Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Übermittlung an den Schuldner (S 3).

Rn 15 Da die Daten beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden (Abs 8, § 802k), muss der Schuldner feststellen können, welche Daten über ihn hinterlegt werden. Es ist ihm deshalb auf Antrag ein Ausdruck zu erteilen, was allerdings nicht sofort vor Ort erfolgen muss, so dass der Ausdruck dem Schuldner auch später übersandt werden kann (BTDrs 16/10069, 27). Über den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur.

Rn 16 Die gütliche Streitbeendigung kann durch Vergleich erfolgen (Doppelnatur als Rechtsgeschäft und Prozesshandlung), der außergerichtlich, vor Gericht oder als Anwaltsvergleich (§ 796a) geschlossen werden kann. Der Prozessvergleich wird im Termin protokolliert (§§ 160, 162 ff), ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1) und unterliegt dem Anwaltszwang, auch vor Einzelrichter,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sicherungshypothek.

Rn 11 Wird der Schuldner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes nach Abs 2 S 2 eine Sicherungshypothek, § 1184 BGB, am Grundstück. Deswegen besitzt die Eintragung keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung sollte dennoch erfolgen, um einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb Dritter zu verhindern. Der Sequester hat im Wege der Grundbuchbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die BGH-Entscheidung ›Weißes Ross‹.

Rn 4 Der II. Zivilsenat des BGH hat mit Urt vom 29.1.01 die GbR für rechts- und parteifähig erklärt (BGHZ 146, 341 = EWIR 01, 341 m Anm Prütting). Diese Entscheidung war gesellschaftsrechtlich von der Wissenschaft gut vorbereitet gewesen und hat die Einordnung der GbR von einer Gesamthand hin zu einem Rechtssubjekt ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen. Diese materiell-rechtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwiesen werden, weil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 5 Grundlage können ebenso Beschlüsse sein, die eine Kostenentscheidung enthalten, etwa solche nach §§ 91a I, 269 IV, 522 II. Im Falle der Klagerücknahme bedarf es eines (konstitutiven) Beschlusses nach § 269 IV; in § 269 III 2 kann keine gesetzliche Kostengrundentscheidung gesehen werden (Saarbr NJW-RR 18, 1468 [OLG Saarbrücken 29.03.2018 - 9 W 3/18] Rz 7). In Familienstr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Darlegungslast (Abs 1 S 2).

Rn 13 Werden die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vollstreckt, muss der Gläubiger zusätzlich dem Antrag eine nachprüfbare Aufstellung der Zwangsvollstreckungskosten und entspr Belege als elektronisches Dokument (Rn 11) beifügen. Der Vollstreckungsgläubiger muss dazu jede einzelne Position darlegen und durch elektronische Dokumente den Nachweis führen, etwa die Mand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt.

Rn 11 Für die Vollstreckbarerklärung kommt es nicht darauf an, ob der Schiedsspruch einen vollstreckbaren Inhalt hat. Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt ist für vollstreckbar zu erklären. Hieran besteht ein rechtlich anzuerkennendes Interesse des Antragsstellers. Denn die Vollstreckbarerklärung ermöglicht nicht nur die Zwangsvollstreckung. Sie sichert de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 775 Nr 3.

Rn 11 Eine Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 775 Nr 3, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erbracht worden ist. Der Nachweis erfolgt durch öffentliche Urkunde; eine öffentlich beglaubigte Urkunde reicht nicht aus (Musi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Innengesellschaft.

Rn 30 Im Unterschied zur Außen-GbR (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1046; BAG NJW 07, 3739, 3740) ist eine Innengesellschaft weder aktiv noch passiv parteifähig. Charakteristika einer Innengesellschaft sind die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr und der damit einhergehende Verzicht auf die Bildung von Gesamthandsvermögen (PWW/v. Ditfurth § 705 Rz 34; MüKoBGB/Ulmer § 705 Rz 275). Bei de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 792 gibt dem Gläubiger das Recht, anstelle des Schuldners die Erteilung von Urkunden zu beantragen, deren er zum Zweck der Vollstreckung bedarf. Die Vorschrift ist großzügig auszulegen; umfasst sind sämtliche zur Vorbereitung der Vollstreckung dienende Akte (St/J/Münzberg Rz 2). Das Gebot einer gläubigerfreundlichen Auslegung ergibt sich aus dem Zweck der Norm; dem Gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ersatzforderungen für staatliche Eingriffe.

