Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 15 Der Gläubiger kann grds nur in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Eine Forderung, in die der Gläubiger vollstreckt, muss deswegen zum Schuldnervermögen gehören. Besteht im Zeitpunkt der Pfändung kein Anspruch des Schuldners gg den Drittschuldner, ist die Pfändung wirkungslos (BGH NJW 02, 755, 757). Sie ist auch wirkungslos, wenn die Forderung vor Zustellung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gg den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner s...mehr

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AGS 08/2025, Gegenstandswer... / III. Bemessung des Gegenstandswertes

Der Berichterstatter des VII. ZS des BGH hat als Einzelrichter für die Bemessung des Gegenstandswertes die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG herangezogen. Danach bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Auf dieser Grundlage hat der Einzelrichter des VII. ZS des BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vereinigung von Grundstücken.

Rn 4 Ausn bestehen dann, wenn einzeln belastete Grundstücke im Wege der Grundstücksvereinigung und Bestandteilszuschreibung (§ 890 BGB) vereinigt werden (BGH NJW 00, 1000). Grundsätzlich erstrecken sich nach Bestandteilszuschreibung Grundpfandrechte, die an der zugeschriebenen Fläche lasten, nicht kraft Gesetzes auch auf das Hauptgrundstück (§§ 1131, 890 BGB). Aus diesen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Eine Streitgenossenschaft liegt begrifflich vor, wenn Prozesse mehrerer Kl oder Prozesse – gleich eines oder mehrerer Kläger – gg mehrere Beklagte miteinander verbunden werden, also auf Kläger- oder Beklagtenseite bzw beiden Seiten mehrere Parteien stehen. Unter einer Streitgenossenschaft ist daher die Zusammenfassung mehrerer Einzel- bzw Parallelprozesse in einem Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Zu Beginn der Zwangsvollstreckung (s vor §§ 704 ff Rn 12) müssen Leistungstitel gg alle Miterben erwirkt worden sein. Duldungstitel genügen nicht (Garlichs JurBüro 98, 243; Zö/Seibel § 747 Rz 5). Ein einheitlicher Titel ist hingegen nicht erforderlich. Vielmehr können diese in getrennten Verfahren erwirkt worden und sogar von verschiedener Art sein (BGHZ 53, 110, 113 = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 4 Der Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung zielt darauf ab, das Verfahren anzuhalten. Der Beweisführer, der die Beweisurkunde derzeit noch nicht vorlegen kann, bleibt jedenfalls so lange nicht beweisfällig, wie die Frist zur Urkundenvorlegung läuft (Grenze: § 431 II). Die mit der Fristsetzung bewirkte Unterbrechung des Verfahrens soll dem Beweisführer die Möglichke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Vorschrift regelt das Anhörungsrecht nicht abschließend. Neben §§ 726 I, 727 bis 729 verweisen die §§ 738, 742, 744 sowie §§ 744, 745 II auf § 730. Den Fällen ist gemeinsam, dass sie von der zuständigen Stelle eine Prüfung von Tatsachen abverlangen, die sich nicht aus dem Urt selbst ergeben. Die Normen regeln daher alle den Fall der Anhörung vor der Entscheidung. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 740 gilt für jede Vollstreckungsart inkl der Wegnahmevollstreckung nach § 883 (aA Zö/Seibel § 740 Rz 2: stets Titel gg den Gewahrsamsinhaber erforderlich) sowie des Arrests und der einstweiligen Verfügung nach §§ 928 ff, 936 (St/J/Münzberg § 740 Rz 3). Die Regelung gilt ferner für alle Titeltypen der ZPO (§ 704 I, §§ 795, 794). Sie kommt nur bei der Vollstreckung in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Schuldners.

Rn 7 Abs 1 UnterAbs 2 nimmt auf Art 46 Bezug, der seinerseits mit dem Verweis auf die Versagungsgründe des Art 45 den Einwand des Ordre-Public-Verstoßes unter Vorbehalt eines Antrags des Schuldners auf Versagung der Zwangsvollstreckung stellt. Die übrigen Versagungsgründe des Art 45 werden hingegen durch Abs 1 UnterAbs 1 S 2 ausgeschlossen. Insb die internationale Beurkundun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsgegner (III).

