten als zweifelsfrei festgestellte, wissenschaftlich bewiesene biologische Einwirkungen der EMF. Die Reizwirkung durch EMF niedrigerer Frequenz beeinflusst Muskel- und Nervenfunktionen. An der Weiterleitung der Nervensignale im Körper sind elektrische Signale kleinster Spannungen beteiligt. Wenn diese Signale überlagert werden, führt das bei mittleren Feldstärken zu einer optischen Sinneswahrnehmung und kann bei extremen Feldstärken auch zu ernsten Störungen der Nerven, Muskeln, des zentralen Nervensystems und der Herzaktion, bis hin zum Herzkammerflimmern führen.

Da für diese Effekte Schwellenwerte aus umfangreichen Untersuchungen der Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) seit 1987 bekannt sind, konnte man daraus zulässige Expositionswerte ableiten. Diese haben Eingang in die DGUV Vorschrift 15 und 16 gefunden.

Bild 7 Frequenzspektrum der elektromagnetischen Strahlen und Felder

Maßnahmen

Zum Schutz der Beschäftigten vor EMF wurde die DGUV Vorschrift 15 "Elektromagnetische Felder" erlassen. Dabei wird, entsprechend der biologischen Wirkungen, zwischen niederfrequenten und hochfrequenten Feldern unterschieden. Der Umsetzung der DGUV Vorschrift 15 liegt ein Zonenkonzept zugrunde. Dabei wird der Aufenthaltsbereich der Beschäftigten, den unterschiedlichen Nutzungsmerkmalen, Aufenthaltszeiten und Expositionswerten entsprechend, der jeweiligen Zone zugeordnet.

Festlegen - Ermitteln - Beurteilen

 

1.

Sie legen die Expositionsbereiche, den Nutzungsmerkmalen der Bereiche und der vorhandenen Quellen entsprechend, fest.

 

2.

Sie ermitteln die Exposition durch Berechnung, Messung mithilfe der Herstellerangaben oder im Vergleich mit ähnlichen EMF-Quellen.

 

3.

Sie beurteilen eine Exposition im Vergleich mit den zulässigen Werten der Anlage 1 der DGUV Vorschriften 15 und 16 "Elektromagnetische Felder".

Beispiele für EMF-Quellen und eventuellen Handlungsbedarf:

Handlungsbedarf Maschine, Gerät, Anlage Bemerkung

Kein Handlungsbedarf:

Maßnahmen nicht erforderlich, von der Einhaltung der zulässigen Werte des Expositionsbereichs 2 kann ausgegangen werden.
  • Geräte der Bürokommunikation
  • Elektrowerkzeuge
  • Haushaltsgeräte, Beleuchtung
  • Werkzeugmaschinen
  • Lasthebemagnete
  • Handys und schnurlose Telefone
  • Netzgeräte

Messwerte liegen fast immer weit unter den zulässigen Werten.

Für Trägerinnen und Träger von Implantaten gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen (siehe unten)!

Handlungsbedarf:

Prüfung und Messung empfohlen, Kennzeichnung sowie technische oder organisatorische Maßnahmen können erforderlich sein.
  • Induktionstiegelöfen mit 50 Hz
  • Handschweißgeräte
  • Schmelzöfen
  • Werkstoffprüfanlagen
  • Industrielle Mikrowellenanlagen
Überschreitung zulässiger Werte für einzelne Anlagen sowie EMV-Effekte sind möglich.

Hoher Handlungsbedarf:

Messung ist erforderlich, technische Maßnahmen sowie Kennzeichnung sind notwendig.
  • Induktionsöfen (MF und HF)
  • Elektrolyseanlagen
Fast immer sind Gefahrbereiche vorhanden. Die hier auftretenden hohen Feldstärken bewirken oft auch EMV-Effekte.

Tabelle 3 Handlungsbedarf an EMF-Quellen (aus DGUV Information 203-026 "Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben")

Maßnahmen

Schutzmaßnahmen

Bei der Umsetzung der DGUV Vorschriften 15 und 16 "Elektromagnetische Felder" können sich, den vorhandenen Expositionsbereichen entsprechend, Schutzmaßnahmen ergeben, die Sie umsetzen müssen.

Dazu gehören die unten genannten Beispiele, abhängig von der Wirksamkeit der Maßnahmen und der EMF-Quelle, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung:

  • Abschirmung

    Kommt besonders ...

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