Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff der Einwendung iSv § 404 ist weit zu verstehen. Er umfasst alle rechtshindernden u rechtsvernichtenden Einwendungen sowie peremptorische u dilatorische Einreden. Zu den rechtshindernden Einwendungen gehören die aus §§ 104, 125, 134, 138. Als rechtsvernichtende Einwendung zu nennen sind insb Anfechtung, Erfüllung, Erlass, Aufrechnung – vgl aber § 406 –, Rückt... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweise.

Rn 5 Die Geltendmachung der Einrede im Prozess führt zu einem Vorbehaltsurteil nach § 305 ZPO und einer Klage nach § 782 ZPO in der Zwangsvollstreckung. Daher sollte der beklagte Erbe nicht nur den Antrag nach § 305 ZPO, sondern auch nach § 780 ZPO stellen, damit der Vorbehalt gem § 2015 in den Urteilstenor aufgenommen wird (NK-BGB/Krug § 2015 Rz 10). Zu beachten ist, dass d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung der Einrede.

Rn 6 Die Einrede hat keine materiell-rechtliche Wirkung, weshalb Verzug des Erben mit all seinen Folgen (§§ 286 ff) nicht ausgeschlossen ist (str MüKo/Küppper § 2014 Rz 5 mwN); sie ist nur im Prozess und in der Vollstreckung von Bedeutung (RGZ 79, 201). IÜ kann der Gläubiger auch die Rechte aus § 326 geltend machen. Rn 7 Eine Klage auf Leistung oder eine Verurteilung hierzu k... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beeinträchtigung des Eigentumsrechts.

Rn 34 Das Eigentumsrecht kann durch schuldhaft unberechtigte Verfügungen über das Eigentum eines anderen beeinträchtigt werden, zB durch Übereignung an einen gutgläubigen Dritten oder die Belastung mit einem Sicherungsrecht (BGHZ 56, 73, 77 mwN; NJW 86, 1174 f; 96, 1535, 1537). Der Anspruch aus § 823 I steht hier (sofern nicht durch §§ 989 ff ausgeschlossen) neben demjenigen... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Alternativen/Ergänzung.

Rn 8 Als Alternativen/Ergänzung zur Zwangsvollstreckung kommen in Betracht: Anprangerung (zB Übersendung der Einzelabrechnung, PowerPoint Präsentation; Aushang im Treppenhaus ist unzulässig), Verlangen nach Entziehung gem § 17, Hausgeldausfallversicherung, Versorgungssperre. Die GdW ist berechtigt, einen Säumigen vom Leistungsbezug auszuschließen (BGH ZMR 05, 880, 881; LG Mü... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Sicherung (Abs 1).

Rn 12 Vollstreckt ein Nachlassgläubiger in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Erben, kann sich dieser im Falle des I gem §§ 784, 785, 767 ZPO dagegen wehren. Betroffen sind die Nachlassgläubiger, die die angeführten Sicherungsrechte der §§ 804, 866, 885 ZPO nach dem Erbfall an den Nachlassgegenständen erworben haben. Liegen die Voraussetzungen vor, kann er nach §§... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung.

Rn 4 findet § 878 kraft Verweisung in §§ 880, 1109, 1116, 1132, 1154, 1168, 1180, 1188, 1196; §§ 3, 8, 9 SchiffsRG. § 878 gilt aufgrund des Normzwecks entspr bei anderen freiwilligen Erklärungen des Berechtigten im rechtsgeschäftlichen Verkehr, insb bei Bewilligungen zur Eintragung von Widerspruch und Vormerkung (BGHZ 138, 186; ZIP 05, 627) und Grundbuchberichtigung (Soergel... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Leistung des Schuldners.

Rn 10 Die Vorschrift erfasst die Erfüllung durch Leistung (Rn 1). § 366 gilt für alle Fälle, in denen dieselbe objektiv zur Tilgung verschiedener Forderungen geeignet ist. Darunter fallen etwa auch Abschlagszahlungen (Zweibr OLGR 05, 26), Leistungen an Erfüllungs statt und erfüllungshalber sowie Erfüllungssurrogate (BGH-Report 04, 1140: Aufrechnung). § 366 I gilt aber nicht ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Befriedigung des Gläubigers kann freiwillig (nach § 1142) oder durch Zwangsvollstreckung (nach § 1147) erfolgt sein; auch eine Zahlung für Rechnung des Eigentümers (KGJ 41, 249, 251) oder eine einvernehmliche Befreiung des Eigentümers von der Forderung durch den Gläubiger genügt (BGH WM 69, 1102). Sie muss durch den wahren Eigentümer erfolgen; Befriedigung durch den... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dem Schuldner gehörender Gegenstand.

