Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Überweisung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist. (2) Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben wird und die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsstellung des Vorerben.

Rn 47 Der Vorerbe ist als Erbe auf Zeit grds Träger aller zum Nachlass gehörenden Rechte und Pflichten. Im Interesse des Nacherben darf er ihn aber grds nur nutzen, nicht auch darüber verfügen. Er ist für ihn ein Sondervermögen, wofür ihn Verwaltungspflichten treffen, denen jedoch auch ein Recht zur Verwaltung gegenübersteht. Zwischen Vor- und Nacherben besteht ein gesetzlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich. Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugänglich. Sie be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für den Sach- und über § 453 auch den Rechtskauf. Sie regelt nicht Verkäufe im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 817, 825 ZPO) und nach dem ZVG. Die Verschaffung des Eigentums an der Kaufsache ist in § 433 I 1 verortet, sie unterliegt daher nicht § 435 (BGHZ 174, 61 Rz 27; Hamm NJW-RR 12, 1441, 1442; Schlesw NJW-RR 11, 1233, 1234 [OLG Schleswig 29.03.2011 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes.

Rn 5 Obwohl Gebäude grds als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks anzusehen sind, unterscheidet das Gesetz gesondert die wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes wegen der Möglichkeit des Dritteigentums an Gebäuden auf Grundstücken. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 III BGB). Das sind nicht nur mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beseitigung von Unklarheiten.

Rn 9 Das Gericht ist nach § 139 gehalten, eine Partei auf Unklarheiten in gestellten Sachanträgen hinzuweisen, schon um für eine eindeutige Abgrenzung des Streitgegenstands zu sorgen. Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass eine dem Klageantrag entsprechende Urteilsformel die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden kann (BGHZ 162, 365, 368). So ist es geboten, den Kl a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung in bestimmten Vollstreckungsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Grundsätzlich hat nach Abs 1 der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In Ausnahme hierzu sieht Abs 4 die Möglichkeit vor, dass das Gericht in bestimmten Zwangsvollstreckungsverfahren eine abweichende Kostenentscheidung trifft und die Kosten ganz oder tw dem Gläubiger auferlegt. Soweit solche Verfahren nicht notwendig waren, tritt bereits n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungstitel (Abs 1).

Rn 5 Wie in der ZPO setzt die Vollstreckung auch im FamFG grds einen vollstreckbaren Titel, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel (§ 86 III) und die Zustellung des Titels (§ 87 II) voraus. § 86 I enthält eine abschließende Auflistung der Titel, die als Grundlage der Zwangsvollstreckung dienen können und entspricht in seiner Funktion daher weitgehend §§ 704, 794 I ZPO. I. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verwahrung durch den Gläubiger (Abs 3).

Rn 9 Der Gläubiger muss die durch den Schuldner eingebrachten beweglichen Sachen verwahren, jedoch nicht vor Ort gem Abs 3 S 1 (vgl BGH NJW 06, 848, 849 [BGH 17.11.2005 - I ZB 45/05]). Dies ermöglicht ihm, die Sachen bspw im Keller oder außerhalb des Gebäudes zu lagern, um die Wohnung sofort wieder zu verwenden. Der Gläubiger kann die Sachen jedoch auch in der Wohnung belass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 792 gibt dem Gläubiger das Recht, anstelle des Schuldners die Erteilung von Urkunden zu beantragen, deren er zum Zweck der Vollstreckung bedarf. Die Vorschrift ist großzügig auszulegen; umfasst sind sämtliche zur Vorbereitung der Vollstreckung dienende Akte (St/J/Münzberg Rz 2). Das Gebot einer gläubigerfreundlichen Auslegung ergibt sich aus dem Zweck der Norm; dem Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 10 Das Vollstreckungsgericht hat selbstständig zu prüfen, ob sich Annahmeverzug und Befriedigung des Schuldners aus den vorgelegten Urkunden ergeben (Köln NJW-RR 91, 383 [OLG Köln 23.11.1990 - 2 W 195/90]; Hamm Rpfleger 83, 393). Zur eigenverantwortlichen Prüfung des Vollstreckungsgerichts gehört die Frage, ob die Zwangsvollstreckung nach dem Titel überhaupt eine echte Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 5 Gemäß § 778 II ist die Vollstreckung wegen Eigenverbindlichkeiten des Erben in den Nachlass vor Annahme der Erbschaft nicht statthaft; sie darf nur in das Eigenvermögen des Erben erfolgen; auch die Vollstreckung in Nachlass-Surrogate ist ausgeschlossen. Sind mehrere Erben vorhanden, bedarf es gem § 740 für die Zwangsvollstreckung in einen Nachlass bis zur Erteilung eine...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / 2 II. Das Wichtigste aus der Entscheidung

