Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen außer den Grundstücken die Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe und die Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können. (2) Die Zwangsvollstreckung in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rkr oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Rolle (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur, Mängel der Unterwerfungserklärung.

Rn 53 Die Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5 ist eine einseitige Willenserklärung, die auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtet ist und nur prozessualen Grundsätzen untersteht (RGZ 146, 308, 312; BGHZ 139, 387, 390; NJW-RR 07, 749, 750). Sie stellt keine für den Gläubiger empfangsbedürftige Willenserklärung dar (BGH NJW-RR 07, 749, 750 [BGH 17.01...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anzeige.

Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gg die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt werden, welche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. 2Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbesta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 704 I erfolgt die Zwangsvollstreckung aus Endurteilen, die rkr oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind. § 794 I 1–6, II behandelt weitere Titel, aus denen die Zwangsvollstreckung stattfindet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuale Sonderfälle nach § 868.

Rn 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek, die für den Gläubiger auf einem Grundstück des Schuldners gem § 867 erfolgt, ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Hypothek erhält ihren Inhalt aus dem vollstreckten Titel (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sie verliert die Berechtigung, als solche fortzubestehen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Abs. 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) 1Ist das Urteil nach § 305a unter Vorbehalt ergangen, so gelten für die Zwangsvollstreckung die folgenden Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verteilung.

Rn 4 Die ZPO regelt die Auskehr des Erlöses nicht ausdrücklich. Nach § 118 II GVGA sind zunächst ein dem Schuldner im Falle einer Austauschpfändung (§§ 811a, 811b) zu erstattender Ersatzbetrag sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung gem § 15 GVKostG zu entnehmen. Sodann sind nach § 805 vorrangig Berechtigte zu befriedigen, anschließend die die Zwangsvollstreckung betreibend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 12 Als Vollstreckungsorgan führt der GV die Herausgabe nach den §§ 758 ff und § 127 GVGA durch, indem er die im Gewahrsam (§ 808; vgl zu dessen entspr Anwendung LG Karlsruhe DGVZ 93, 141) des Schuldners oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten (§ 809) befindliche Sache wegnimmt und dem Gläubiger oder dem aus dem Vollstreckungstitel ersichtlichen Dritten übergibt. Nur we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1084 ZPO – Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Vorschriften des Buches 8 über die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts sind entsprechend anzuwenden. 3Die Zuständigkeit nach den Sätzen 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 786a II 1.

Rn 4 Die Errichtung und Verteilung eines Fonds im Inland richtet sich nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung (SVertO). Wird die Eröffnung eines See- oder Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens 25.7.86 idF v 23.3.99 (BGBl I, 530; 2000 I, 149) beantragt und nimmt der Gläubiger daran teil, kann nach § 786a II 1 zunächst eine Einstellung der Zwangsvolls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 12 Verstöße gg § 756 führen nicht zur Unwirksamkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme (Übersicht über die Rechtsbehelfe bei J. Kaiser NJW 10, 2330). Der Gläubiger kann gg die Ablehnung der Vollstreckung auf Grundlage des § 756 mit der Erinnerung nach § 766 II vorgehen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dabei eigenständig über das Vorliegen ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 803 ff ZPO

Rn 1 Die §§ 803 ff regeln die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; Vollstreckungsgrund sind also Ansprüche, die auf Leistung einer Geldsumme gerichtet sind, dh, dass nur der summenmäßige Wert geschuldet wird, nicht bestimmte Geldstücke oder Geldsorten. Unerheblich ist, ob die Forderung auf Zahlung an den Gläubiger oder an einen Dritten oder auf Hinterlegung gerichtet i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versicherungsforderungen.

Rn 15 Versicherungsforderungen gehören unter den gleichen Voraussetzungen wie das Grundstück selbst zum Haftungsverband der Hypothek gem § 1127–§ 1130 BGB. Sobald der versicherte Gegenstand wieder hergestellt ist oder Ersatz beschafft ist, wird die Forderung gem § 1127 III BGB frei. Die Enthaftung der Forderung tritt ein durch die Verfügung über die Forderung, die gem § 1124...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XL. Vollstreckungsandrohung

Vollstreckungsandrohung und Durchführung der angedrohten Vollstreckung sind dieselbe Angelegenheit, sodass es nicht auf die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme ankommt, sondern auf den Auftrag zur Androhung. Beispiel 25 Der Anwalt hatte vom Mandanten im April 2025 den Auftrag erhalten, dem Schuldner die Zwangsvollstreckung anzudrohen, wenn dieser nicht bis zum 6.6.2025 za...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung.

Rn 3 In Anfechtungsprozessen nach §§ 143 InsO bzw 11 AnfG sind, soweit sich diese Klagen gg eine Vollstreckungsmaßnahme richten, die §§ 769, 770 analog anzuwenden (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 4). In dem FamFG unterliegenden Angelegenheiten gelten die §§ 769, 770 über § 95 I, II FamFG. Im Arrestverfahren wird eine Anwendung der §§ 769, 770 neben den §§ 923, 927 abgelehnt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist. (2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, so darf mit der Zwangsvollstreckung nur begonnen oder sie nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen.

