Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Gg die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, richtet sich die sog Vollstreckungserinnerung nach § 766, s.a. § 777. Mit ihr werden die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme eines Vollstreckungsorgans gerügt oder dessen Weigerung, für den Gläubiger zu vollstrecken. Auch Zeit, Maß und Gegenstand der Vollstreckung können Gegenstand einer Vollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 22 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen.

Gesetzestext (1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden. (2) Auf Antrag des Verpflichteten kann das Beschwerdegericht anordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Nach § 1065 II 2 kann der BGH im Verfahren über die Rechtsbeschwerde gg die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auf Antrag durch Beschluss anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gg Sicherheitsleistung stattfindet. §§ 707, 717 gelten entspr. Dabei sind die widerstreitenden Interessen von Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht zur Zwangsvollstreckung gehörendes Räumungsgut (Abs 2, 3, 5).

1. Vorgehen bei der Räumung. Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verlauf der Zwangsvollstreckung.

I. Beginn. Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gg die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 71...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil (Abs 2).

I. Gegenstand. Rn 2 Nach § 2033 I BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Dies gilt aber nicht für seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen, § 2033 II BGB. Dementsprechend kann vor der Nachlassteilung der Anteil des Erben am Nachlass gepfändet werden. Entspr gilt für Vor- und Nacherben (HK-ZV/Koch § 859 Rz 21). Das Pfandrecht erstreckt sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rkr oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen. a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Vollstreckungsantrag/Rechtsschutzbedürfnis. Rn 8 Die Festsetzung von Zwangsmitteln erfordert einen ordnungsgemäßen Vollstreckungsantrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dafür besteht Anwaltszwang, soweit § 78 dies erfordert (str). Der Antrag muss erkennen lassen, dass der Gläubiger nach § 888 vorgehen will, wobei keine zu strengen Anforderungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Von der Zwangsvollstreckung umfasste Gegenstände.

I. Haftungsverband der Hypothek. Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 24 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts die Vollstreckungsklausel mit dem Zusatz erteilt hat, dass die Zwangsvollstreckung auf Grund der Anordnung des Gerichts nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen darf (§ 13 Absatz 4 Satz 3), ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 747 ZPO – Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass.

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich. A. Ratio. Rn 1 § 747 zieht die vollstreckungsrechtliche Konsequenz aus dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft nach § 2032 I BGB bis zur Teilung des Nachlasses gesamthänderisch gebundenes Vermögen ist, über das der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 858 ZPO – Zwangsvollstreckung in Schiffspart.

Gesetzestext (1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) 1Die Pfändung bedarf der Eintragung in das Schiffsregister; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. 2Der Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Gläubigerauftrag.

Rn 11 Neben der Erteilung des Gläubigerauftrags gem § 753 müssen sowohl die allg als auch die nach dem Titel zu beachtenden besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Zur zweifelsfreien Bezeichnung der zu räumenden Wohnung s LG Heidelberg DGVZ 20, 15. Dies setzt ua den Ablauf einer dem Schuldner gem §§ 721, 794a, 765a gewährten Räumungsfrist voraus, wobei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 741 ZPO – Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. A. Ratio. Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 745 ZPO – Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 744a ZPO – Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft.

Gesetzestext Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 787 ZPO – Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff.

Gesetzestext (1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentüme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 736 ZPO – Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 739 ZPO – Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner.

Gesetzestext (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten gemäß § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Vermutung des § 8 Abs. 1 de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 245 FamFG – Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland.

