Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 870 ZPO – Grundstücksgleiche Rechte.

Gesetzestext Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden. Rn 1 Auf die den Grundstücken gleichgestellten Berechtigungen finden die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke ebenfalls Anwendung. Sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines (§§ 781, 782, 783).

Rn 2 § 785 verweist ausschl auf die Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage; dies wird als problematisch angesehen. Zum einen soll die Vollstreckbarkeit des Titels auf die der Haftung unterliegende Vermögensmasse beschränkt werden, dies in den Fällen der §§ 781, 782, 783. Hier zielt die Klage auf den Titel unmittelbar. Die Klage ist darauf gerichtet, die Vollstreckung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 2115 S 1 BGB ist, erfolgt über einen der Nacherbfolge unterliegenden Nachlassgegenstand im Weg der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder auch durch den Insolvenzverwalter eine Verfügung, diese im Fall des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies schließt allerdings nicht aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gg bestimmte öffentlich-rechtliche Rechtsträger und Körperschaften. Diese Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Nicht jede Vollstreckungsart gg jede öffentlich-rechtliche Körperschaft fällt unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann aufgrund einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767, auch einer Titelgegenklage in entspr Anwendung des § 767 oder einer Klauselgegenklage nach § 768 geltend gemacht werden. Nicht unter § 799a fällt die Abänderungsklage nach § 323a I (zweifelnd ThoPu/Hüßtege Rz 7; anders für § 323 IV aF BTDrs 16/9821, 24). Nach Beendigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 28 AVAG – Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Wird die Zulassung der Zwangsvollstreckung auf die Beschwerde (§ 11) oder die Rechtsbeschwerde (§ 15) aufgehoben oder abgeändert, so ist der Berechtigte zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Verpflichteten durch die Vollstreckung des Titels oder durch eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zulassung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 750 formuliert mit der namentlichen Bezeichnung der Parteien im Titel, der Zustellung des Schuldtitels und bestimmter Urkunden sowie der Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Vollstreckungsvoraussetzungen. Die Vorschrift sichert nicht nur die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 29 Kosten sind gem § 788 als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu tragen. Kosten der Zwangsvollstreckung sind alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 06, 1141). Notwendig sind sie, wenn der Gläubiger bei verständiger Würdigung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis auf Grund derselben gegen die Zwangsvollstreckung von dem Erben Einwendungen erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. 2Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist. (2) Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung verweist auf die Regelungen über die Zwangsvollstreckung, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Paragrafen etwas anderes ergibt. Aus dieser Regelung geht hervor, dass das Gesetz unter Vollziehung des Arrests und der einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung versteht. Die abweichende Terminologie ist allein darauf zurückzuführen, dass der Zweck der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, nur in den Nachlass zulässig. (2) Wegen eigener Verbindlichkeiten des Erben ist eine Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor der Annahme der Erbschaft nicht zulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen.

Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus § 20 Nr 5 RPflG. Grds ist die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Ausdrückliche Zuweisungen erfolgen im Insolvenzverfahren. So entscheidet über Einwendungen, die gg die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung nach § 89 I, II InsO erhoben werden, gem § 89 III InsO das Insolvenzgericht. Diese Zuständigkeit gilt für Einwendungen gg die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, dies unabhängig davon, ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 950 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Auf die Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung sind die Vorschriften des Achten Buchs über die Zwangsvollstreckung sowie § 930 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden, soweit die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 und die §§ 951 bis 957 keine abweichenden Vorschriften enthalten. Rn 1 Vorrangige, aber nicht abschließende Regelungen über die Vollzieh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 45 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Aufhebung einzelner Vollstreckungsmaßnahmen.

Rn 13 Sie wird mit der Einstellung der Zwangsvollstreckung kombiniert und kommt nur dann in Betracht, wenn diese noch nicht beendet ist und die Einstellung allein dem Schuldnerinteresse ausnw nicht Genüge tut. Die Anordnung erfolgt auf entspr Antrag stets gg Sicherheitsleistung, und zwar unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung ursprünglich gg Sicherheitsleistung stattge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formeller.

