Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 40 Gem § 18 I Nr 14 RVG stellt jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld eine besondere Angelegenheit dar (Hamm AGS 16, 296, Rz 19; Frankf 15.3.24 – 7 WF 25/24 Rz 13), so dass für jeden Festsetzungsantrag des RA eine 0,3-Verfahrensgebühr anfällt (Nr 3309 VV RVG). Entspr gilt gem § 18 I Nr 15 RVG für den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach Abs 3. Im Gegensatz hierzu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil, Urteilswirkungen.

Rn 8 Das der Klage stattgebende Urt spricht aus, dass die Veräußerung im Weg der Zwangsvollstreckung bzw die Überweisung unzulässig ist. Die Rechtskraft erstreckt sich nur darauf, dass wegen des bestehenden Veräußerungsverbotes die Verwertung unzulässig ist. Nicht von der Rechtskraft umfasst ist die Frage, ob das Veräußerungsverbot tatsächlich zug des Dritten besteht. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 786 II.

Rn 4 Für die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB gilt § 786 II; dieser dient dem Schutz des minderjährigen Schuldners, der aus Alttiteln haftet. Wird der Minderjährige noch vor Urteilserlass volljährig, muss er die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB noch vor Urteilserlass einredeweise geltend machen (AG Siegburg FamRZ 10, 1928). Bei Zwangsvollstreckung aus Titeln, die bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1093 ZPO – Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Einer Vollstreckungsklausel bedarf es beim Europäischen Zahlungsbefehl nicht, weil die Vollstreckbarerklärung funktional an deren Stelle tritt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Ausschluss der Vollstreckung nach Abs 3.

Rn 28 Abs 3, eine eng auszulegende Sondervorschrift, nennt einen Fall, in dem die Zwangsvollstreckung ausscheidet (Vollstreckungsverbot). Die Norm dient dem Schutz der Menschenwürde (BAGE 129, 257 [BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08], Rz 12; NZA 13, 1147 [BAG 20.06.2013 - 6 AZR 789/11], Rz 22; LAG Bremen 8.9.20 – 1 Sa 13/20, Rz 85). Vor dem Inkrafttreten des G zur Reform des Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckungsantrag/Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 8 Die Festsetzung von Zwangsmitteln erfordert einen ordnungsgemäßen Vollstreckungsantrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dafür besteht Anwaltszwang, soweit § 78 dies erfordert (str). Der Antrag muss erkennen lassen, dass der Gläubiger nach § 888 vorgehen will, wobei keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (München MDR 03, 53; zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte und konnte eine Pfändung nicht bewirkt werden oder wird eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, so teilt er Namen und Anschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 758a gilt für alle Vollstreckungsmaßnahmen, die der GV in der Wohnung des Schuldners oder zur Nachtzeit bzw an Sonn- und Feiertagen vornimmt. Die Vorschrift ist sowohl bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung, als auch bei der Pfändung einer beweglichen Sache und nach hM bei der Herausgabevollstreckung sowie bei einem Arrestbefehl anwendbar (Schuschke/Wal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 verbietet die Pfändung von Gegenständen, die dem Schuldner zur angemessenen Lebensführung verbleiben müssen. Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz vom 7.5.21 (BGBl I S 850) ist die Vorschrift neu gefasst worden, um sie an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Insb werden in einig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Übermittlung an den Schuldner (S 3).

Rn 15 Da die Daten beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden (Abs 8, § 802k), muss der Schuldner feststellen können, welche Daten über ihn hinterlegt werden. Es ist ihm deshalb auf Antrag ein Ausdruck zu erteilen, was allerdings nicht sofort vor Ort erfolgen muss, so dass der Ausdruck dem Schuldner auch später übersandt werden kann (BTDrs 16/10069, 27). Über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) (1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist. (2) Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Landgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Landgericht, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur.

Rn 16 Die gütliche Streitbeendigung kann durch Vergleich erfolgen (Doppelnatur als Rechtsgeschäft und Prozesshandlung), der außergerichtlich, vor Gericht oder als Anwaltsvergleich (§ 796a) geschlossen werden kann. Der Prozessvergleich wird im Termin protokolliert (§§ 160, 162 ff), ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1) und unterliegt dem Anwaltszwang, auch vor Einzelrichter,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erzwingung der Vorlegung.

