Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 779 ZPO – Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners.

Gesetzestext (1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) 1Ist bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstre... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 766 ZPO – Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. 2Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Geric... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 775 ZPO – Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 794a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich.

Gesetzestext (1) 1Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist, auf Antrag eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bewilligen. 2Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 740 ZPO – Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut.

Gesetzestext (1) Leben die Ehegatten oder Lebenspartner in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten oder Lebenspartner das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig,... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Rn 1 Dem Gläubiger einer Geldforderung stehen zur Zwangsvollstreckung in ein Grundstück drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. I. Zwangsversteigerung. Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwie... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 737 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch.

Gesetzestext (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist. (2) ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 756 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug.

Gesetzestext (1) Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise angeboten hat, sofern nicht der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im V... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 23 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen, wenn das Zeugnis des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts vorgelegt wird, dass die Zwangsvollstreckung ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Übersetzung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf Antrag einer Partei (Abs 1 und 2).

Rn 2 Für die Zwangsvollstreckung in Deutschland ist grds eine deutsche Fassung oder Übersetzung der vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung bzw des jeweiligen Vollstreckungstitels erforderlich (vgl auch BTDrs 20/8649, 35). Nach § 608 Abs 1 u 2 werden Übersetzungen von vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidungen (Rn 1) nur auf Antrag einer Partei angefertigt. Auch diese R... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 Durch Abs 2 wird diese Wirkung erweitert auf die Fälle, in denen durch gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 732 I, 767, 771) und zugleich die Aufhebung der erfolgten Maßnahmen angeordnet wird. Auch hier muss eine gerichtliche Entscheidung, idR ein Beschl vorliegen. Der Beschl über die einstweilige Einstellung der Zwangsvolls... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Gg die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, richtet sich die sog Vollstreckungserinnerung nach § 766, s.a. § 777. Mit ihr werden die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme eines Vollstreckungsorgans gerügt oder dessen Weigerung, für den Gläubiger zu vollstrecken. Auch Zeit, Maß und Gegenstand der Vollstreckung können Gegenstand einer Vollst... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinterlegung eines Geldbetrages im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Es muss ein Geldbetrag iRd Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen hinterlegt worden sein, entweder durch den Gerichtsvollzieher nach § 827 II oder durch den Drittschuldner nach § 853 und eine Anzeige der Sachlage an das Amtsgericht erfolgt sein. Die Hinterlegung des Schuldbetrags durch den Drittschuldner unter Anzeige der Hinterlegung an das Vollstreckungsgerich... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 22 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen.

Gesetzestext (1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden. (2) Auf Antrag des Verpflichteten kann das Beschwerdegericht anordne... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Nach § 1065 II 2 kann der BGH im Verfahren über die Rechtsbeschwerde gg die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auf Antrag durch Beschluss anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gg Sicherheitsleistung stattfindet. §§ 707, 717 gelten entspr. Dabei sind die widerstreitenden Interessen von Schu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rkr oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil (Abs 2).

I. Gegenstand. Rn 2 Nach § 2033 I BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Dies gilt aber nicht für seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen, § 2033 II BGB. Dementsprechend kann vor der Nachlassteilung der Anteil des Erben am Nachlass gepfändet werden. Entspr gilt für Vor- und Nacherben (HK-ZV/Koch § 859 Rz 21). Das Pfandrecht erstreckt sich ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen. a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht zur Zwangsvollstreckung gehörendes Räumungsgut (Abs 2, 3, 5).

1. Vorgehen bei der Räumung. Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Vollstreckungsantrag/Rechtsschutzbedürfnis. Rn 8 Die Festsetzung von Zwangsmitteln erfordert einen ordnungsgemäßen Vollstreckungsantrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dafür besteht Anwaltszwang, soweit § 78 dies erfordert (str). Der Antrag muss erkennen lassen, dass der Gläubiger nach § 888 vorgehen will, wobei keine zu strengen Anforderungen ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Von der Zwangsvollstreckung umfasste Gegenstände.