Rn 16 Die Anträge auf Erlass eines MB und eines VB werden dem Ag nicht mitgeteilt (§ 702 III). Der Ag kann gg den MB Widerspruch einlegen und er ist durch den MB gewarnt, dass mit dem VB zu rechnen ist (§ 692 I Nr 4). Problematisch kann es für den Ag bei Parteizustellung werden, wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, weil er zahlt und darauf vertraut, dass sich das Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendbarkeit von § 717 II.

Rn 46 Im Bereich des § 771 III hat der BGH die Vorschrift des § 717 II ausdrücklich nicht für entspr anwendbar gehalten. Wird das einer Drittwiderspruchsklage stattgebende Urt, aufgrund dessen gem §§ 775 Nr 1, 776 die weitere Zwangsvollstreckung gehindert wird bzw Vollstreckungsmaßnahmen beseitigt werden, in 2. Instanz aufgehoben, greift § 717 II zug des Gläubigers nicht ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit bei der Verwaltungsvollstreckung, S 1.

Rn 3 Bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht ist die Vollstreckungsbehörde an die Regelungen der §§ 850k, 850l, 899 ff gebunden. Die Beschränkung auf eine bundesrechtlich erfolgende Zwangsvollstreckung erfolgt lediglich aus kompetenziellen Gründen. In der Sache ist es weiterhin geboten, auch bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Landesrecht den Kontopfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gg die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vor Vollstreckung.

Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noch mit der Revision angreifbar und damit nicht rkr ist, § 708 Nr 10 (Zö/Herget § 109 Rz 3). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung gg Abwendungssicherheit des Schuldners (§§ 707...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Wurde die Schuld des Bestellers bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs an dessen Vermögen (oder nach Abs 2 an einer Erbschaft) rkr festgestellt, erleichtert § 738 die Zwangsvollstreckung ggü den Anforderungen des § 737. Der nach dieser Vorschrift erforderliche Duldungstitel des Gläubigers des Bestellers gg den Nießbraucher wird durch die Erteilung einer vollstreckba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 2 Nach § 2033 I BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Dies gilt aber nicht für seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen, § 2033 II BGB. Dementsprechend kann vor der Nachlassteilung der Anteil des Erben am Nachlass gepfändet werden. Entspr gilt für Vor- und Nacherben (HK-ZV/Koch § 859 Rz 21). Das Pfandrecht erstreckt sich allein auf die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 879 ZPO – Zuständigkeit für die Widerspruchsklage.

Gesetzestext (1) Die Klage ist bei dem Verteilungsgericht und, wenn der Streitgegenstand zur Zuständigkeit der Amtsgerichte nicht gehört, bei dem Landgericht zu erheben, in dessen Bezirk das Verteilungsgericht seinen Sitz hat. (2) Das Landgericht ist für sämtliche Klagen zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach dem Inhalt der erhobenen und in dem Termin nicht zur Erledigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung. (2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 24 Die Beweislast für den ergänzenden Pfändungsschutz nach § 850a trägt, wer sich darauf beruft (LAG Düsseldorf BeckRS 16, 74893), regelmäßig also der Schuldner. Bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Beträge nicht mitzuberechnen, es sei denn, der dann anfechtbare Pfändungsbeschluss bezeichnet diese Bezüge als pfändbar. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 806a dient als Rechtsgrundlage dafür, dass der GV den Gläubiger über seine anlässlich der Zwangsvollstreckung gewonnenen Erkenntnisse über Geldforderungen (und über den Arbeitgeber, s Rn 5) des Schuldners unterrichtet. Die Norm schafft nicht nur die hierfür notwendige Erlaubnis, sondern begrenzt diese zugleich und verpflichtet den GV (der vorgelagert bereits zur Befra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bei Verfahrensfehlern oder der Weigerung des GV, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, bildet die Vollstreckungserinnerung gem § 766 den einschlägigen Rechtsbehelf. Ebenso verhält es sich, wenn zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber besteht, ob die wegzunehmende Sache der im Schuldtitel bezeichneten entspricht (Zö/Seibel Rz 5). Auch in Fällen, in denen der Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 4 Zustellungsveranlasser (§ 176) ist die Partei., Der Zustellungsauftrag richtet sich gem § 192 S 1 stets an den GV, kann im Verfahren vor dem AG aber durch die Geschäftsstelle vermittelt werden (§ 192 S 2). Er begründet kein Vertragsverhältnis. Anwaltszwang besteht nicht. Die Partei kann sich vertreten lassen. Eine ohne Auftrag bewirkte Zustellung ist unwirksam, kann jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 6 Obwohl ein Haushalts- oder Ehewohnungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet wird, wird die Ansicht vertreten, dass Räumung, Herausgabe des Schlüssels und Gewährung einer Räumungsfrist vAw zu treffen sind (Hambg Beschl v 3.8.16 – 2 UF 42/16, FamRZ 17, 1049). Vorsorglich sollte aber ein entsprechender Antrag in der Antragsschrift formuliert sein, über den entspr entschiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund dieses Ausnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. PKH für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren.