Rn 3 Die Erfüllung der Vorlegungspflicht muss erforderlichenfalls eingeklagt werden. Kl ist der Beweisführer, und zwar auch dann, wenn der Streithelfer den Antrag auf Fristsetzung nach § 428 gestellt hat; der Streithelfer kann jedoch dann selbst Klage erheben, wenn er einen eigenen Vorlegungsanspruch gg den Dritten hat (MüKoZPO/Schreiber § 429 Rz 2; Anders/Gehle/Gehle ZPO § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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zfs 08/2025, Erhöhung der V... / 3 Anmerkung:

Die vom OLG Frankfurt behandelte Gebührenrechtsfrage stellt sich in der Praxis gerade im Schadensrecht recht häufig. Obwohl wohl die meisten Probleme bei der Anwendung der Nr. 1008 VV RVG bei Tod eines Mandanten und beim Eintritt seines oder seiner Erben in das laufende Mandat höchstrichterlich geklärt sind, herrscht bei vielen Praktikern, so auch hier bei dem Rechtspfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sicherungshypothek.

Rn 11 Wird der Schuldner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes nach Abs 2 S 2 eine Sicherungshypothek, § 1184 BGB, am Grundstück. Deswegen besitzt die Eintragung keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung sollte dennoch erfolgen, um einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb Dritter zu verhindern. Der Sequester hat im Wege der Grundbuchbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Zwangsvollstreckung, die von einer Sicherheitsleistung abhängt, sich aber nur auf einen Teilbetrag richtet, erleichtern. In diesem Fall scheint es nicht angemessen, vom Gläubiger in voller Höhe Sicherheitsleistung zu verlangen. Für die Teilvollstreckung besteht namentlich ein Bedürfnis, wenn dem Gläubiger mit einer ohne Sicherheitsleistung möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwiesen werden, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsbeschränkende.

Rn 19 Gg Abreden, die Gläubiger und Schuldner treffen, um den Vollstreckungszugriff zu begrenzen, bestehen keine rechtlichen Bedenken (Hergenröder DGVZ 13, 145). Sie wirken ausschließlich inter partes, sind formfrei möglich und haben einen ausschließlich vollstreckungsrechtlichen Inhalt. So können Gläubiger und Schuldner verabreden, dass aus einem Vollstreckungstitel überhau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt.

Rn 11 Für die Vollstreckbarerklärung kommt es nicht darauf an, ob der Schiedsspruch einen vollstreckbaren Inhalt hat. Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt ist für vollstreckbar zu erklären. Hieran besteht ein rechtlich anzuerkennendes Interesse des Antragsstellers. Denn die Vollstreckbarerklärung ermöglicht nicht nur die Zwangsvollstreckung. Sie sichert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 9 Soll neben der Zuweisung Räumung begehrt werden, sollte wegen der Uneinheitlichkeit der obergerichtlichen Rspr vorsorglich explizit sowohl Räumung als auch Fristsetzung beantragt werden (Hamm Beschl v 23.3.15 – 4 UF 211/14, openJur 15, 16279 = NJW 15, 2349). Für die Zwangsvollstreckung kommt nicht § 888 ZPO zur Anwendung, sondern §§ 885, 886 ZPO (Frankf Beschl v 12.6.23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 15 Der Gläubiger kann grds nur in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Eine Forderung, in die der Gläubiger vollstreckt, muss deswegen zum Schuldnervermögen gehören. Besteht im Zeitpunkt der Pfändung kein Anspruch des Schuldners gg den Drittschuldner, ist die Pfändung wirkungslos (BGH NJW 02, 755, 757). Sie ist auch wirkungslos, wenn die Forderung vor Zustellung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Innengesellschaft.