Rn 6 Die Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf einen entspr Antrag des Schuldners, der auf den Erlass einer der in § 707 genannten Anordnungen mit hinreichender Bestimmtheit gerichtet ist und für den, was die Frage des Anwaltszwangs und die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle anbelangt, die allgemeinen Vorschriften gelten (§§ 78, 496 im Verfahren vor den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 779 gewährleistet die Fortsetzung einer Zwangsvollstreckung, die bereits vor dem Tod des Erblassers eingeleitet worden war. Eine derartige Zwangsvollstreckung soll ohne Rücksicht auf die Annahme der Erbschaft und ohne Titelumschreibung fortgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für einzelne konkrete Vollstreckungsmaßnahmen als auch für die gesamte weitere Zwangsvolls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel für und gegen die Gesellschaft.

Rn 10 Die Anerkennung der Parteifähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts führt in der Zwangsvollstreckung zwingend dazu, dass die Gesellschaft selbst im Urteil oder in der beigefügten Klausel namentlich bezeichnet sein muss. Ein solcher Titel gg die Gesellschaft ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen (§ 722 I BGB nF). Die Gesellschaft muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 3 Die Erinnerung nach § 766 wird auf die Verletzung vollstreckungsrechtlicher Verfahrensvorschriften gestützt. Die Widerspruchsklage dagegen betrifft die Geltendmachung materieller Rechte. Beide Rechtsbehelfe schließen einander nicht aus, wenn ein Dritter sowohl ein die Veräußerung hinderndes Recht als auch einen Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung geltend macht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren, Entscheidung.

Rn 8 Das Gericht entscheidet über den Antrag nach Gewährung rechtlichen Gehörs nach billigem Ermessen, das maßgeblich durch die Erfolgsaussicht des Abänderungsbegehrens bestimmt wird (Prütting/Helms/Bömelburg § 242 Rz 13 mwN; Sternal/Weber § 242 Rz 7 mwN; Zö/Feskorn § 242 Rz 5). Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn die Erfolgsau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsvoraussetzungen (S 1).

Rn 2 Die entspr Anwendung des § 769 ZPO setzt die Anhängigkeit eines Abänderungsantrags auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht voraus; der Antrag muss noch nicht zugestellt worden sein. Deshalb kann dem Antragsgegner (Unterhaltsberechtigter) VKH bereits bewilligt werden, bevor der Abänderungsantrag in der Hauptsache rechtshängig ist; dies gilt allerdings nicht für die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Haftungsverband der Hypothek.

Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 777 S 1 kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen, wenn der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners in Besitz hat, an der ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, und die Forderung durch den Wert dieser Sache gedeckt ist. Damit ergänzt § 777 S 1 die Vorschrift des § 803 I 2, wona...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht entscheidet durch Beschluss. 2Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören. (2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt wird oder wenn bei einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 in Betracht kommen. (3) 1Der Vorsitzende des Ziv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient prinzipiengestaltenden und definitorischen Zwecken. Als systembildende Grundlagennorm schränkt Abs 1 die Pfändung in das Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850a–850i ein. Bei der Zwangsvollstreckung sichert der Staat nicht allein den Interessen des Gläubigers. Er muss auch die Belange des Schuldners wahren und die sozialen sowie gesamtwirtschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Rechtsfolgen der Abwendungsbefugnis.

Rn 3 Wie die Abwendungsbefugnis ihrem Inhalt nach im Einzelnen ausgestaltet wird, steht im Ermessen des Gerichts, das Parteianregungen insoweit aufgreifen darf (Zö/Herget § 711 Rz 1). Die Sicherheitsleistung nach § 108 kann ihrem Inhalt nach auch in der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bestehen. Die Höhe muss so bemessen werden, dass der Schaden, der durch den Aufschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbare Bestimmungen.