Drei Erkenntnisse aus der Entscheidung Der BGH folgt dem LG nur im Ergebnis. Für die Vollstreckung ergeben sich aus der Entscheidung des BGH wichtige Hinweise:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 10 Die Parteifähigkeit meint die Fähigkeit, zulässigerweise Aktiv- oder Passivobjekt eines Prozesses sein zu können, mithin die rechtliche Befugnis, am Urteilsverfahren als Kl oder Bekl, am Beschlussverfahren als Antragsteller oder Antragsgegner und am Vollstreckungsverfahren als Gläubiger oder Schuldner (BGH WM 21, 2340 Rz 1) beteiligt zu sein. Parteifähig ist gem § 50 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchführung.

Rn 12 Der Dritte wird durch das Land, vertreten durch das Vollstreckungsgericht, mit der Verwertung betraut (BGHZ 170, 243, 247). Er wird nicht hoheitlich tätig; die Verwertung läuft in privatrechtlichen Formen ab (BGHZ 119, 75, 79 ff). Die Veräußerung erfolgt daher nach §§ 156, 433 ff, 929 ff BGB. Für den guten Glauben nach § 932 BGB reicht es nicht aus, dass der Erwerber a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. Lehnt der Gerichtsvollzieher eine ihm angetragene Zustellung ab, so trifft er als Justizbehörde eine Maßnahme zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vergleich.

Rn 20 Wird der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die bedürftige Partei zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist die Rechtslage hinsichtlich der Gerichtskosten problematisch. Der nicht bedürftige Kl ist als Antragsteller Kostenschuldner ggü der Staatskasse gem § 22 I GKG. Die PKH-Partei ist Kostenübernahmeschuldner gem § 29 Nr 2 GKG. Hier greift nun de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fremdgrundschuld.

Rn 48 Eine zugunsten des Schuldners am Grundstück eines Dritten bestellte Grundschuld bildet eine Fremdgrundschuld. Sie wird durch den Pfändungsbeschluss und – bei einer Briefgrundschuld – durch Übergabe des Grundschuldbriefs gepfändet. Die Übergabe gilt mit Wegnahme des Briefs durch den Gerichtsvollzieher als erfolgt, § 830 I 1, 2 (Frankf JurBüro 09, 660; § 830 Rn 8 ff). Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verhältnis zur Hypothek, Arten der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse.

Rn 1 Wie die Hypothek ist die Grundschuld eine Grundstücksbelastung, kraft welcher der Eigentümer die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden hat; einen Zahlungsanspruch hat der Gläubiger nicht (Weiteres s § 1113 Rn 1). Anders als bei der Hypothek ist aber die Sicherung einer Forderung nicht Voraussetzung; eine solche Abrede kann auch nicht Inhalt des dinglichen Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 45 EGZPO (zum 1.1.24) – [Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde. Rn 1 Zur Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen BGB-Gesellschaft genügt ein gegen a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinigung (Abs 1, § 5 GBO).

Rn 8 Durch die Vereinigung werden die ursprünglichen Grundstücke nicht wesentliche Bestandteile des neuen einheitlichen Grundstücks (BGH DNotZ 06, 288 ff). Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs bleiben bezogen auf die ursprünglichen Grundstücke getrennt bestehen (BGH DNotZ 06, 288 ff; DNotZ 78, 156 [BGH 21.10.1977 - V ZR 121/75]) und erstrecken sich nicht auch a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Nr 2).

