Die Unterscheidung zwischen "Abschlussvorarbeiten" und "vorbereitenden Abschlussarbeiten" ist u. a. in der Steuerberatervergütungsverordnung von Bedeutung. Vorarbeiten können Sie i. d. R. kostengünstig selbst übernehmen und dem Steuerberater die eigentliche Erstellung des Jahresabschlusses überlassen.

  1. Zu den Abschlussvorarbeiten gehört die Abstimmung der laufenden Buchführung bis zur Saldenbilanz der Jahresverkehrszahlen. Wenn dies der Steuerberater erledigt, kann er für diese Arbeit grundsätzlich eine Gebühr in Rechnung stellen.
  2. Zu den vorbereitenden Abschlussbuchungen als Teil des Jahresabschlusses gehören z. B. die Buchungen der Abschreibungen, die Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Rücklagen, Buchungen der Inventuranpassungen, nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, Privatnutzungen Fahrzeuge und Telefon sowie evtl. Anpassungsbuchungen aufgrund einer Betriebsprüfung.

Die Definition, was zu den Vorbereitungen des Jahresabschlusses zählt, obliegt i. d. R. dem Steuerberater. In den meisten Fällen liegen hierfür kanzleieigene Liste mit den Abstimm- und Abschlussvorarbeiten vor.

Zusammen mit der Überprüfung der Buchführung sichten Sie auch die zugrunde liegenden Belege, Dokumentationen und zusätzlichen Unterlagen. Für den Jahresabschluss sind manche dieser Unterlagen in Kopie oder digital zusammenzustellen sowie Auflistungen und Berechnungen zu fertigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge