Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sicherungshypothek.

Rn 11 Wird der Schuldner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes nach Abs 2 S 2 eine Sicherungshypothek, § 1184 BGB, am Grundstück. Deswegen besitzt die Eintragung keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung sollte dennoch erfolgen, um einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb Dritter zu verhindern. Der Sequester hat im Wege der Grundbuchbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Anwendung bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Vorschrift nicht wegen § 15 Nr 3 EGZPO. Hier ist das jeweilige Landesrecht vorrangig und weicht inhaltlich tw ab (Einzelheiten zu den jeweiligen Länderregelungen Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Ferner ausgenommen ist gem Abs 3 die Vollstreckung gegen die öffentlich-rechtlichen Banken und Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 775 Nr 3.

Rn 11 Eine Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 775 Nr 3, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erbracht worden ist. Der Nachweis erfolgt durch öffentliche Urkunde; eine öffentlich beglaubigte Urkunde reicht nicht aus (Musi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abtretung, Verpfändung.

Rn 13 Die Übertragung eines Sparguthabens an einen Dritten kann formlos durch Abtretung nach § 398 erfolgen (Karlsr 8.1.19 – 9 U 5/17, juris Rz 32; NJW- RR 19, 494, 496). IdR ist die Übergabe des Sparbuchs ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Abtretung der Forderung (BGH WM 72, 383). Das Eigentum am Sparbuch geht gem § 952 über. Das Sparbuch muss für einen Rechtsübergang de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Konsequenzen einer gepfändeten und überwiesenen Forderung entspr in vieler Hinsicht einer Übertragung (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 851 Rz 1). Als folgerichtige Verlängerung der Abtretungsverbote und des darin zum Ausdruck gekommenen Schutzgedankens ist eine Forderung nach Abs 1 regelmäßig nur insoweit pfändbar, wie sie übertragen werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.

Rn 1 (1) § 450 soll die Unparteilichkeit der Verkäufe aufgrund Zwangsvollstreckung (I) und Gesetz gewährleisten (II). Der Einschluss des Protokollführers zeigt, dass nicht nur materielle Interessenkollisionen, sondern auch der böse Schein der Parteilichkeit verhindert werden sollen (MüKo/Westermann Rz 1, 4). Zu den Rechtsfolgen s § 451. Rn 2 (2) Die Norm gilt für Verkäufe von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sache.

Rn 21 Für alle Fallgestaltungen der Norm muss eine Tätigkeit eines Richters in Ausübung seines Amtes mit einer ›Sache‹ vorliegen. ›Sache‹ bedeutet einen einzelnen, bestimmten prozessrechtlichen Gegenstand. Damit sind nicht nur die streitigen Verfahren ieS einschl des Mahn- und Aufgebotsverfahrens sowie die Zwangsvollstreckung gemeint, sondern auch Tätigkeiten im selbstständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit bei der Verwaltungsvollstreckung, S 1.

Rn 3 Bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht ist die Vollstreckungsbehörde an die Regelungen der §§ 850k, 850l, 899 ff gebunden. Die Beschränkung auf eine bundesrechtlich erfolgende Zwangsvollstreckung erfolgt lediglich aus kompetenziellen Gründen. In der Sache ist es weiterhin geboten, auch bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Landesrecht den Kontopfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 37 Gegen den separaten Androhungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde statthaft, s §§ 891 S 1, 567 I Nr 1, 793, 128 IV (BGH NJW 92, 749, 750 [BGH 16.05.1991 - I ZR 218/89]; München InVo 02, 288, 289). Wurde die Androhung hingegen bereits im Urt bzw der eV ausgesprochen, kann gegen sie nur mit dem gegen den Titel zulässigen Rechtsmittel vorgegangen werden (LAG Hamm MDR 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1149 BGB – Unzulässige Befriedigungsabreden.

Gesetzestext Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist, dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück zu verlangen oder die Veräußerung des Grundstücks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken. Rn 1 Eine Verfallsvereinbarung kann nicht Inhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 7 Das Gesamtgut wird gemeinschaftlich verwaltet, wenn die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen haben. Dann müssen alle Verfügungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Möglich ist allerdings, dass die Ehegatten sich wechselseitig bevollmächtigen, um ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Ausreichend dafür ist auch eine konkludente Bevol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Befriedigung des Gläubigers kann freiwillig (nach § 1142) oder durch Zwangsvollstreckung (nach § 1147) erfolgt sein; auch eine Zahlung für Rechnung des Eigentümers (KGJ 41, 249, 251) oder eine einvernehmliche Befreiung des Eigentümers von der Forderung durch den Gläubiger genügt (BGH WM 69, 1102). Sie muss durch den wahren Eigentümer erfolgen; Befriedigung durch den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung.

Rn 10 Gem § 800 II bedarf es bei der Zwangsvollstreckung gegen einen späteren Eigentümer, der im GB eingetragen ist, nicht der sonst nach § 750 II erforderlichen Zustellung der den Erwerb des Eigentums nachweisenden öffentlichen oder öffentlich-beglaubigten Urkunde. Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung gegen den späteren Eigentümer bleibt erforderlich; die Eintrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b zu benötigen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte und konnte eine Pfändung nicht bewirkt werden oder wird eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, so teilt er Namen und Anschrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 268 gewährt einem Dritten, der ein besonderes Interesse an dem Gegenstand der Forderung hat, ein eigenes Recht auf Befriedigung des Gläubigers (BGH NJW-RR 07, 166 [BGH 05.10.2006 - V ZB 2/06]; Erman/Artz § 268 Rz 1; Staud/Bittner/Kolbe § 268 Rz 1). Durch das Ablösungsrecht soll der Dritte davor geschützt werden, ein Recht oder den Besitz an dem Gegenstand, in den die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In der Zwangsvollstreckung kann grds nur auf Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen werden, das dieser tatsächlich bezieht. Um den Gläubiger vor unlauteren Manipulationen zu schützen, mit denen das Schuldnereinkommen dem Vollstreckungszugriff entzogen wird, erweitert § 850h die Pfändbarkeit (Pape NWB 20, 2756). Dazu begründet die Vorschrift materielle Leistungspfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 7 Erfolgt entgegen § 778 II wegen eigener Verbindlichkeiten des vermeintlichen Erben die Zwangsvollstreckung in den Nachlass, können der tatsächliche Erbe ebenso wie der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger und der Testamentsvollstrecker gem § 771 vorgehen; ihnen steht allerdings auch der Weg der Erinnerung bzw der sofortigen Beschwerde offen. Auch dem vermeintlichen Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 156 gilt neben Versteigerungen nach §§ 383, 753, 966, 975, 979, 983, 1219, 1235, §§ 373, 376, 389 HGB auch für sonstige private Versteigerungen. Die Vorschrift ist gem § 817 ZPO auch auf Versteigerungen zum Zwecke der Zwangsvollstreckung von beweglichen Sachen anzuwenden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei einer Versteigerung nach § 816 ZPO das Gebot Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. (2) Der Gläubiger kann zugleich beantragen, den Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten zu verur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Gesetz gibt dem Gläubiger in § 756 die Möglichkeit, die Gegenleistung durch den GV anbieten zu lassen und die Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn aus der Zug um Zug Verurteilung zu schaffen. Das hat zur Folge, dass der Gläubiger die GV-Kosten grds als notwendige Kosten der ZV vom Schuldner erstattet verlangen kann (BGH NJW 14, 2508 mAnm Hansens ZfS, 14, 466...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Gegen Maßnahmen des GV oder deren Unterlassen ist die Erinnerung nach § 766 gegeben. Entscheidungen des Rechtspflegers können mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 angegriffen werden (MüKoZPO/Gruber Rz 20; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung sind Rechtsbehelfe unzulässig. Wendet der Schuldner ggü dem Rechtspfleger, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Zustellungserfordernis (Abs 1) besteht sowohl für die Berufungsschrift (§ 519) als auch für den die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatz (§ 520 III 1). Es hat den Sinn, den Berufungsbeklagten (§ 511 Rn 57) von der Einleitung des Berufungsverfahrens und dem Ziel des Berufungsklägers zu unterrichten. Dadurch soll er in die Lage versetzt werden, seine Verteidig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensart.

Rn 3 Die Nebenintervention ist in Urteilsverfahren gleich welcher Prozessart (BGH NJW 80, 1693) zulässig, angefangen von allgemeinen streitigen Klageverfahren einschließlich arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 42, 349, 356) über Mahnverfahren (BGHZ 165, 358 = NJW 06, 773), selbstständiges Beweisverfahren (BGHZ 134, 190 = NJW 97, 859; BGH NJW 12, 2810 Rz 6, 9 insoweit keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gegen einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewiss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 37 WEG – Vermietung.

Gesetzestext (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. (2) Macht der Eigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so tritt er oder derjenige, auf den das Dauerwohnrecht zu übertragen ist, in das Miet- oder Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inkasso (Abs 2 Nr 4).

Rn 6 Zur Vertretung berechtigt sind nur die nach § 10 I Nr 1 RDG registrierten natürlichen oder juristischen Personen, die Inkassodienstleistungen nach § 2 II RDG erbringen. Die Befugnis gilt nicht für Handlungen in einem streitigen Verfahren und für solche, die ein streitiges Verfahren einleiten. Eine Vertretung ist deshalb im Mahnverfahren nur bis zur Abgabe an das Gericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits.

Rn 16 Der Rechtsstreit muss zwischen den WEigtümern oder einem WEigtümer und der GdW geführt werden (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 9). Ob der WEigtümer Kläger/Antragsteller oder Beklagter/Antragsgegner ist, ist unerheblich (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 13). Rechtsstreit sind sämtliche streitigen Zivilverfahren sowie die WEG-Streitigkeiten gem § 43 II ihrem vollen Umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kenntnis.

Rn 12 Von der Zustellung des MB muss die Geschäftsstelle den ASt ›in Kenntnis setzen‹ (§ 693 II). Das Datum der erfolgreichen Zustellung benötigt er, um zu berechnen, wann er den Antrag auf VB stellen darf; § 699 I 2 verbietet es dem ASt, den Antrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu stellen. Eine weitere erhebliche und nicht selten übersehene Bedeutung des Zustellungsdatum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlüsse.

Rn 12 Zu den Beschlüssen, welche eine der Rechtskraft fähige sachliche Entscheidung enthalten, gehören die Entscheidung über die Richterablehnung (BGHZ 95, 302, 305 = NJW 86, 2702), der Beschl nach § 91a bzgl der Entscheidung über die Kostenlast (BGH GRUR 92, 203, 205; Smid ZZP 97 (1984), 281), Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach §§ 103, 104 (BGHZ 111, 168, 170 = NJW 90, 2060)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckbare Ausfertigung.

Rn 6 Zur Erteilung der Vollstreckungsklausel für Unterwerfungserklärungen aus notariellen Urkunden ist gem § 797 I 2 a der Notar zuständig, welcher die Urkunde verwahrt. Befindet sich die Urkunde in der Verwahrung der Notarkammer oder des AG, ist für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung die Notarkammer bzw das AG zuständig, § 797 I 2b bzw c. Die Zuständigkeit der N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erteilung der nicht qualifizierten Klausel.

Rn 11 Auf der Grundlage des § 724 werden sog einfache Klauseln erteilt. Eine Anhörung muss dabei nicht erfolgen. Das ergibt sich e contrario aus § 730 (MüKoZPO/Wolfsteiner § 724 Rz 32). Sonderfälle von Vollstreckungsklauseln sind dagegen in den §§ 726 ff enthalten. Deren Erteilung ist jeweils von besonderen Tatbestandsmerkmalen abhängig. Im Wege der Negativabgrenzung ergeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Auf sonstige Weise.

Rn 24 Abs 2 S 2 stellt es dem GV frei, ob er die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich macht; beide Möglichkeiten stehen also gleichwertig nebeneinander (RGZ 126, 346, 347; MüKoZPO/Gruber Rz 34; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 17). § 82 I 7 GVGA weist den GV jedoch an, das Dienstsiegel oder den Dienststempel zur Kennzeichnung gepfändeter Gegens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Leistung des Schuldners.

Rn 10 Die Vorschrift erfasst die Erfüllung durch Leistung (Rn 1). § 366 gilt für alle Fälle, in denen dieselbe objektiv zur Tilgung verschiedener Forderungen geeignet ist. Darunter fallen etwa auch Abschlagszahlungen (Zweibr OLGR 05, 26), Leistungen an Erfüllungs statt und erfüllungshalber sowie Erfüllungssurrogate (BGH-Report 04, 1140: Aufrechnung). § 366 I gilt aber nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzungen.

Rn 5 IE ist die Besitzregelung des BGB abzugrenzen vom strafrechtliche Gewahrsambegriff und von den Einwirkungen des tatsächlichen Gewahrsams in der Zwangsvollstreckung (§§ 739, 808, 809, 886 ZPO). Besonderheiten gelten weiterhin im Erbrecht (zum Besitz des Erben vgl § 857, zum irreführenden Begriff des sog Erbschaftsbesitzes vgl § 2018). Abzutrennen von den vorliegenden Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiffe.

Rn 6 Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind, Schiffsbauwerke, die im Schiffsregister im eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können (§§ 2, 3, 77 SchiffsRG). Ähnlich wie bei den Grundstücken entscheidet demnach auch hier die Eintragung in einem öffentlichen Register darüber, welchem Vollstreckungsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 2 Der Gläubiger muss im Besitz eines zur Vollstreckung geeigneten Titels sein; er muss darlegen, dass er die Urkunde zum Zweck der Vollstreckung benötigt (Wieczorek/Schütze/Paulus Rz 6). Die Urkunde kann auch zum Zweck der Klauselerlangung benötigt werden (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Entsprechend anzuwenden ist § 792 auf die Teilungsversteigerung nach § 180. § 792 find...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat (§ 802). Diese Zuständigkeit ist ausschließlich, die sachliche Zuständigkeit ergibt sich ansonsten nach der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist der Betrag, dessen andere Verteilung vom beteiligten Gläubiger verlangt wird (Zö/Seibel Rz 1). Ist nach dem Streitwert das LG sachlich z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. GV als Vollstreckungsorgan.

Rn 2 Seiner rechtlichen Stellung nach ist der GV Beamter iSv § 1 GVO oder in den neuen Bundesländern Angestellter des öffentlichen Dienstes (Schuschke/Walker/Walker Vor § 753–763 Rz 2). Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit sind §§ 154 f GVG, die bundeseinheitlichen GVordnungen (GVO) der Länder sowie die Geschäftsanweisung für GV (GVGA). Zwar bindet sie den GV als Beamten dienst...mehr