Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der dort bestimmten Fristen auf solche Maßregeln beschränkt wird, die zur Vollziehung eines Arrestes zulässig sind. 2Wird vor dem Ablauf der Frist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt, so ist a... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgrund nach Abs 1.

Rn 2 Die Besorgnis einer Vollstreckungsvereitelung oder wesentlichen Erschwernis kann auf Gefährdungshandlungen des Schuldners beruhen, aber auch durch Handlungen Dritter oder Naturereignisse verursacht sein. Es kommt nicht darauf an, ob der Schuldner unlautere Absichten verfolgt und eine Vereitelung oder Erschwerung der Zwangsvollstreckung erstrebt, oder auch nur darauf, da... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei Pfändung eines Anspruchs, der eine unbewegliche Sache betrifft, ist anzuordnen, dass die Sache an einen auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht der belegenen Sache zu bestellenden Sequester herauszugeben sei. (2) 1Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so hat die Auflassung an den Sequester als Vertreter des Schuldners zu erfolgen. 2Mit dem Überg... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift formuliert zwei von drei besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen, die die ZPO kennt (s vor §§ 704 ff Rn 10); den Eintritt eines bestimmten Kalendertages (Abs 1) und die Leistung einer Sicherung durch den Gläubiger (Abs 2). Die Vollstreckung Zug um Zug ist dagegen nicht in § 751, sondern in §§ 756, 765 geregelt. Da vor Erteilung der Klausel die Vollstreck... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintritt, Umfang und Wirkung.

Rn 2 Der Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgt durch Anordnung, die keines besonderen Antrags bedarf, auf die aber nach den §§ 710, 711 S 3, 712 im Antragswege Einfluss genommen werden kann. Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezieht sich auch auf die Kostenentscheidung, bei Feststellungs-, Gestaltungsurteilen und auf die Abgabe von Willenserklärungen gerichteten ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 17 AVAG – Verfahren und Entscheidung.

Gesetzestext (1) Der Bundesgerichtshof kann nur überprüfen, ob der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts der Europäischen Union, eines Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrags, sonstigen Bundesrechts oder einer anderen Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Er darf nicht prüfen, ob das Gericht seine örtlic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Rn 15 Die Anfechtbarkeit der fehlerbehafteten Vollstreckungsmaßnahme ist die regelmäßige Folge einer rechtswidrigen Zwangsvollstreckung. Bis zu ihrer Aufhebung bleibt sie damit voll wirksam. Eine Aufhebung scheidet allerdings dann aus, wenn der Gläubiger aufgrund der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme bereits volle oder tw Befriedigung erlangt hat (stRspr seit BGHZ 30, 173 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 858 passt die Regelung des § 857 an die Besonderheiten einer Zwangsvollstreckung in die Schiffspart an. Die Schiffspart ist nach § 491 I HGB aF iVm Art 71 I EGHGB der Gesellschaftsanteil eines Mitreeders an einer Partenreederei. Eine Schiffspart kann nur an einem Seeschiff bestehen (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Sie ist grds veräußerlich und verpfändbar, § 503 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 3 Die Erhebung der Widerspruchsklage ist binnen eines Monats nach dem Termin dem Gericht nachzuweisen. Die Klage muss erhoben worden und der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt oder ein Antrag auf Bewilligung von PKH eingereicht sein (Hamm NJW 65, 825 [OLG Hamm 24.11.1964 - 15 W 344/64]), wobei hier die unbedingte Klagerhebung erforderlich ist. Teilweise wird die Auffassun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 775 Nr 2.

Rn 9 § 775 Nr 2 greift zunächst dann ein, wenn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die einstweilige Einstellung der Vollstreckung oder einer Vollstreckungsmaßregel angeordnet ist. Als Beispiele werden genannt Entscheidungen nach den §§ 570 III, 707 I, 719 I, 732 II, 765a I, 766 I 1, 769 I, 770, 771 III sowie nach §§ 21 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckungshindernisse.

