Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materieller.

Rn 4 Hat die Berufung Aussicht auf Erfolg, muss das zweitinstanzliche Gericht in eine Interessensabwägung darüber eintreten, ob die Zwangsvollstreckung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs und der wirtschaftlichen Auswirkungen ausnahmsweise einzustellen ist (Hamm FamRZ 11, 1317). Darin ist einzustellen, dass sich die Schutzinteressen des Schuldners ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. des Sicherungsgebers.

a) Zwangsvollstreckung. Rn 78 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsgebers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung, so hat der Sicherungsnehmer bis zur Befriedigung der gesicherten Forderung (BGHZ 100, 95, 105) die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Dieser kann der Gläubi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Altenteil.

Rn 38 Für Wert der dinglichen Sicherung gilt § 6. GeS richtet sich, soweit nicht § 51 FamFG einschlägig, nach § 9; Wohnrecht wird nach § 3 bewertet s iÜ § 9 Rn 3, s Unterhalt. Alternativer Klageantrag s § 5 Rn 16. Änderung der Klage s Klageänderung. Anderweitige Verwertung s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Bereits durchgeführte Pfändungsmaßnahmen werden von einer Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 775 nicht berührt. Die Aufhebung erfolgt nach § 776.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollstreckungsklausel: ›Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt‹ ist der Ausfertigung des Urteils am Schluss beizufügen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Titel gem § 794 I 6–9.

Rn 5 Bei Vollstreckung der in § 794 I 6–9 aufgeführten Titel gelten vorrangig die Vorschriften der EU-Verordnungen. Die ZPO-Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gelten nur sekundär.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1115 ZPO – Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist ausschli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mobiliarzwangsvollstreckung.

Rn 2 Für die – idR aussichtlose – Mobiliarzwangsvollstreckung sind grds keine Besonderheiten zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fahrnisvollstreckung (Nr 4).

Rn 11 Es geht um die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803 ff) in bewegliche Sachen des Schuldners nach §§ 808 ff. Darin liegt die Haupttätigkeit des Gerichtsvollziehers im Vollstreckungsverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nur Erstfestsetzung (Abs 2).

Rn 14 Nach § 249 II ist das vereinfachte Verfahren nicht statthaft, wenn zum Zeitpunkt, in dem der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt dem Antragsgegner zugestellt wird, über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden hat, ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden ist (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Pfändung von Forderungen, die einem die Landwirtschaft betreibenden Schuldner aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zustehen, ist auf seinen Antrag vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als die Einkünfte zum Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Aufrechterhaltung einer geordneten Wirtschaftsführung unentbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 64 Die Erlangung eines Vermögensvorteils ›durch Eingriff‹ ist zumeist schon deshalb rechtsgrundlos, weil sie tatbestandsmäßig nur im Widerspruch zur rechtlichen Güterzuordnung erfolgen kann (dazu Rn 61 f). Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass sich ein Behaltensgrund aus anderen Gründen, insb aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben kann. IdS kondiktionsfest ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelf.

Rn 5 Wenn der Gläubiger dennoch die Zwangsvollstreckung betreibt, steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach §§ 567 I Nr 1, 793 zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 9 Die Pfändung soll unterbleiben, wenn offenkundig die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung nach Abs 1 vorliegen. Der Unterhalt ist insoweit nach § 851a I und nicht nach § 850i I zu bemessen (Rn 4). Die erforderlichen Angaben können aus dem Pfändungsgesuch des Gläubigers oder vorangegangenen Vollstreckungsverfahren resultieren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erstattung des Wertes des Ersatzstücks bzw des Geldbetrags.

Rn 14 Der Gläubiger erhält den im Zulassungsbeschluss festgesetzten Wert des Ersatzstücks (s Rn 9) bzw den dem Schuldner zur Ersatzbeschaffung überlassenen Geldbetrag aus dem Verwertungserlös als Kosten der Zwangsvollstreckung erstattet (Abs 2 S 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines für oder gegen den Erblasser ergangenen Urteils für oder gegen den Testamentsvollstrecker sind die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden. 2Auf Grund einer solchen Ausfertigung ist die Zwangsvollstreckung nur in die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 16 EGBGB

Zusammenfassung Art 16 EGBGB0 (aufgehoben) Rn 1 Das deutsche Sachrecht kennt Vorschriften, welche den Schutz gutgläubiger Dritter vor güterrechtlichen Haftungsbegrenzungen bei rechtsgeschäftlichem Handeln eines Ehegatten ohne Mitwirkung des anderen oder bei Zwangsvollstreckung in sein Vermögen zum Gegenstand haben. Leben die Eheleute in einem Güterstand fremden Rechts, kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückforderungsausschluss – § 813 I 2.