Rn 16 Enteignungsentschädigungen sowie der Ersatzanspruch für Bergschäden gem Art 67 II EGBGB iVm. Art 52, 53, 53a EGBGB gehören ebenfalls in den Haftungsverband der Hypothek. Folgerichtig kann aber nach dem vollständigen Vollzug der Enteignung die Enteignungsentschädigung nur noch im Wege der Forderungspfändung gem § 829 gepfändet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermieterpfandrecht.

Rn 29 Im Hinblick auf bewegliche Gegenstände, an denen dem Gläubiger als Vermieter ein Pfandrecht zusteht, scheidet eine Wegschaffung und Übergabe an den Schuldner nach Abs 2 wegen § 562a BGB aus. Ebenso verhält es sich gem § 581 II BGB für das Pfandrecht des Verpächters. Weil der Gläubiger in Ausübung seines Pfandrechts diese Sachen selbst ohne Vollstreckungstitel in Besitz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gg den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. Widerspricht der Schuldner der Pfändung unter Berufung auf den Vorbehalt der Beschränkung seiner Haftun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) 1Die Pfändung bedarf der Eintragung in das Schiffsregister; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. 2Der Pfändungsbesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich (§ 704 Rn. 3). Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 11 Gemäß § 800 III ist, erweist sich die sofortige Zwangsvollstreckung gg den jeweiligen Eigentümer als zulässig, für die in § 797 V bezeichneten Klagen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist; es sind dies die Klagen nach §§ 731, 767, 768. Der Gerichtsstand des § 800 III geht demjenigen des § 797 V vor (vgl § 797 Rn 17). § 800 III ist jedoch nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 55 AVAG – Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen.

Gesetzestext (1) Die §§ 3, 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 10 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie die §§ 12, 14 und 18 finden keine Anwendung. (2) Die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist einzulegenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat (§ 802). Diese Zuständigkeit ist ausschließlich, die sachliche Zuständigkeit ergibt sich ansonsten nach der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist der Betrag, dessen andere Verteilung vom beteiligten Gläubiger verlangt wird (Zö/Seibel Rz 1). Ist nach dem Streitwert das LG sachlich z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt zwar für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung, ist aber va für die Rechtspfändung iSv § 857 und insb die Vollstreckung in GmbH-Anteile (unten Rn 6; Frankf WM 1977, 89; LG Gießen JurBüro 99, 49 f; Ddorf Rpfleger 00, 400; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 844 Rz 1), Kommanditanteile (Ddorf ZInsO 20, 2377), Miterbenanteile (Eickmann D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungs- und Änderungsverbot.

Rn 5 Das Gericht darf die einmal erlassene, auch eine inhaltliche falsche Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach §§ 319–321 nicht selbst abändern oder ergänzen (näher Lüke JuS 00, 1042, 1043). Dieses Verbot betrifft sowohl eine eigenmächtige Änderung der ursprünglichen Entscheidung als auch den Erlass einer Entscheidung, in der die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstständiges Anerkennungsverfahren (Abs 2).