Rn 4 § 268 ist nur dann anzuwenden, wenn in Gegenstände vollstreckt wird, die dem Schuldner zuzuordnen sind (RGRK/Alff § 267 Rz 1; Staud/Bittner/Kolbe § 268 Rz 6). Dieser muss also Inhaber eines dinglichen Rechtes oder einer Anwartschaft sein (MüKoBGB/Krüger § 268 Rz 5; Soergel/Forster § 268 Rz 4). Wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung nur in einen Teil des Gegenstandes... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gerichtliche und behördliche Verfügungsverbote, § 136.

Rn 6 Praktisches Gewicht besitzen va gerichtliche, aber auch behördliche Verfügungsverbote. Anwendungsfälle bilden die Pfändung von Forderungen und Rechten in der Zwangsvollstreckung, §§ 829, 857 ZPO (BGHZ 58, 26 f; 100, 45; BGH NJW 98, 748; NZI 07, 39 Tz 6), die einstweilige Verfügung, § 938 II ZPO (BGH NJW 90, 2459; NZI 07, 540 [BGH 14.06.2007 - IX ZR 219/05] Tz 7, Zwangss... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 14 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerbsinteressent künftig finanziell oder persönlich unzuverlässig ist (BGH ZMR 20, Rz 13; 13, 125 Rz 13; NJW 12, 2434 [BGH 27.04.2012 - V ZR 211/11] Rz 11). Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Beide Begriffe sind – da ein WEigtümer mit seinem Wohnungseigentum grds nach Belieben verfahren kann (§ 1 Rn 9) – eng auszulegen (Zwe... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügung.

Rn 9 Nur ein- oder zweiseitig begründete rechtsgeschäftliche Verpflichtungen unterliegen dem Zustimmungserfordernis, nicht solche kraft Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen. Die Beschränkungen beziehen sich auch nicht auf Maßnahmen der Zwangsvollstreckung der Gläubiger eines Ehegatten (BGH FamRZ 06, 856) und auch nicht auf Handlungen, die, wie die Vollstreck... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. (2) Beteiligte sind: mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maßnahmen (II, III).

Rn 2 Das Selbsthilferecht vermittelt kein Besitzrecht, insb kein Pfandrecht, sondern dient nur der vorläufigen Sicherstellung. Folgerichtig fordert II die hoheitliche Legitimierung der Besitzlage durch Zwangsvollstreckung bzw dinglichen Arrest (oder einstweilige Verfügung). Dies gilt grds (§ 229 Rn 6) selbst dort, wo ein wirksamer Besitzanspruch existiert, da sonst die Grenz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinigung (Abs 1, § 5 GBO).

Rn 8 Durch die Vereinigung werden die ursprünglichen Grundstücke nicht wesentliche Bestandteile des neuen einheitlichen Grundstücks (BGH DNotZ 06, 288 ff). Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs bleiben bezogen auf die ursprünglichen Grundstücke getrennt bestehen (BGH DNotZ 06, 288 ff; 78, 156 [BGH 21.10.1977 - V ZR 121/75]) und erstrecken sich nicht auch auf den... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zurechnung des Verhaltens Dritter.

Rn 35 Spielt bei der Frage nach der Unzulässigkeit der Rechtsausübung das Verhalten eines Dritten herein, kommt es zunächst darauf an, ob die die Unzulässigkeit begründende Treuwidrigkeit im Verhalten des Berechtigten selbst liegt; ist dies der Fall, kommt es auf eine Zurechnung nicht an. Ist nur das Verhalten des Dritten als solches treuwidrig, stellt sich die Frage einer Z... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Übertragung.

Rn 16 Das Anwartschaftsrecht kann wie Eigentum übertragen (BGHZ 28, 16, 21; 75, 221, 225), verpfändet (BGHZ 35, 85, 93) und gepfändet (zu Einzelheiten, insb zur notwendigen Doppelpfändung der Sache und des Anwartschaftsrechts s Erman/Grunewald Rz 34) werden. Erforderlich sind daher für die Übertragung Einigung und Übergabe oder ein Übergabesurrogat, und zwar auch bei Sicheru... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtstyp.