Rn 2 Entspr anwendbar sind alle Bestimmungen über die sachlichen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insb hinsichtlich des Titels und über die Personen, gg die sich der Titel richtet. Daher muss aus einem Arrestbeschluss oder einer einstweiligen Verfügung die genaue und eindeutige Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion und Arten.

Rn 2 Die Sicherheitsleistung des Gläubigers iSv § 108 schützt den Schuldner vor den nachteiligen Folgen einer materiell nicht berechtigten Zwangsvollstreckung. Wird das Urt im Instanzenzug aufgehoben oder abgeändert, hat der Schuldner nach § 717 II einen Ersatzanspruch, zu dessen Befriedigung er sich an der Sicherheitsleistung des Gläubigers schadlos halten kann. Die Sicherh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO L

Ladung § 141 ZPO 8; § 214 ZPO 1 Begriff § 214 ZPO 1 Entbehrlichkeit § 218 ZPO 1 erforderliche Belehrung § 215 ZPO 2 Exterritorialität § 214 ZPO 5 Form § 214 ZPO 3 notwendiger Inhalt § 214 ZPO 2 vAw § 214 ZPO 1 Zeuge § 377 ZPO 2; § 381 ZPO 5 Ladungsfrist Terminsverlegung § 217 ZPO 3 Lancray/Peters und Sickert § 328 ZPO 20 Landesblindenhilfe Rechtsweg § 13 GVG 9 Landesrecht Angelegenheiten §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gg die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können sie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829, 835) die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides entbehrlich, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck des Verfahrens nach § 719 ist es, solchen Entscheidungen ihre vorläufige Vollstreckbarkeit zu nehmen, die sich bereits bei summarischer Prüfung als offenkundig nicht haltbar erweisen (BGH WuM 16, 305; Ddorf GRURPrax 16, 83). Abs 1 der Vorschrift verweist für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen (od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 14 Vollstreckungstitel kann jeder auf Zahlung gerichtete Vollstreckungstitel sein. Ausreichend ist auch ein Beschl gem § 888 (AG Hamburg Rpfleger 82, 31). Auch für einen Anspruch auf Hinterlegung von Geld kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, denn auch dies ist eine Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Ein schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Adressat.

Rn 12 Empfänger der Zustellung ist der Schuldner nach § 182 I Nr 1 oder sein Vertreter nach §§ 170 bis 172. Erfolgt eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 f, ist der Schuldner allerdings nicht der eigentliche Zustellungsadressat. Ist der Schuldner prozessunfähig, muss nach § 170 I an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt werden, wobei das Vollstreckungsorgan an eine vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei Schiffen oder Schiffsbauwerken die Schiffshypothek erstreckt. (2) 1Diese Gegenstände können, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden. 2Im Übrigen unterliegen sie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Titel gegen die Gesellschafter.

Rn 11 Die Rechtsfähigkeit der GbR führt zu einer klaren Trennung in der Zwangsvollstreckung. Liegt ein Titel gg einige oder alle Gesellschafter vor, so schließt § 722 I BGB die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft aus. Umgekehrt schließt ein Titel gg die Gesellschaft die Zwangsvollstreckung gg die Gesellschafter aus (§ 722 II BGB). Die Norm übernimmt damit inhaltlich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beitreibung der Kosten.

Rn 4 Die Vollstreckungskosten können zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Es bedarf insoweit grds keines gesonderten Festsetzungsbeschlusses. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten ist sogar dann noch möglich, wenn der Hauptsachetitel erledigt ist. Die Zwangsvollstreckung kann dann wegen der Kosten fortgesetzt werden. Nicht beigetrieben werden können dageg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 40 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Abwendungsbefugnis.

Rn 1 Die Vorschrift bringt die Interessen des Schuldners in der Zwangsvollstreckung in den Fällen zur Geltung, in denen der Gläubiger vor Rechtskraft des Urteils vollstrecken kann, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen. Er muss die sofortige unbedingte Vollstreckung dem Schuldner zwar kurzfristig anzeigen (Kobl DGVZ 85, 139, 141). Doch grds gebührt dem Gläubiger in der Zwa...mehr