Die Versorgung der Schülerschaft mit Speisen und Getränken ist eingebettet in die Organisation des Schultages. Hierzu gehört auch das Essen, das zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern oder Eltern angeboten und verkauft wird. Weil immer häufiger ganztägiger Unterricht und Betreuungszeiten realisiert werden, spielt die Qualität der Schulverpflegung zunehmend eine Rolle für die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Heranwachsenden.
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Abb. 32
Gesundes Essen und Trinken sind wichtige Grundlagen für den Schulalltag.
Rechtliche Grundlagen | |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
Die Gesundheit insbesondere der Schülerinnen und Schüler kann im Zusammenhang mit der Schulverpflegung gefährdet werden durch:
- Mangelhafte Hygiene
- Unausgewogene Ernährung
- Mangelnde Qualität des Essens
- Lärm
- Schlechtes Raumklima
- Zeitdruck und Hektik beim Essen
- Platzmangel
Maßnahmen |
Der Schulverpflegung sollte insbesondere dann besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler über den Unterricht am Vormittag hinaus in der Schule verbleiben, wie es in Ganztagsschulen der Fall ist. Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bei der Schulverpflegung sind beide Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich.
Für die Hygiene bei der Zubereitung und Austeilung von Mahlzeiten ist der Schulsachkostenträger allerdings nur dann verantwortlich, wenn er die Schulküche oder -mensa betreibt. Wird sie von einer Schülerfirma oder einer anderen schulischen Initiative betrieben, ist die Schulleitung für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich. Beide schulischen Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht für die Hygienequalität verantwortlich, wenn die Küche oder Mensa von einem Pächter betrieben wird.
Personal schulen
Ob eigene Beschäftigte oder Personen von externen Unternehmen: Wer mit Lebensmitteln Ihrer Schulverpflegung in Berührung kommt, braucht eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt oder eine beauftragte Ärztin. Noch bevor Beschäftigte die Arbeit in Ihren Küchen und Essensausgaben aufnehmen, ist eine Unterweisung notwendig. Dies gilt auch bei einer neuen Tätigkeit. Zudem ist für Beschäftigte im Lebensmittelbereich alle zwei Jahre eine Folgebelehrung notwendig. Die Verantwortung für eine ausreichende Qualifikation des Personals trägt, wer die Schulverpflegung betreibt.
Auf Hygiene achten
Gutes und gesundes Essen erfordert ein umfassendes Hygienemanagement. Empfehlenswert ist ein schlüssiges Hygienekonzept für Ihre Verpflegungseinrichtung. Es sollten alle Hygienemaßnahmen schriftlich festgehalt...
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