Rn 1 Die Reallast gehört zur Gruppe der sog Verwertungsrechte: Der Eigentümer hat wiederkehrende Leistungen (Rn 3) zu erbringen. Mit der Bestimmung aus dem Grundstück wird kein natürlicher Leistungszusammenhang mit dem Grundstück, sondern gesetzestypisch das Recht des Berechtigten beschrieben, ggf die Immobiliarvollstreckung zu betreiben (BGH Rpfleger 78, 207). Eine Reallast... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergabesurrogat.

Rn 3 Die Übergabe kann durch die Übergabesurrogate der §§ 929 2, 930 oder 931 ersetzt werden. Dabei kommt § 929 2 nur im Fall fehlerhaften Verhaltens des GBA (Aushändigung des Briefs an andere Person als den Eigentümer ohne Aushändigungsvereinbarung) oder eigenmächtiger Besitzergreifung durch den Gläubiger in Frage; erforderlich ist dann Einigung über die Entstehung der Hypo... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kinder.

Rn 17 Ehegatten haben idR an der gemeinsam genutzten Wohnung und den Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Mitbesitz (BGHZ 73, 253; BGH NJW 08, 1959). Ohne Bedeutung ist auch hier die Eigentumslage. Alleinbesitz eines Ehegatten ist an Gegenständen gegeben, die zum persönlichen Gebrauch nur dieses Ehegatten bestimmt sind. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der äußerlich... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift in § 772 I, II ergänzt § 771 für Geldforderungen (RGRK/Mormann § 772 Rz 2; Staud/Stürner § 772 Rz 2; Soergel/Gröschler § 772 Rz 1). Sie bestimmt den Umfang der erforderlichen Zwangsvollstreckungspflichten (s § 771 Rn 5f). Sie ist nur von Bedeutung, wenn die Einrede der Vorausklage nicht abbedungen ist (s § 771 Rn 3). Rn 2 Den Umfang der Vollstreckungspflic... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gewährung einer Räumungsfrist.

Rn 5 Wird dem Mieter nach § 721 oder § 794a ZPO eine gerichtliche Räumungsfrist gewährt, ist er nach II für die Zeit von der Beendigung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Räumungsfrist zum Ersatz eines weiteren Schadens nicht verpflichtet (BGH ZMR 21, 299 Rz 11). Eine vertragliche oder einseitig eingeräumte Räumungsfrist ist hingegen ebenso wie Vollstreckungsschutz gem... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Nutzungen.

Rn 1 Der Erbe erlangt an den gezogenen Nutzungen (§§ 99, 100) abweichend von §§ 987 bis 983 unmittelbar Eigentum, etwa wenn der Erbschaftsbesitzer bei Fruchtziehung bösgläubig war (§ 953) sofern das ihm gg den Erbschaftsbesitzer einen dinglichen Herausgabeanspruch gewährt, der in der Insolvenz des Erbschaftsbesitzers zur Aussonderung, § 47 InsO, und in der Zwangsvollstreckun... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 1133 stellt lediglich auf eine Verschlechterung des belasteten Grundbesitzes ab; die Ursache ist gleichgültig. Es kommen also sowohl Handlungen des Eigentümers (zB Gebäudeabbruch, Rostock OLGR 41, 17) als auch Naturereignisse in Betracht. In jedem Fall muss es sich um tatsächliche Ereignisse handeln; Beeinträchtigungen der rechtlichen Situation (zB Pfändung von Mieten... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Erbe soll durch die Möglichkeit gerichtlicher Stundung vor unbilligen Härten durch Zerschlagung zum Nachlass gehörender Werte geschützt werden, die ihm dadurch droht, dass der Pflichtteilsanspruch sofort mit dem Erbfall fällig und ggf im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar ist (§ 2317 Rn 3, 5). Die Möglichkeit der Stundung kann die Verhandlungs- und Vergleichs... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 15 Die eidesstattliche Versicherung kann unter den Voraussetzungen des § 260 II , insb, dass Grund zur Annahme besteht, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt (Frankf NJW-RR 93, 1483 ff [OLG Frankfurt am Main 16.09.1992 - 17 U 152/91]; Oldbg NJW-RR 92, 777, 778; Zweibr FamRZ 69, 230, 231) erstellt worden ist, verlangt werden. So muss sie nicht bzgl Umfa... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung im Innenverhältnis.