Rn 30 Im Unterschied zur Außen-GbR (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1046; BAG NJW 07, 3739, 3740) ist eine Innengesellschaft weder aktiv noch passiv parteifähig. Charakteristika einer Innengesellschaft sind die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr und der damit einhergehende Verzicht auf die Bildung von Gesamthandsvermögen (PWW/v. Ditfurth § 705 Rz 34; MüKoBGB/Ulmer § 705 Rz 275). Bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 792 gibt dem Gläubiger das Recht, anstelle des Schuldners die Erteilung von Urkunden zu beantragen, deren er zum Zweck der Vollstreckung bedarf. Die Vorschrift ist großzügig auszulegen; umfasst sind sämtliche zur Vorbereitung der Vollstreckung dienende Akte (St/J/Münzberg Rz 2). Das Gebot einer gläubigerfreundlichen Auslegung ergibt sich aus dem Zweck der Norm; dem Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Zu Beginn der Zwangsvollstreckung (s vor §§ 704 ff Rn 12) müssen Leistungstitel gg alle Miterben erwirkt worden sein. Duldungstitel genügen nicht (Garlichs JurBüro 98, 243; Zö/Seibel § 747 Rz 5). Ein einheitlicher Titel ist hingegen nicht erforderlich. Vielmehr können diese in getrennten Verfahren erwirkt worden und sogar von verschiedener Art sein (BGHZ 53, 110, 113 = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 4 Der Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung zielt darauf ab, das Verfahren anzuhalten. Der Beweisführer, der die Beweisurkunde derzeit noch nicht vorlegen kann, bleibt jedenfalls so lange nicht beweisfällig, wie die Frist zur Urkundenvorlegung läuft (Grenze: § 431 II). Die mit der Fristsetzung bewirkte Unterbrechung des Verfahrens soll dem Beweisführer die Möglichke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ersatzforderungen für staatliche Eingriffe.

Rn 16 Enteignungsentschädigungen sowie der Ersatzanspruch für Bergschäden gem Art 67 II EGBGB iVm. Art 52, 53, 53a EGBGB gehören ebenfalls in den Haftungsverband der Hypothek. Folgerichtig kann aber nach dem vollständigen Vollzug der Enteignung die Enteignungsentschädigung nur noch im Wege der Forderungspfändung gem § 829 gepfändet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermieterpfandrecht.

Rn 29 Im Hinblick auf bewegliche Gegenstände, an denen dem Gläubiger als Vermieter ein Pfandrecht zusteht, scheidet eine Wegschaffung und Übergabe an den Schuldner nach Abs 2 wegen § 562a BGB aus. Ebenso verhält es sich gem § 581 II BGB für das Pfandrecht des Verpächters. Weil der Gläubiger in Ausübung seines Pfandrechts diese Sachen selbst ohne Vollstreckungstitel in Besitz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gg den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. Widerspricht der Schuldner der Pfändung unter Berufung auf den Vorbehalt der Beschränkung seiner Haftun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Schuldners.

Rn 7 Abs 1 UnterAbs 2 nimmt auf Art 46 Bezug, der seinerseits mit dem Verweis auf die Versagungsgründe des Art 45 den Einwand des Ordre-Public-Verstoßes unter Vorbehalt eines Antrags des Schuldners auf Versagung der Zwangsvollstreckung stellt. Die übrigen Versagungsgründe des Art 45 werden hingegen durch Abs 1 UnterAbs 1 S 2 ausgeschlossen. Insb die internationale Beurkundun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsgegner (III).

Rn 16 Die Anträge auf Erlass eines MB und eines VB werden dem Ag nicht mitgeteilt (§ 702 III). Der Ag kann gg den MB Widerspruch einlegen und er ist durch den MB gewarnt, dass mit dem VB zu rechnen ist (§ 692 I Nr 4). Problematisch kann es für den Ag bei Parteizustellung werden, wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, weil er zahlt und darauf vertraut, dass sich das Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) 1Die Pfändung bedarf der Eintragung in das Schiffsregister; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. 2Der Pfändungsbesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich (§ 704 Rn. 3). Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendbarkeit von § 717 II.