Rn 31 In der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen gilt jede Vollstreckungsmaßnahme als besonderer Rechtszug. Zuständig für die PKH-Bewilligung ist das jeweilige Vollstreckungsgericht. Sondervorschriften gelten für das Insolvenzverfahren. Hier ist PKH für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu beantragen und zu bewilligen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 40 Nach der Grundentscheidung des § 35 I InsO gehört das bei Insolvenzeröffnung vorhandene Vermögen sowie der während des Insolvenzverfahrens erzielte Neuerwerb zur Insolvenzmasse. Vom Insolvenzbeschlag werden aber nach § 36 I 1 InsO nur die der Zwangsvollstreckung unterliegenden Gegenstände erfasst. Unpfändbares Arbeitseinkommen wäre danach nicht vom Insolvenzbeschlag er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nachträgliche Eintragung in das Gesellschaftsregister.

Rn 13 Der Gesetzgeber hat für die GbR erstmals ein eigenes Gesellschaftsregister geschaffen (§§ 707 ff. BGB nF). Gem § 1 der neuen VO über die Einrichtung und Führung eines Gesellschaftsregisters lehnt sich dieses Register in Funktion und Inhalt eng an das Handelsregister an. Das Register sichert den Identitätsnachweis der Gesellschaft. An die neue Registereintragung knüpft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 801 ZPO – Landesrechtliche Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung zu treffen. (2) Aus landesrechtlichen Schuldtiteln im Sinne des Absatzes 1 kann im gesamten Bundesgebiet vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorgehen bei der Räumung.

Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und dem Schuldner oder im Falle s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 847a ZPO – Herausgabeanspruch auf ein Schiff.

Gesetzestext (1) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der ein eingetragenes Schiff betrifft, ist anzuordnen, dass das Schiff an einen vom Vollstreckungsgericht zu bestellenden Treuhänder herauszugeben ist. (2) 1Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so vertritt der Treuhänder den Schuldner bei der Übertragung des Eigentums. 2Mit dem Übergang des Eigentums auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung anzuwenden; sie gilt auch bei der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gem § 887 mit der Begründung, diese ähnele der Vollstreckung zur Erwirkung eines Zahlungs- oder Herausgabetitels, eine unterschiedliche Behandlung sei daher nicht gerechtfertigt (MüKoZPO/K. Schmidt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen.

Rn 11 Hält der GV das fremde Recht für glaubhaft gemacht, hinterlegt er den Betrag ohne Abzug von Kosten; einen bereits erteilten Überweisungsauftrag muss er allerdings nicht widerrufen (Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; Zö/Seibel Rz 4). Der GV muss sich wegen Abs 2 S 2 bei der Hinterlegung das Recht der unbedingten Rücknahme zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 6 Die Entscheidungen müssen vollstreckbar, somit entweder rkr, für vorläufig vollstreckbar erklärt oder kraft Gesetzes vollstreckbar sein. Urt aus §§ 767, 771 ff müssen daher, um den Anforderungen des § 775 Nr 1 zu genügen, für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, auch wenn dies an sich nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung geboten wäre. Ist die vorläufige Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, erfolgt durch Eintragung einer Schiffshypothek für die Forderung oder durch Zwangsversteigerung. 2Die Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Seeschiffs ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gg den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 704, die in § 794 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 44 AVAG – Weitere Sonderregelungen.

Gesetzestext (1) Hat der Verpflichtete keinen Wohnsitz im Inland, so ist für die Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen und gerichtlichen Vergleichen auch das Landgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verpflichtete Vermögen hat. (2) Ist die Entscheidung auf die Leistung einer bestimmten Geldsumme gerichtet, so bedarf es für die Zulassung zur Zwangsvollstreckung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung nicht die Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens entfallen lässt. Ein eigenständiger prozessualer Anspruch wird durch die Norm aber nicht begründet. Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den Vorschriften des materiellen Rechts (insb §§ 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Rechtsfolgen.

Rn 2 Vollstreckungsmaßnahmen werden unter den Voraussetzungen des § 776 aufgehoben. In den Fällen des § 775 Nr 1, 3 sind bereits getroffene Maßnahmen gleichzeitig, somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einstellung bzw Beschränkung der Zwangsvollstreckung, aufzuheben (BGHR 05, 1619, 1620). Die Rechtskraft eines Einstellungsbeschlusses ist nicht Voraussetzung für Aufhebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung konkretisiert die Rechtsfolgen, die der Ausspruch der Abwendungsbefugnis im Urt für den Schuldner nach den §§ 717 S 1, 712 hat (BayObLG MDR 76, 852). Ihr Anwendungsbereich ist nur eröffnet, wenn der Schuldner seiner Befugnis entspr keine Sicherheit nach § 712 S 1 geleistet hat (aA ThoPu/Seiler § 720 Rz 2; entscheidend ist allein der Ausspruch im Urt) oder a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtliche Entscheidungen über die Vollstreckbarkeit der Forderung.