Rn 6 Die Nachlassverbindlichkeiten sind gem § 2046 vor der Teilung zu tilgen. Im Innenverhältnis der Miterben untereinander regelt sich der Ausgleich nach dem Verhältnis ihrer Erbteile nur anteilig (BayObLGZ 70, 132). Erfolgt die Befriedigung (freiwillig oder im Wege der Zwangsvollstreckung) durch einen Miterben aus seinem Eigenvermögen, kann er von den übrigen Miterben Ausg... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erbenschulden.

Rn 13 Dabei handelt es sich um Forderungen, die bereits vor oder nach dem Erbfall in der Person des Erben entstanden sind und jene, die er nach dem Erbfall begründet hat, ohne dass es sich dabei um Nachlassverbindlichkeiten handelt (Soergel/Stein § 1967 Rz 17). Zwar haftet den Gläubigern bei der Erbenschuld grds auch der Nachlass. Kann der Erbe aber eine erbrechtliche Haftun... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 9 Der Ergänzungsberechtigte ist darlegungs- und beweislastpflichtig für die fehlende Verpflichtung des Erben (RGZ 80, 135, 136; BGH FamRZ 61, 272; Ddorf FamRZ 96, 445) und den Nachlassbestand (BGH FamRZ 07, 723; zum Sozialhilfeträger Köln ZEV 07, 489, 491). Ggf bietet sich iH auf die Verjährung gleichzeitige Erhebung von Stufenklagen auf den Pflichtteil und dessen Ergänzu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abwendungsbefugnis.

Rn 10 Nach § 1973 II 3 kann der Erbe die Herausgabe und damit die Zwangsvollstreckung in die noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung ihres Wertes abwenden. Er kann die zur Befriedigung seiner eigenen Ersatzansprüche erforderlichen Gegenstände zurückbehalten, sie sind nicht Nachlassüberschuss (RGRK/Kregel § 1973 Rz 22; NK-BGB/Krug § 973 Rz 14). Maßgebender Zeitpunk... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gemeinschaftlichkeit.

Rn 8 Gemeinschaftlichkeit (soweit nicht wegen der ohnehin durch Mehrheit zulässigen ordnungsgemäßen Verwaltung entbehrlich) bedeutet, dass jedes Verfügungsgeschäft vom rechtsgeschäftlich geäußerten Willen eines jeden Miterben als gesamthänderische Maßnahme getragen sein muss (MüKo/Gergen § 2040 Rz 14). Wegen § 2033 II ist eine Aufteilung der Verfügung über einen Nachlassgege... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anspruchsinhalt.

Rn 5 Der Anspruch ist zunächst auf das Geschenk beschränkt. Er geht bei Geldgeschenken auf Zahlung, wenn das Geld noch vorhanden ist oder der Beschenkte verschärft haftet (§§ 818 IV, 819 I), ansonsten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Sachgeschenk in Höhe des zu beziffernden Fehlbetrags (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]; 90, 2064). Die Vollstre... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlen einer besonderen vertraglichen Regelung.

Rn 32 a) Bis zur Verwertungsreife ist der Sicherungsgeber bei einer stillen Sicherungszession berechtigt (§§ 185 I, 362 II; BGH WM 14, 1009 Rz 18), die sicherungshalber abgetretene Forderung im eigenen Namen ggf unter vorheriger Ausübung eines Gestaltungsrechts iRd Sicherungszweckabrede (Pal/Grüneberg § 398 Rz 25), die idR auf den normalen Geschäftsbetrieb abstellt, auch per... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befriedigung des Gläubigers.

Rn 7 Der Bürge muss den Gläubiger befriedigen: durch Leistung auf die Bürgenschuld iSv § 362 oder durch Erfüllungssurrogate (Rn 8). Eine Leistung des Bürgen auf die Hauptschuld als Dritter iSd § 267 ist nicht ausreichend (RGZ 96, 136, 139; BGH NJW 86, 251; ZIP 98, 601, 602). Hat der Bürge bei seiner Leistung keine Zweckbestimmung getroffen, ist maßgeblich, ob die Zuwendung b... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sachlich: Veräußerung (§ 12 I, III 2).