Rn 5 Für die in der Praxis besonders bedeutsame peremptorische Einrede der Verjährung lässt § 813 I 2 durch die Verweisung auf § 214 II eine Kondiktion nicht zu, soweit der Leistende die verjährte Forderung freiwillig erfüllt hat (zur Unanwendbarkeit des § 214 II auf den Ausschlussgrund des § 556 III 2, 3 BGH NJW 06, 903). Für den Rückforderungsausschluss kommt es dann weder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewahrsam des Gläubigers (1. Alt).

Rn 2 Zum Begriff des Gewahrsams s § 808 Rn 5–13. Herausgabebereitschaft des Gläubigers wird nicht vorausgesetzt (aA Gerlach ZZP 89, 294, 317 mwN). Widerspricht der Gläubiger aber der Zwangsvollstreckung, darf kein Zwang gegen ihn ausgeübt werden (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vollstreckungsbescheide gem § 699 bedürfen der Vollstreckungsklausel dann nicht, wenn die Zwangsvollstreckung nicht für oder gegen einen Rechtsnachfolger erfolgen soll, § 796 I. Sinn dieser Vorschrift ist es, die Vollstreckung zu erleichtern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestand und Umfang des Bereicherungsanspruchs.

Rn 20 Abs 3 S 2, der über § 120 I FamFG auf Familienstreitsachen nach § 112 FamFG anwendbar ist (BGH NJW 13, 161, 165 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 229/11]), setzt die Leistung des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung voraus oder die Aufhebung oder Abänderung eines Berufungsurteils nach § 708 Nr 10 in der Revisionsinstanz. Es muss sich dabei um eine vermögensrechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2213 BGB – Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass.

Gesetzestext (1) 1Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann sowohl gegen den Erben als gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden. 2Steht dem Testamentsvollstrecker nicht die Verwaltung des Nachlasses zu, so ist die Geltendmachung nur gegen den Erben zulässig. 3Ein Pflichtteilsanspruch kann, auch wenn dem Testamentsvollstrecker die Ver...mehr

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FoVo 06/2023, Beantragung e... / I. Das Problem

PfÜB-Antrag bei Gesamtschuldnern aus mehreren Amtsgerichtsbezirken Wir betreiben die Zwangsvollstreckung für den Gläubiger aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich gegen insgesamt vier Schuldner richtet, die gesamtschuldnerisch haften. Alle vier Schuldner sind an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt. Die vier Schuldner wohnen in drei ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092a ZPO – Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) 1Der Antragsgegner kann die Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls beantragen, wenn ihm der Europäische Zahlungsbefehl 2Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgrund.

Rn 2 Ein persönlicher Arrest darf nur dann angeordnet werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern. Hieran fehlt es, wenn die Anordnung eines dinglichen Arrests ausreichend ist (Grundsatz der Subsidiarität, Karlsr NJW-RR 97, 450, 451 [OLG Karlsruhe 07.05.1996 - 2 UF 59/96]; Musielak/Voit/Huber Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Belastetes Recht.

Rn 4 Grds kann jedes eintragbare Grundstücksrecht – auch eine Vormerkung (LG Köln MittRhNotK 96, 234) – mit einem Rangvorbehalt belastet werden, sofern es nur rechtsgeschäftlich aufgrund Bewilligung und nicht im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch eV bestellt ist (Soergel/Stürner Rz 3, 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 13 Ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges; Ausn enthalten bspw die §§ 797 IV, V für notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche und § 796 III für Vollstreckungsbescheide. Einstweilige Anordnungen sind gem §§ 769, 770 zulässig. Das Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Es ist im Hinblick auf § 775 Nr 1 für vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Vorpfändung findet statt bei einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geld- und Hypothekenforderungen, §§ 829 ff, in Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, §§ 846 ff, und in andere Vermögenswerte, § 857. Die Forderung muss pfändbar sein. Pfändungsgrenzen sind zu beachten. Bei einer Zug-um-Zug Verurteilung muss der Gläubiger entweder die Gegenleistung angebo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 107 Für die Vollstreckung in den Zeiträumen von ein bzw drei Monaten vor Antragstellung gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO (BGH NZI 17, 892 Rz 14). Eine im Weg der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung ist als inkongruent anzusehen und damit grds anfechtbar (vgl nur BGHZ 136, 309, 311). Die Wirkungen einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 25 Im Kontext von § 241 wird herkömmlich auch das Binom ›Schuld und Haftung‹ behandelt. Mit Schuld wird die aufgrund des Schuldverhältnisses bestehende Verbindlichkeit bezeichnet, welche den Schuldner zu einem Verhalten verpflichtet. Haftung meint hingegen in diesem – nicht haftungsrechtlichen – Zusammenhang das Einstehenmüssen für die Verpflichtung. Schuld und Haftung mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 744 erleichtert die Zwangsvollstreckung in einem Fall des § 743 und knüpft dabei an § 1422 BGB an. Nach dieser Vorschrift ist der das Gesamtgut allein verwaltende Ehegatte oder Lebenspartner uA prozessführungsbefugt, solange die Gütergemeinschaft besteht. Ist das nicht mehr der Fall, kollidiert diese Befugnis mit der nunmehr gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnis beid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1177 BGB – Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek.