Rn 5 Die Einholung einer Fremdauskunft ist zulässig, wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft nicht abgibt. Die Abgabe der Vermögensauskunft obliegt dem Schuldner nach näherer Maßgabe der §§ 802c, 802 f. Es müssen also die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein, ein entsprechender Antrag des Gläubigers vorliegen und ein Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Rechtlich selbstständige bewegliche Sachen, die dem Zweck der Hauptsache dienen, sollen möglichst deren Schicksal teilen und sind daher nach der Legaldefinition des § 97 Zubehör. Rechtsfolgen der Zubehöreigenschaft einer Sache ergeben sich aus §§ 311c, 314, 498 I, 926 I, 1031, 1062, 1096, 1120 ff, 1135, 1932 I u 2164 I. Im Zweifel erstrecken sich Verpflichtungs- und Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuale Durchsetzung.

Rn 6 Die Grundsätze der prozessualen Durchsetzung stimmen mit den Erläuterungen zu § 861 überein (s.o. § 861 Rn 6). Neben § 862 kann eine Klage auf Beseitigung oder Unterlassung auch auf § 1004 gestützt werden. Dies ist kein Fall der Klagehäufung gem § 260 ZPO. Der Klageantrag muss das genaue Begehren auf Beseitigung oder Unterlassung enthalten und die jeweilige Störungsquel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO C

class action 328 ZPO 31 clausula rebus sic stantibus 323a ZPO 5 CLOUT 1061 ZPO 2 Computersoftware Zwangsvollstreckung 857 ZPO 62 Conciliation Einleitung ZPO 59 Cornelius 284 ZPO 31 Corona-Krise 245 ZPO 2; 247 ZPO 2 Corona-Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Corona-Virus 233 ZPO 19 Covid-19 Pandemie 176 GVG 7 cross examination 328 ZPO 30mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Vorschrift regelt das Anhörungsrecht nicht abschließend. Neben §§ 726 I, 727 bis 729 verweisen die §§ 738, 742, 744 sowie §§ 744, 745 II auf § 730. Den Fällen ist gemeinsam, dass sie von der zuständigen Stelle eine Prüfung von Tatsachen abverlangen, die sich nicht aus dem Urt selbst ergeben. Die Normen regeln daher alle den Fall der Anhörung vor der Entscheidung. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift gilt für solche Titel, die aus Erkenntnisverfahren unter der Geltung der Brüssel-Ia-VO (seit 10.1.15) stammen. Für Altfälle, dh solche Titel, die auf Erk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen genehmige. 2Nach dem Ablauf der Frist ist der Besitzer berechtigt, Befriedigung aus der Sache nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei einem Grundstück nach den Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Ausschluss der Vollstreckung nach Abs 3.

Rn 28 Abs 3, eine eng auszulegende Sondervorschrift, nennt einen Fall, in dem die Zwangsvollstreckung ausscheidet (Vollstreckungsverbot). Die Norm dient dem Schutz der Menschenwürde (BAGE 129, 257 [BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08] Rz 12; BAG NZA 13, 1147 [BAG 20.06.2013 - 6 AZR 789/11] Rz 22; LAG Bremen 8.9.20 – 1 Sa 13/20 Rz 85). Vor dem Inkrafttreten des G zur Reform des Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1166 BGB – Benachrichtigung des Schuldners.

Gesetzestext 1Ist der persönliche Schuldner berechtigt, von dem Eigentümer Ersatz zu verlangen, falls er den Gläubiger befriedigt, so kann er, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreibt, ohne ihn unverzüglich zu benachrichtigen, die Befriedigung des Gläubigers wegen eines Ausfalls bei der Zwangsversteigerung insoweit verweigern, als er infolge der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 137 1 schützt in erster Linie die Verkehrsfähigkeit von Sachen und Rechten und sichert den numerus clausus der Sachenrechte sowie die Zwangsvollstreckung (BGHZ 134, 186). Die Vorschrift verhindert, dass Gegenstände dem Rechtsverkehr entzogen werden (BGHZ 56, 278). Sie dient damit der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Wie § 137 2 belegt, zielt § 137 1 nicht auf den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 41 Zuständig ist gem § 771 I das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt, dh in dessen Bezirk die Vollstreckung begonnen hat (RGZ 35, 404, 406). Bei Vorpfändung ist das künftige Pfändungsgericht zuständig, bei Anschlusspfändung das Gericht der Hauptpfändung (KG OLGR 29, 194) und bei Rechtspfändung das Gericht, das den Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wesentliche und unwesentliche Bestandteile.