Rn 46 Im Bereich des § 771 III hat der BGH die Vorschrift des § 717 II ausdrücklich nicht für entspr anwendbar gehalten. Wird das einer Drittwiderspruchsklage stattgebende Urt, aufgrund dessen gem §§ 775 Nr 1, 776 die weitere Zwangsvollstreckung gehindert wird bzw Vollstreckungsmaßnahmen beseitigt werden, in 2. Instanz aufgehoben, greift § 717 II zug des Gläubigers nicht ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit bei der Verwaltungsvollstreckung, S 1.

Rn 3 Bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht ist die Vollstreckungsbehörde an die Regelungen der §§ 850k, 850l, 899 ff gebunden. Die Beschränkung auf eine bundesrechtlich erfolgende Zwangsvollstreckung erfolgt lediglich aus kompetenziellen Gründen. In der Sache ist es weiterhin geboten, auch bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Landesrecht den Kontopfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gg die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vor Vollstreckung.

Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noch mit der Revision angreifbar und damit nicht rkr ist, § 708 Nr 10 (Zö/Herget § 109 Rz 3). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung gg Abwendungssicherheit des Schuldners (§§ 707...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Wurde die Schuld des Bestellers bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs an dessen Vermögen (oder nach Abs 2 an einer Erbschaft) rkr festgestellt, erleichtert § 738 die Zwangsvollstreckung ggü den Anforderungen des § 737. Der nach dieser Vorschrift erforderliche Duldungstitel des Gläubigers des Bestellers gg den Nießbraucher wird durch die Erteilung einer vollstreckba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt zwar für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung, ist aber va für die Rechtspfändung iSv § 857 und insb die Vollstreckung in GmbH-Anteile (unten Rn 6; Frankf WM 1977, 89; LG Gießen JurBüro 99, 49 f; Ddorf Rpfleger 00, 400; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 844 Rz 1), Kommanditanteile (Ddorf ZInsO 20, 2377), Miterbenanteile (Eickmann D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der weite Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Rn 12) unterwirft die Einkünfte des berufstätigen Schuldners umfassend dem System der Pfändungsbeschränkungen. Durch die relativen Pfändungsbeschränkungen aus der Tabelle zu § 850c sind allerdings zusätzliche Einkünfte des Schuldners in erheblichem Umfang pfändbar. Da diese Konsequenz nicht stets angemessen erscheint, erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Sachlich ist § 737 unmittelbar einschlägig bei Urteilen nach § 704 I und kraft gesetzlicher Inbezugnahme über § 795 auf alle anderen Titel der ZPO, § 794 I. Nach § 794 II kann der Nießbraucher den Titel gg sich auch durch notarielle Urkunde iSd § 794 I Nr 5 freiwillig schaffen. Analog ist § 737 heranzuziehen bei der Belastung aller Erbteile durch sämtliche Miterben zugu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung.

Rn 18 Wird über den Schadensersatzanspruch nach § 717 II im Wege einer selbstständigen Klage oder Widerklage gestritten, muss über ihn im Endurteil befunden werden. Das gilt auch für die Entscheidung über den Inzidentantrag nach Abs 2 S 2. Hinsichtlich der Klage kann jedoch ein Teilurteil ergehen, wenn diese noch nicht zur Entscheidung reif ist. Das Revisionsgericht wird ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung von Gewalt (Abs 3).

Rn 7 Widersetzt sich der Schuldner oder ein Dritter der Durchsuchung oder will er mit Gewalt die Vollstreckung verhindern, darf der GV den Widerstand mit Gewalt neutralisieren. Widerstand ist nach § 62 III GVGA jedes Verhalten, das zu der Annahme Anlass gibt, die Zwangsvollstreckung werde sich nicht ohne die Anwendung von Gewalt durchführen lassen. Bereits die Drohung mit Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klageänderung.

Rn 10 Problematisch ist, inwieweit das Gericht eine Klageänderung anregen darf. Vollkommen neue, über das bisher Beantragte hinausgehende Anträge darf das Gericht nicht anregen (Unzulässigkeit der Anregung, Vollstreckungsschutz zu beantragen, BGH MDR 78, 37; Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags, BGH VersR 75, 981, 982). Es hat sich bei seinen Anregungen an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung. (2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung ...mehr