Gesetzestext (1) 1Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. 2In Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit, der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend. (2) Steht dem Eigentüm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksame Verfügungen.

Rn 4 Einziehung iSd § 1124 I ist nicht nur die Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung des Mietzinses (auch bei Zahlung an den Insolvenzverwalter), sondern auch jede Handlung des Mieters, die zum Erlöschen der Forderung führt, insb die Hinterlegung (str für den Fall der Hinterlegung ohne Verzicht auf das Rücknahmerecht). Anderweitige Verfügungen sind Übertragung und Belastung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsstellung des Pfandgläubigers.

Rn 31 Der Pfandgläubiger ist nach §§ 1273 II, 1258 nur am Nachlassanteil berechtigt, nicht aber an einzelnen Nachlassgegenständen. Das Pfandrecht sollte zum Schutz des Pfandgläubigers im Grundbuch eingetragen werden (RGZ 90, 232). Es umfasst die Befugnis zur Ausübung aller nicht höchstpersönlicher Rechte des verpfändenden Miterben wie Verwaltung, Verfügung, Mitwirkung bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil, Urteilswirkungen.

Rn 8 Das der Klage stattgebende Urt spricht aus, dass die Veräußerung im Weg der Zwangsvollstreckung bzw die Überweisung unzulässig ist. Die Rechtskraft erstreckt sich nur darauf, dass wegen des bestehenden Veräußerungsverbotes die Verwertung unzulässig ist. Nicht von der Rechtskraft umfasst ist die Frage, ob das Veräußerungsverbot tatsächlich zug des Dritten besteht. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haustiere.

Rn 28 Befinden sich auf dem Grundstück bzw in der Wohnung Haustiere, so sind auch diese wie bewegliche Sachen (§ 90a BGB) entspr Abs 2–5 vom GV zu entfernen (BGH NJW 12, 2889). Die Tiere sind entweder dem Schuldner zu übergeben oder in Form der anderweitigen Verwahrung nach Abs 3 S 1 in einem Tierheim unterzubringen. Dem Schuldner kann nicht nach § 888 die Pflicht auferlegt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreckung aus Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. BGH.

Rn 30 Vor dem BGH gilt in allen Verfahren für die Parteien, Beteiligte und beteiligte Dritte Anwaltszwang, eine Ausnahme von der Grundregel des I 4 wurde nicht gemacht. Allein Behörden müssen sich für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen (II). Dies gilt auch für einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtskraft.

Rn 35 Die materielle Rechtskraft wirkt nur zwischen den Prozessparteien. Sie erstreckt sich weder auf die festgestellten noch auf die versagten Einwendungen gegen die titulierte Forderung, da nicht die vorgetragene Einwendung Streitgegenstand ist. Mit einer der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Entscheidung wird die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eilbedürftige Verfahren.

Rn 3 Einschränkungen unterliegen Verfahren, die eine eilbedürftige Entscheidung verlangen. Dies gilt insb im einstweiligen Rechtsschutz: Hier ist eine Aussetzung allenfalls im Widerspruchsverfahren nach § 924 oder im Verfahren nach § 927 in Betracht zu ziehen (MüKoZPO/Fritsche Rz 2; Ddorf NJW 85, 1966; München MDR 86, 681). Im Urkundenprozess scheidet eine Aussetzung bis zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 4 I Hs 2 gilt für den Zuständigkeits-, den Rechtsmittel- (BGHR ZPO § 4 Abs 1 Nebenforderung 1) und den Bagatellstreitwert. Die Verfahrenssicherheit (Rn 1) wird durch Hs 2 weiter erhöht, weil alleine aufgrund von laufenden Zinsen und Kosten die Sache nicht nach § 506 aus der Zuständigkeit des AG herauswachsen kann. Der GeS bestimmt sich inhaltsgleich nach § 43 I GKG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristsetzung.

Rn 22 Das Gericht hat eine Frist zum Nachweis der Erbringung der Sicherheit zu setzen. Soweit das Gericht keine Frist gesetzt hat, berührt das die Wirksamkeit der Sicherungsanordnung nicht (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]). Die Frist bezieht sich nicht auf die Bestellung der Sicherheit. Anders als bei der Verpflichtungserklärung nach § 569 III Ziff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 305a gehört – wie zB Art 9 EuGVO – zu den prozessualen Sonderregelungen über die in Gestalt der Errichtung eines Haftungsfonds möglichen seerechtlichen Haftungsbeschränkungen. Die Vorschrift hat in Abs 1 S 1 die Haftungsbeschränkung nach den Vorschriften der §§ 486 I, III, 487–487d HGB aF, seit 25.4.13 nach den Vorschriften der §§ 611 ff HGB im Blick, die das Londoner...mehr