I. Haftungsverband der Hypothek. Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verlauf der Zwangsvollstreckung.

I. Beginn. Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gg die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 71... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 24 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts die Vollstreckungsklausel mit dem Zusatz erteilt hat, dass die Zwangsvollstreckung auf Grund der Anordnung des Gerichts nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen darf (§ 13 Absatz 4 Satz 3), ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicher... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Gläubigerauftrag.

Rn 11 Neben der Erteilung des Gläubigerauftrags gem § 753 müssen sowohl die allg als auch die nach dem Titel zu beachtenden besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Zur zweifelsfreien Bezeichnung der zu räumenden Wohnung s LG Heidelberg DGVZ 20, 15. Dies setzt ua den Ablauf einer dem Schuldner gem §§ 721, 794a, 765a gewährten Räumungsfrist voraus, wobei ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 741 ZPO – Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. A. Ratio. Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 787 ZPO – Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff.

Gesetzestext (1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentüme... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 736 ZPO – Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wenn mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 739 ZPO – Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner.

Gesetzestext (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten gemäß § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Vermutung des § 8 Abs. 1 de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 245 FamFG – Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland.

Gesetzestext (1) Soll ein Unterhaltstitel, der den Unterhalt nach § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Prozentsatz des Mindestunterhalts festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern. (2) Für die Bezifferung sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertig... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 747 ZPO – Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass.

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich. A. Ratio. Rn 1 § 747 zieht die vollstreckungsrechtliche Konsequenz aus dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft nach § 2032 I BGB bis zur Teilung des Nachlasses gesamthänderisch gebundenes Vermögen ist, über das der ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 858 ZPO – Zwangsvollstreckung in Schiffspart.

Gesetzestext (1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) 1Die Pfändung bedarf der Eintragung in das Schiffsregister; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. 2Der Pf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 745 ZPO – Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dass mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 744a ZPO – Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft.

Gesetzestext Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift regel... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1085 ZPO – Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist entsprechend den §§ 775 und 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer Bestätigung über die Nichtvollstreckbarkeit oder über die Beschränkung der Vollstreckbarkeit nach Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vorgelegt wird. Rn 1 Neben den in Art 21 u 23 EuVTVO vorgesehen Rechtsbehelfen sind ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV; dessen Interesse an der Mitteilung ergibt sich bereits daraus, dass der Vollstreckungsversuch nicht zur (vollständigen) Befriedigung führt, etwa weil nur unpfä... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Es müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein. Der Gläubiger hat einen Titel vorzuweisen, der den Schuldner zur Abgabe der Offenbarungsversicherung verpflichtet. Als solcher kommt wegen des Wortlautes von Abs 1 S 1 (›verurteilt‹) nur ein Urt in Betracht (str; so auch Musielak/Voit/Lackmann Rz 2); ein Prozessvergleich genügt hingegen nicht (so aber a... mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLIV. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei m... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff, Zweck und Funktion der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die (Einzel-)Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das die Rechtsordnung dem Gläubiger eines gerichtlich festgestellten oder förmlich dokumentierten Anspruchs zur Verfügung stellt, um diesen ggf mit Zwangsmitteln gg die unberechtigte Leistungsverweigerung des Schuldners durchzusetzen und auf diese Weise Befriedigung der Forderung zu erlangen. Das Zwangsvollstreckungsve... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4.... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 795a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nach § 105 auf das Urteil gesetzt ist, erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils; einer besonderen Vollstreckungsklausel für den Festsetzungsbeschluss bedarf es nicht. Rn 1 Unter den Voraussetzungen des 105 I kann ein Kfb auf das Urt gesetzt werden (vgl auch § 794 Rn 33). D... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Im Zwangsvollstreckungsverfahren muss zwischen den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden. Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Das gilt auch im Fall der eingeschränkten Pauschalbewilligung ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Erlässt das Vollstreckungsgericht den Zulassungsbeschluss nach § 811a (s § 811a Rn 7–9), wird dem Schuldner die Ersatzleistung auf Anweisung des Gläubigers übergeben (Abs 4). Erst danach kann der GV die Pfandsache wegnehmen und verwerten (vgl § 811a Rn 11). Ist der Geldbetrag aus dem Vollstreckungserlös zu überlassen, muss die Rechtskraft des Zulassungsbeschlusses abgew... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 171. Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gg... mehr