Rn 5 Aus dem Modell der Anerkennung ipso iure (Abs 1) folgt, dass jedes angerufene Gericht über die Anerkennung als Vorfrage eigenständig entscheiden muss, ohne an die Inzidentanerkennung durch andere Gerichte gebunden zu sein. Dies birgt die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen. Es kann daher – insb bei nicht vollstreckungsfähigen Entscheidungen (Kropholler/v Hein Art 33...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der weite Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Rn 12) unterwirft die Einkünfte des berufstätigen Schuldners umfassend dem System der Pfändungsbeschränkungen. Durch die relativen Pfändungsbeschränkungen aus der Tabelle zu § 850c sind allerdings zusätzliche Einkünfte des Schuldners in erheblichem Umfang pfändbar. Da diese Konsequenz nicht stets angemessen erscheint, erklä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 4 In die Bemessung der Sicherheitsleistung für Leistungsurteile, die einem Zahlungsanspruch stattgeben, sind einzustellen: der Betrag der titulierten Hauptforderung, Zinsen für Vergangenheit und für die Zukunft (geschätzte sechs Monate bis zur Vollstreckung; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 5), weitere Nebenforderungen nach § 4 (zB Mahnkosten) sowie ersatzfähige Prozesskos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Sachlich ist § 737 unmittelbar einschlägig bei Urteilen nach § 704 I und kraft gesetzlicher Inbezugnahme über § 795 auf alle anderen Titel der ZPO, § 794 I. Nach § 794 II kann der Nießbraucher den Titel gg sich auch durch notarielle Urkunde iSd § 794 I Nr 5 freiwillig schaffen. Analog ist § 737 heranzuziehen bei der Belastung aller Erbteile durch sämtliche Miterben zugu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung.

Rn 18 Wird über den Schadensersatzanspruch nach § 717 II im Wege einer selbstständigen Klage oder Widerklage gestritten, muss über ihn im Endurteil befunden werden. Das gilt auch für die Entscheidung über den Inzidentantrag nach Abs 2 S 2. Hinsichtlich der Klage kann jedoch ein Teilurteil ergehen, wenn diese noch nicht zur Entscheidung reif ist. Das Revisionsgericht wird ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkung des Urteils.

Rn 5 Der Vorbehalt betrifft nur die streitgegenständliche Erblasserschuld oder Erbfallschuld, nicht die erst nach dem Erbfall entstehenden Prozesskosten des Erben (Köln NJW 52, 1145 f), die sich als persönliche Nachlasserbenschulden darstellen. Der Vorbehalt ist nach dem Ausspruch zur Sache in das Urt aufzunehmen (näher §§ 311 II 1, 313 I Nr 4). Formulierungsbeispiel: ›Dem Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 14 AVAG – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugelassen, so kann der Verpflichtete Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 der Zivilprozessordnung nur geltend machen, wenn die Gründe, auf denen seine Einwendungen beruhen, erstmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung von Gewalt (Abs 3).

Rn 7 Widersetzt sich der Schuldner oder ein Dritter der Durchsuchung oder will er mit Gewalt die Vollstreckung verhindern, darf der GV den Widerstand mit Gewalt neutralisieren. Widerstand ist nach § 62 III GVGA jedes Verhalten, das zu der Annahme Anlass gibt, die Zwangsvollstreckung werde sich nicht ohne die Anwendung von Gewalt durchführen lassen. Bereits die Drohung mit Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher mit hinreichenden Informationen für die Entscheidung über das (weitere) Vorgehen in der Vollstreckung versorgen. Sie setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus. Der Schuldner ist allein wegen seiner ausbleibenden Leistung zur entspr Mitwirkung verpflichtet (BTDrs 16/10069, 25). Verweigert der Schuldner di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klageänderung.

Rn 10 Problematisch ist, inwieweit das Gericht eine Klageänderung anregen darf. Vollkommen neue, über das bisher Beantragte hinausgehende Anträge darf das Gericht nicht anregen (Unzulässigkeit der Anregung, Vollstreckungsschutz zu beantragen, BGH MDR 78, 37; Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags, BGH VersR 75, 981, 982). Es hat sich bei seinen Anregungen an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 10 Neben den allgemeinen Vollstreckungserfordernissen (Titel, Klausel, Zustellung) müssen bei bestimmten besonders ausgestalteten Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich besondere Voraussetzungen gegeben sein. So darf die Vollstreckung, wenn sie vom Eintritt eines Kalendertages oder einer Sicherheitsleistung abhängig ist, nicht vor dessen Ablauf (§ 751 I) oder dem Nachweis der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Neu in die VO aufgenommen wurden Gründe für die Aussetzung und Ablehnung der Vollstreckung. Art 56 enthält erstmals Vorschriften über die Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats (anders noch EuGH FamRZ 10, 1229 unter Geltung der Brüssel IIa-VO). Für privilegierte Entscheidungen iSv Art 42 I ist die Aussetzung in Art 44 vorgeseh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Durchführung.

