• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplanes und Beratung zum Einsatz von Hautschutzmitteln,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
  • Hinweise zur Anwendung von Hygienevorschriften bei der Installation von Lüftungs- und Trinkwassersystemen,
  • Beratung zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Hinweise zur Integration der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung,[1]
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- und Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge sowie Eignungsbeurteilungen bei Tätigkeiten in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • DGUV Empfehlung "Asbest": Beeinträchtigung der Atmungsorgane bei Abriss- und Sanierungsarbeiten in Verbindung mit asbestfaserhaltigen Staub und der Gefahr einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder einer durch Asbeststaub verursachten Erkrankung;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung bei Montagearbeiten mit Schlagbohr- oder Druckluftgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Gefahr von Hauterkrankungen beim Einsatz von Metallkreissägen in Verbindung mit wässrigen Kühlschmierstoffen in der Montage;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Kunden bzw. auf Baustellen (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Gefahr des Auftretens gesundheitlicher Probleme beim Tragen von Atemschutzgeräten bei Installation von Heizungen und Einsatz von Druckluftgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten; 
  • DGUV Empfehlung "Hitzearbeiten": Hitzeeinwirkung bei Montage von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens bei Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Gefahr der Beeinträchtigung des Muskel- und Skelettsystems durch eine hohe physische Belastung beim Arbeiten mit handgeführten Maschinen mit bzw. ohne Hand-Arm-Vibrationen;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Manifestieren von Fehlbeanspruchungen durch Zeitdruck und hohe Arbeitsdichte über längere Zeiträume.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, Teil 1: Handlungshilfe zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung, FI Nr. 0052, 2019.
[2] DGUV Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022,

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