Rn 4 Veräußerung iSd § 12 ist rechtsgeschäftliche Übertragung eines Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur Enteignung, zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes (Erbfall, Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder zur Erbteilsabtretung und zur Belastung des Wohnungseigentums (KG NZM 16, 731; Nürnbg ZMR 16, 55). Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist zunächst ein Leistungshindernis nach § 275 (BGH BeckRS 11, 22879 Rz 20). Bei § 275 II oder III ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Schuldner seine Einrede geltend macht. Zu §§ 439 IV, 635 III s Rn 2. Im Rahmen der Drittschadensliquidation begründet § 285 analog (außer im Anwendungsbereich von § 421 HGB [Versendungskauf]) oder doppelt analog (§ 644) d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Für das Verfahren über einen Teilhabeanspruch gelten die gleichen Grundsätze wie für das Verfahren über die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 (vgl § 20 Rn 24 ff). Beteiligte des Verfahrens sind die ausgleichsberechtigte Person als Antragsteller(in) und der Träger der Hinterbliebenenversorgung als Antragsgegner (§ 219 Nr 1 und 2 FamFG), ferner – soweit vorhande... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Güterrecht.

Rn 10 Seit dem 29.1.19 kommt die EuPartVO (ABl EU 16 L 183/30; s IPR-Anh 6) zur Anwendung. Nach bisherigem Recht bestimmte sich das Güterrechtsstatut gem I 1 Alt 3 im Gleichlauf zum Begründungsstatut nach dem Sachrecht des Register führenden Staats. Da somit keine Gesamtverweisung iSv Art 4 I 1 erfolgt, kann an sich kein späterer Statutenwechsel eintreten. Das Güterrechtssta... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bindendes Angebot.

Rn 13 Das bindende Angebot als Teil des zu schließenden Vertrags entfaltet darüber hinaus bereits vertragliche Vorwirkungen: So kann der künftige Erfüllungsanspruch schon durch Vormerkung gesichert werden, auch Sicherung durch Bürgschaft oder Grundschuld sind ebenso wie die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 794 I Nr 5 ZPO) möglich (RGZ 132, 7). Ob diese... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 18 Für Gewaltschutzsachen ist das Familiengericht zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Das Verfahren bestimmt sich einheitlich nach dem FamFG, insb §§ 210 ff FamFG, wobei Anträge nach § 1361b BGB und § 1 in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden können (Nürnbg FamRZ 21, 1799) Vergleiche sollten wegen der sonst fehlenden Sanktionsmöglichkeit nach § 4... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fiktive Abnahme (Abs 2).

Rn 12 Die Abnahmefiktion gem § 640 II ermöglicht es dem Unternehmer, die Abnahmewirkungen auch ohne eine entspr rechtsgeschäftliche Erklärung des Besteller herbeizuführen. Die Voraussetzungen für die Fiktion hat der Gesetzgeber durch die Neufassung der Vorschrift mit Einführung des neuen Bauvertragsrechts für nach dem 1.1.18 geschlossene Werk- und Bauverträge signifikant mod... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraussetzungen.

Rn 8 Die Rechtsverfolgung, die nach § 773 I Nr 2 erschwert sein muss, umfasst das Verfahren von der Einleitung der Klage bis zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (Colmar Recht 1906, 50, Nr 32, vgl §§ 771 Rn 1, 5 ff; 772 Rn 2, 4) sowie die Befriedigung aus einem Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nach § 772 II (Erman/Zetzsche § 772 Rz 9). Rn 9 Ob eine wesentliche Erschwerun... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2155 BGB – Gattungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung. (3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form des Anerkenntnisses.

Rn 4 Das G nennt als Formen möglicher Anerkenntnishandlungen Abschlagszahlung (BGH 27.1.15 – VI ZR 87/14 Rz 8), Zinszahlung und Sicherheitsleistung. Auch das konstitutive oder deklaratorische Schuldanerkenntnis (s § 781 Rn 3, 9) sind erfasst. Das Anerkenntnis kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch allein durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW 12, 218... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 979 BGB – Verwertung; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. 2Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten [jetzt] Bundes, der Länder und der Gemeinden können die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen. (1a) Die Versteigerung kann nach Maßgabe der nachfolgenden ... mehr