Rn 32 Im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ist für die PKH-Bewilligung das Vollstreckungsgericht zuständig. Hier gilt die Bewilligung für das gesamte Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens. Auf Antrag kann auch für das Zwangsversteigerungsverfahren und das Zwangsverwaltungsverfahren die Bewilligung in einem Beschl erfolgen (Stöber ZVG Einl 45.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuschlag.

Rn 5 Den Zuschlag erhält nach dreimaligem Aufruf der Meistbietende, es sei denn, das Mindestgebot nach § 817a ist nicht erreicht, der Bieter ist ausgeschlossen (zB nach Abs 3 S 2, § 450 BGB) oder es ergibt sich ein Grund, der der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung entgegensteht. Erst wenn der Zuschlag erteilt ist, sind keine Übergebote mehr zulässig (MüKoZPO/Gruber Rz 8). I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gg formelle Fehler bei der Durchführung der Räumungsvollstreckung können sich Gläubiger, Schuldner und von der Räumung unmittelbar betroffene Dritte (KG NJW-RR 94, 713 [KG Berlin 26.10.1993 - 1 W 6068/93]) mit der Erinnerung nach § 766 wenden. Auf diese Weise lässt sich zwar kein früherer Räumungstermin erreichen (AG Karlsruhe DGVZ 84, 29), der Gläubiger hat jedoch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm steht insoweit tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 757 soll den Schuldner vor erneuten Vollstreckungsmaßnahmen schützen, nachdem die Vollstreckungsforderung durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Entgegennahme freiwilliger Leistungen bereits beigetrieben worden ist (Celle FGPrax 09, 278 [OLG Celle 28.05.2009 - 2 W 131/09]; St/J/Münzberg § 757 Rz 2). Die Vorschrift ist nur auf die Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Auf sonstige Weise.

Rn 24 Abs 2 S 2 stellt es dem GV frei, ob er die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich macht; beide Möglichkeiten stehen also gleichwertig nebeneinander (RGZ 126, 346, 347; MüKoZPO/Gruber Rz 34; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 17). § 82 I 7 GVGA weist den GV jedoch an, das Dienstsiegel oder den Dienststempel zur Kennzeichnung gepfändeter Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwertfestsetzung.

Rn 2 Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn eine Streitwertfestsetzung erstmals erfolgt, nachdem die Kostenfestsetzung zuvor rkr auf der Basis eines zu hohen oder zu niedrigeren Streitwerts erfolgte (s zB § 63 III GKG). Das Verfahren nach § 107 ist auch vor Rechtskraft des Kfb zulässig. Alternativ kann dessen Änderung vor Rechtskraft wahlweise auch durch Erinnerung bzw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 1 § 706 I regelt die Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft. Rechtskraftzeugnisse sind öffentliche Urkunden nach § 415 und erbringen mit der Beweiswirkung des § 418 den Nachweis, dass die Entscheidung, um die es geht, innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist nicht angefochten wurde und daher formelle Rechtskraft eingetreten ist. Sie treffen dagegen weder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schlüssigkeit.