Rn 4 § 868 I betrifft die Fälle, in denen eine Auswirkung im Verfahren auf die materiell-rechtliche Verpflichtung eintritt. Wird nach Eintragung der Hypothek der Titel aufgehoben, die vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels aufgehoben, die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder die Einstellung der Zwangsvollstreckung angeordnet, so erwirbt der derzeitige Eigentümer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung der Vollstreckungskosten (Abs 2).

Rn 7 Unbeschadet der Möglichkeit, nach Abs 1 1 die Kosten der Zwangsvollstreckung mit dem Hauptsachetitel beizutreiben, kann nach Abs 2 auch die Kostenfestsetzung eingeleitet werden. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich. Die Kostenfestsetzung darf daher nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Kosten seien vollstreckbar. Im Übrigen ergibt sich ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (2) Im Falle der Nachlass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der Unterschied zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 besteht darin, dass mit der Klauselgegenklage nur eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Klausel herbeigeführt werden kann (BGHZ 118, 229, 234; ZfIR 12, 251); materiell-rechtliche Einwendungen gg die titulierte Forderung können nicht geltend gemacht werden. Wird ein der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtszug.

Rn 7 Der ProzBev muss ›für den Rechtszug‹ bestellt sein. Dieser beginnt mit Anhängigkeit (s § 261 Rn 2) und endet mit Eintritt der formellen Rechtskraft der abschließenden Entscheidung oder sobald dagegen ein Rechtsmittel eingelegt ist. Die Zustellung der abschließenden Entscheidung gehört stets noch zu dem Rechtszug, auch wenn bereits ein Rechtsmittel eingelegt ist. Diese m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 47 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Grundschuld, Reallast oder Rentenschuld sind nach Abs 6 die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in eine hypothekarisch gesicherte Forderung entspr anzuwenden. Die Pfändung erfolgt deswegen nach den §§ 829, 830, weswegen ein Arrestatorium erforderlich ist (BGHZ 228, 75 Rz 26; BGH BeckRS 20, 39601 Rz 22), durch das dem Drittschul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die §§ 864–871 regeln innerhalb der ZPO die Zwangsvollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen findet statt durch die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung oder die Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 867). Die nähere Ausgestaltung der Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 5 Wer nach §§ 1362 BGB, 8 I LPartG als Eigentümer der betreffenden beweglichen Sache gilt, für den gilt iRd der Zwangsvollstreckung die Gewahrsams- und Besitzvermutung des § 739. Das bedeutet, dass er nicht Dritter ist und ein Widerspruch gg die Vollstreckung nach §§ 809, 886 ausscheidet (s Rn 1). Der Gewahrsam nach § 739 ist Gegenstand einer unwiderlegbaren Vermutung (Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 799 ZPO – Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge.

Gesetzestext Hat sich der Eigentümer eines mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld belasteten Grundstücks in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und ist dem Rechtsnachfolger des Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, so ist die Zustellung der die Rechtsnachfolge nachweisenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 3 Hier bemisst sich die Höhe der Sicherheit nach den Kosten und dem denkbaren materiellen Schaden, den eine fehlerhafte Zwangsvollstreckung für den Schuldner zur Folge haben kann (München MDR 80, 409). Die ersatzfähige Beeinträchtigung des Schuldners in der Zwangsvollstreckung entspricht nicht in jedem Fall dem Streitwert, der sich allein am Interesse des Gläubigers orien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. § 717 II.

Rn 55 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Urt, gg das der Vollstreckungsschuldner im Weg der Vollstreckungsgegenklage erfolgreich vorgegangen ist, scheidet eine Schadensersatzpflicht in analoger Anwendung des § 717 II 1 aus. Dies gilt auch dann, wenn er aus einem formell rkr Urt vollstreckt hat, das wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorrang des Verteilungsverfahrens.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des Verteilungsverfahrens vor, dann besteht kein Wahlrecht der Gläubiger, eine andere Verfahrensart oder Klage zu benutzen, um den Streit zu klären. Das Verfahren tritt vAw ein. Während des Verteilungsverfahrens ist eine auf § 812 BGB gestützte Klage auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages durch die Hinterlegungsstelle oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 888 regelt die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Vornahme unvertretbarer, ausschl vom Schuldnerwillen abhängiger Handlungen mittels Beugezwang. Zwangsgeld/Zwangshaft sind hier eine Beugemaßnahme und nicht wie in § 890 repressive Sanktion für einen erfolgten Verstoß (Frankf GRUR-RR 15, 408, Rz 14; Karlsr 17.1.20 – 12 U 27/19, Rz 29; München 10.11....mehr