Rn 27 In den Fällen, in denen weder der Schuldner noch eine andere in Abs 2 genannte Person anwesend ist oder die Bereitschaft des Schuldners zur Entgegennahme des Räumungsgutes fehlt (Hambg NJW 66, 2319 [OLG Hamburg 19.07.1966 - 6 W 77/66]; Karlsr DGVZ 74, 114), darf der GV die wegzuschaffenden Sachen nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern muss sie in Verwahrung nehmen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kenntnis.

Rn 12 Von der Zustellung des MB muss die Geschäftsstelle den ASt ›in Kenntnis setzen‹ (§ 693 II). Das Datum der erfolgreichen Zustellung benötigt er, um zu berechnen, wann er den Antrag auf VB stellen darf; § 699 I 2 verbietet es dem ASt, den Antrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu stellen. Eine weitere erhebliche und nicht selten übersehene Bedeutung des Zustellungsdatum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 11 AVAG – Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist.

Gesetzestext (1) Die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird bei dem Beschwerdegericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht. Der Beschwerdeschrift soll die für ihre Zustellung erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Überweisung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist. (2) Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben wird und die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor § 883 ZPO

Rn 1 Während Abschn 2 die Einzelzwangsvollstreckung wegen Geldforderungen regelt, betrifft Abschn 3 alle sonstigen zivilrechtlichen Ge- und Verbote, die Herausgabe von Sachen und die Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen. Für das Verfahren nach Abschn 3 gelten die allgemeinen Vorschriften des Abschn 1 über die Zwangsvollstreckung (§§ 704–802) sowie die allgemeinen Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 § 883 schützt das Sachleistungsinteresse des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Norm regelt das Vollstreckungsverfahren für diejenigen Fälle, in denen ein Vollstreckungstitel den Schuldner zur Herausgabe einer unvertretbaren beweglichen Sache oder einer Menge derartiger Sachen aus seinem Gewahrsam verpflichtet. Bezieht sich die Herausgabe auf eine bestimmte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Durch Verweisung gilt § 769 – ebenso wie § 770 – auch im Verfahren über die Drittwiderspruchsklage gem § 771 III zug des Dritten, im Verfahren der Durchsetzung der beschränkten Haftung nach den §§ 785 und 786 sowie im Verfahren über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem § 805 IV zug des Dritten, ebenso für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Schuldner, der zur Räumung seiner Wohnung verurteilt wurde, dadurch vollstreckungsrechtlichen Schutz, dass sie dem Gericht die Befugnis einräumt, ihm eine angemessene, jedoch nicht über ein Jahr hinausgehende Räumungsfrist zu gewähren. § 721 liegt daher die ratio zugrunde, dass der Verlust des Wohnraums für den Schuldner von lebenswichtiger (›...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Nr 2).

Rn 5 Die Einholung einer Fremdauskunft ist zulässig, wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft nicht abgibt. Die Abgabe der Vermögensauskunft obliegt dem Schuldner nach näherer Maßgabe der §§ 802c, 802f. Es müssen also die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein, ein entspr Antrag des Gläubigers vorliegen und ein Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortsetzung vor Fristablauf.

Rn 4 § 431 II regelt die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Verfahrens vor Fristablauf auf Antrag des Beweisgegners. Bei Erledigung der Klage gg den Dritten oder in Fällen der Verzögerung bei der Betreibung des Editionsprozesses oder der Zwangsvollstreckung kann der Beweisgegner die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Die Fristsetzung nach § 431 I soll schließlich k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den Wert des Zubeh...mehr