Rn 6 Die Widerspruchsklage ist begründet, wenn dem widersprechenden Gläubiger ein besseres Recht auf die Verteilungsmasse zusteht als den Beklagten und der Verteilungsplan damit unrichtig ist (Brandbg ZInsO 20, 895). Es können nur Tatsachen zur Begründung des besseren Rechtes vorgetragen werden, die bis zum Schluss der Verhandlung über den Verteilungsplan eingetreten sind. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Bei der Entscheidung, ob eine Wiederaufnahmeklage eingelegt werden soll, sind weitere Möglichkeiten des Vorgehens bei rkr Verfahrensabschluss zu erwägen und abzugrenzen. Allein das Wiederaufnahmeverfahren beruft sich auf Verfahrensfehler oder auf eine erschütterte Urteilsgrundlage im geschlossenen Verfahren und zielt damit auf die Aufhebung eines rkr Urteils ab. Die Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wie § 741 auf alle Arten von Vollstreckungsverfahren und Schuldtitel (§§ 704, 795, 794) anwendbar (s § 740 Rn 2) und gilt, anders als das nach den materiellen Haftungsvorschriften der §§ 1431 I 1, 1456 I 1 BGB der Fall ist, auch für Forderungen, die außerhalb des Geschäftsbetriebs oder des Gesamtguts begründet wurden (BayObLG Rpfleger 83, 407) oder Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 25 Bei Eintragung und Ablehnung des Antrags ist die Beschwerde nach § 71 GBO (München NJW 19, 2134) bzw § 76 Schiffsregisterordnung gegeben. Die Beschwerde nach § 71 GBO ist der statthafte Rechtsbehelf gg die iR einer Zwangsvollstreckung entfalteten Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts, wenn der (Mit-)Eigentümer das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzungen beanstandet (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 40 Gem § 18 I Nr 14 RVG stellt jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld eine besondere Angelegenheit dar (Hamm AGS 16, 296, Rz 19; Frankf 15.3.24 – 7 WF 25/24 Rz 13), so dass für jeden Festsetzungsantrag des RA eine 0,3-Verfahrensgebühr anfällt (Nr 3309 VV RVG). Entspr gilt gem § 18 I Nr 15 RVG für den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach Abs 3. Im Gegensatz hierzu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift gilt für solche Titel, die aus Erkenntnisverfahren unter der Geltung der Brüssel-Ia-VO (seit 10.1.15) stammen. Für Altfälle, dh solche Titel, die auf Erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 786 II.

Rn 4 Für die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB gilt § 786 II; dieser dient dem Schutz des minderjährigen Schuldners, der aus Alttiteln haftet. Wird der Minderjährige noch vor Urteilserlass volljährig, muss er die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB noch vor Urteilserlass einredeweise geltend machen (AG Siegburg FamRZ 10, 1928). Bei Zwangsvollstreckung aus Titeln, die bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 710 ermöglicht einem Gläubiger, der nach § 709 zur Vollstreckung Sicherheit leisten müsste, dem aber die ökonomischen Mittel für die Leistung einer Sicherheit fehlen, die Zwangsvollstreckung dennoch zu betreiben, nämlich ausnw ohne Sicherheitsleistung. Gleichzeitig sorgt das Gesetz insoweit für einen Ausgleich mit den Interessen des Schuldners, als dem Gläubiger die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsalternativen.

Rn 7 Eine Zustellung ist gem § 765 Nr 1 Hs 2 dann nicht erforderlich, wenn der GV die Zwangsvollstreckung bereits nach § 756 I begonnen hatte und der Beweis hierfür durch das Protokoll des GV geführt wird. Das Protokoll muss die Angaben zum Vorliegen des Annahmeverzuges oder aber der Bewirkung der Gegenleistung enthalten. Hatte der Gläubiger dem GV für die Sachpfändung seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Ausschluss der Vollstreckung nach Abs 3.

Rn 28 Abs 3, eine eng auszulegende Sondervorschrift, nennt einen Fall, in dem die Zwangsvollstreckung ausscheidet (Vollstreckungsverbot). Die Norm dient dem Schutz der Menschenwürde (BAGE 129, 257 [BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08], Rz 12; NZA 13, 1147 [BAG 20.06.2013 - 6 AZR 789/11], Rz 22; LAG Bremen 8.9.20 – 1 Sa 13/20, Rz 85). Vor dem Inkrafttreten des G zur Reform des Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Abs 2 ordnet an, dass in allen Prozessen die Kosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten sind, sofern keine gesetzlichen Ausn greifen, wie etwa im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 118 I 4, 127 IV). Erfasst werden damit alle Verfahren nach der ZPO, also nicht nur die Erkenntnisverfahren, sondern auch Beschlussverfahren, Mahnverfahren, selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 758a gilt für alle Vollstreckungsmaßnahmen, die der GV in der Wohnung des Schuldners oder zur Nachtzeit bzw an Sonn- und Feiertagen vornimmt. Die Vorschrift ist sowohl bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung, als auch bei der Pfändung einer beweglichen Sache und nach hM bei der Herausgabevollstreckung sowie bei einem Arrestbefehl anwendbar (Schuschke/Wal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 verbietet die Pfändung von Gegenständen, die dem Schuldner zur angemessenen Lebensführung verbleiben müssen. Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz vom 7.5.21 (BGBl I S 850) ist die Vorschrift neu gefasst worden, um sie an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Insb werden in einig...mehr