Gesetzestext (1) Soll ein Unterhaltstitel, der den Unterhalt nach § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Prozentsatz des Mindestunterhalts festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern. (2) Für die Bezifferung sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertig...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1085 ZPO – Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist entsprechend den §§ 775 und 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer Bestätigung über die Nichtvollstreckbarkeit oder über die Beschränkung der Vollstreckbarkeit nach Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vorgelegt wird. Rn 1 Neben den in Art 21 u 23 EuVTVO vorgesehen Rechtsbehelfen sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Es müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein. Der Gläubiger hat einen Titel vorzuweisen, der den Schuldner zur Abgabe der Offenbarungsversicherung verpflichtet. Als solcher kommt wegen des Wortlautes von Abs 1 S 1 (›verurteilt‹) nur ein Urt in Betracht (str; so auch Musielak/Voit/Lackmann Rz 2); ein Prozessvergleich genügt hingegen nicht (so aber a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV; dessen Interesse an der Mitteilung ergibt sich bereits daraus, dass der Vollstreckungsversuch nicht zur (vollständigen) Befriedigung führt, etwa weil nur unpfä...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLIV. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff, Zweck und Funktion der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die (Einzel-)Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das die Rechtsordnung dem Gläubiger eines gerichtlich festgestellten oder förmlich dokumentierten Anspruchs zur Verfügung stellt, um diesen ggf mit Zwangsmitteln gg die unberechtigte Leistungsverweigerung des Schuldners durchzusetzen und auf diese Weise Befriedigung der Forderung zu erlangen. Das Zwangsvollstreckungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 795a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nach § 105 auf das Urteil gesetzt ist, erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils; einer besonderen Vollstreckungsklausel für den Festsetzungsbeschluss bedarf es nicht. Rn 1 Unter den Voraussetzungen des 105 I kann ein Kfb auf das Urt gesetzt werden (vgl auch § 794 Rn 33). D...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Im Zwangsvollstreckungsverfahren muss zwischen den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden. Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Das gilt auch im Fall der eingeschränkten Pauschalbewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Erlässt das Vollstreckungsgericht den Zulassungsbeschluss nach § 811a (s § 811a Rn 7–9), wird dem Schuldner die Ersatzleistung auf Anweisung des Gläubigers übergeben (Abs 4). Erst danach kann der GV die Pfandsache wegnehmen und verwerten (vgl § 811a Rn 11). Ist der Geldbetrag aus dem Vollstreckungserlös zu überlassen, muss die Rechtskraft des Zulassungsbeschlusses abgew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unzumutbare Beeinträchtigung durch Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Eine solche Beeinträchtigung ist idR anzunehmen, wenn der betroffene Verwender durch das ihn noch treffende Verbot im Wettbewerb Nachteile erleidet (Grüneberg/Grüneberg Rz 5; aA MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 11: nur bei ›spürbaren‹ Nachteilen bzw ›gravierenden‹ Bestimmungen).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 62. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 109 §§ 707, 719, 765a, 769, 771 III, 785, 786. Zu bewerten ist mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 91, 2280; Köln BRAGOReport 02, 143: 1/5). Für diesen gelten die allgem Regeln, zB § 4 ZPO, § 41 GKG (LG München I WuM 96, 235: verlängerter Mietzeitraum). Bei Kostenvollstreckung zählt ebenfalls ein Bruchteil (für vollen Wert noch BGHZ 10, 249). Bei drohender G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 171. Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 6 Wenn über Anträge nach §§ 707, 719, 769 gesondert mündlich verhandelt wird, entstehen besondere Anwaltsgebühren gem VV 3328. Dann muss für ein solches Verfahren gesondert PKH beantragt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die Sachaufklärung hat in den letzten Jahrzehnten praktisch an Bedeutung gewonnen; Gläubiger sind insb aufgrund des Rückgangs der Mobiliarvollstreckung mehr und mehr auf die Beschaffung von Informationen über das Vermögen des Schuldners angewiesen (Brunner DGVZ 22, 1). Durch Art 1 Nr 7 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung vom 29.7.09 (BGBl I 2009, 2258) wurden die...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LIV. Zwangsvollstreckung

Rz. 155 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilanspruchs (Abs 3).

Rn 5 Ein Pflichtteilsanspruch kann nach § 2213 I 3 BGB nur gg den Erben geltend gemacht werden. Vollstreckungsrechtlich bedarf es in den Fällen der Abs 1 und 2 jedoch zusätzlich zum Titel gg den Erben eines Duldungstitels gg den Testamentsvollstrecker (aA Köpf ZEV 13, 235, 240: Titel gg den Testamentsvollstrecker ausreichend), und zwar auch dann, wenn jener den Pflichtteilsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 799a dient dem Schutz des Schuldners, der sich wegen eines dinglichen Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 794 I Nr 5 unterworfen hat, vor ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung durch einen Rechtsnachfolger des ursprünglichen Gläubigers. Betreibt ein anderer als der in der Unterwerfungserklärung bezeichnete Gläubiger die Zwangsvollstreckung und ist eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. § 717 II.

Rn 19 Erweist sich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nachträglich als ungerechtfertigt, ist dem Gläubiger nicht analog §§ 717 II, 945 Schadensersatz zu leisten (BGHZ 95, 10, 13 ff; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 23; St/J/Münzberg Rz 21 ua; aA MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 39). Diese vom BGH zu § 771 III entwickelte Auffassung muss für sämtliche Fälle g...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 155 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Reform des Vollstreckungsrechts.

Rn 23 In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber das Vollstreckungsrecht gleich mehrfach modernisiert (Überblicke bei Bigge WzS 10, 198; Hess DGVZ 10, 7). Die Reformen zielen va auf eine Beschleunigung und Effektivierung der Zwangsvollstreckung mit den Mitteln der modernen Informationstechnologie. Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v 29.7.09 (...mehr