Rn 3 Wesentliche Bestandteile sind gem § 93 BGB solche, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist auf die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung der Bestandteile von der Hauptsache auf die einzelnen Bestandteile abzustellen (PWW/Völzmann-Stickelbrock § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Geschützt sind nur Miete und Pacht von Immobilien. Erfasst werden also Vergütungen für die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Der Schutz erstreckt sich auf Nießbraucher sowie Inhaber eines dinglichen Wohnrechts, das weiter überlassen werden darf, und eines Erbbaurechts. Nach Veräußerung der Immobilie entfällt auch für rückständige Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abwendungsbefugnis.

Rn 10 Nach § 1973 II 3 kann der Erbe die Herausgabe und damit die Zwangsvollstreckung in die noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung ihres Wertes abwenden. Er kann die zur Befriedigung seiner eigenen Ersatzansprüche erforderlichen Gegenstände zurückbehalten, sie sind nicht Nachlassüberschuss (RGRK/Kregel § 1973 Rz 22; NK-BGB/Krug § 973 Rz 14). Maßgebender Zeitpunk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 verbietet die Pfändung von Gegenständen, die dem Schuldner zur angemessenen Lebensführung verbleiben müssen. Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz vom 7.5.21 (BGBl I S 850) ist die Vorschrift neu gefasst worden, um sie an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Insb werden in einig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verlängerungsanspruch auf unbestimmte Zeit.

Rn 6 Nur bei nicht zu beseitigender Ungewissheit über den Zeitpunkt des Wegfalls der Härte kommt eine Verlängerung des Mietverhältnisses ausnahmsweise (NomosK/Hinz § 574a Rz 10) auf unbestimmte (LG München I WuM 17, 477 Rz 36) Zeit in Betracht. In dieser Zeit kann der Vermieter das Mietverhältnis jederzeit erneut kündigen, § 574c II 1; der Mieter wiederum kann dieser erneute...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile der letzten Rechtsmittelinstanz (uU auch ein erstinstanzliches Scheidungsurteil: BGHZ 100, 205), Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde nach § 574, der sofortigen nach § 567 oder befristeten Beschwerde unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) in das Gesetz eingefügt worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Weitere Änderung hat sie durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen die Partei den Verkündungstermin versäumt hat. Hat das Gericht das Urt in einem Termin verkündet, der den Parteien nicht bekanntgegeben worden war, so berührt dies die Wirksamkeit der Verkündung und des Urteils nicht (§ 310 Rn 8). Der Bekanntmachungsfehler führt als Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung die Vorschriften der Ziv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung nach der ZPO (Abs 4).

Rn 4 Für die Fälle der Herausgabe oder der Vorlage einer Sache sowie die Vornahme vertretbarer Handlungen eröffnet Abs 4 neben bzw anstelle der weiterhin bestehenden Möglichkeiten des Zwangsgeldes und der Zwangshaft den Weg für die Zwangsvollstreckung nach den §§ 883, 886, 887 ZPO. Die Vollstreckung nach der ZPO ergeht durch Beschluss (§ 891 ZPO) und setzt kein Verschulden v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichte mit Anwaltszwang.

Rn 13 Der Anwaltszwang gilt vor den in Abs 1 aufgeführten Gerichten. Vor dem LG kann jeder allgemein zugelassene Rechtsanwalt auftreten, egal wo er residiert. Dies gilt auch, wenn das LG als Berufungsgericht tätig wird. Der Anwaltszwang besteht auch in den dem LG zugewiesenen Verfahren nach § 13 StrEG (BGH MDR 93, 766 [BGH 07.04.1993 - XII ZR 266/91]), nach § 140 I MarkenG u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Anspruch auf Schadensersatz, § 1065 II S 2, § 717 II S 2.

Rn 22 Hat der Schiedskläger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Schiedsspruch vollstreckt oder hat der Schiedsbeklagte zur Abwendung der Zwangsvollstreckung an den Schiedskläger geleistet, kann der Schiedsbeklagte im Verfahren nach § 1065 einen Antrag auf Schadensersatz nach § 717 II S 2 stellen. Hebt der BGH den Schiedsspruch auf, entscheidet er zugleich über de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 15 Ist der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst danach heraus, so entsteht wirksam das Pfändungsp...mehr