Rn 11 Die Zwangsvollstreckung ist nicht oder nicht mehr zulässig und daher einzustellen, wenn der Vollstreckung ein Hindernis entgegensteht. Solche Vollstreckungshindernisse formulieren §§ 775, 778. Eine Amtspflicht des Vollstreckungsorgans, das Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses nach diesen Vorschriften zu prüfen, gibt es nicht. Das hängt mit dem formalisierten Char... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 58 Brüssel IIb-VO – Für die Versagung der Vollstreckung zuständige Behörden oder Gerichte.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund von Artikel 39 ist bei dem Gericht zu stellen, das von jedem Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wird. Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund anderer in dieser Verordnung vorgesehener oder zugelassener Gründe ist bei der Behörde oder dem Gericht zu stellen, die beziehungs... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 12 AVAG – Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Der Verpflichtete kann mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung richtet, auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Erlass der Entscheidung entstanden sind. (2) Mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 erwähnten Schuldtiteln sind die Vorschriften der §§ 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalten sind. 2Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 Abs. 1 Nr. 2 erwähnten Schuldtiteln ist § 720a entsprechend anzuwenden... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherungsvollstreckung.

Rn 16 Auch im Wege der Sicherungsvollstreckung kann eine Zwangshypothek eingetragen werden (BGH FamRZ 13, 1734). Aus einem nur gg Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urt kann nach Zustellung und Ablauf einer Wartefrist von zwei Wochen (§ 750 III) auch ohne vorherige Gläubigersicherheit eine Zwangshypothek eingetragen werden, wenn der Schuldner nicht zur Abwendung d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Urkunden (Nr 2).

Rn 10 Das elektronische Antragsverfahren ist unzulässig, wenn die Vorlage anderer Urkunden, als einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu denken ist etwa an § 726 I. Bei Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters war bis zum 31.12.20 die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a au... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haftungsklagen.

Rn 9 Eine gesetzliche Ausn gilt für die nicht auf Zahlung, sondern auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Ansprüche aus einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Schiffshypothek sowie aus einer Reallast (§ 1107 BGB) oder einem Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug (§ 99 I LuftFzG). Größere praktische Bedeutung hat sie nicht, da diese Ansprüche meist gem § 79... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1082 ZPO – Vollstreckungstitel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Vollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln, die aus... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 § 775 Nr 1 erfordert die Vorlage der Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urt oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet ist. Gemäß § 717 I tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der Verkündung eines Urt, welches di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materieller.

Rn 9 Bei der Prüfung der Begründetheit des Antrags wägt das Gericht die Interessen von Schuldner und Gläubiger nach pflichtgemäßem, aber nicht gebundenem Ermessen gegeneinander ab (Köln NJW-RR 87, 189). Es nimmt eine summarische Prüfung vor (Zweibr MDR 97, 1157), die voraussetzt, dass der Rechtsbehelf überhaupt, wenn auch nicht überwiegend Aussicht auf Erfolg hat (Köln NJW-R... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung.

Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gg Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicherungsvollstreckung nach §§ 751, 756, 765, bis auf die ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Charakter des Vollstreckungsverfahrens.

Rn 5 Für das Vollstreckungsverfahren der ZPO sind verschiedene Eigenschaften kennzeichnend, die allesamt einen, dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers dienenden, effektiven Ablauf bezwecken (Stürner ZZP 99, 291). Das Vollstreckungsverfahren ist dezentral ausgestaltet. Der Gläubiger soll rasch seinen Weg zu dem Vollstreckungsorgan finden, das für die bestimmte Vollstreckun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesamtschuldner.

Rn 5 Nach Abs 1 S 3 haften mehrere Gesamtschuldner für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner, sofern sie als Gesamtschuldner verurteilt worden sind. Dies muss entspr auch dann gelten, wenn mehrere Gesamtschuldner in einem Vergleich, einer notariellen Urkunde oder einem anderen Vollstreckungstitel die gesamtschuldnerische Haftung übernommen haben. Eine Einschr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. § 717 II.

Rn 14 § 717 II soll anwendbar sein, wenn die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 768 für unzulässig erklärt wird. Hier trägt der Gläubiger das Vollstreckungsrisiko (St/J/Münzberg § 717 Rz 62; MüKoZPO/Götz § 717 Rz 11; Musielak/Voit/Lackmann § 717 Rz 6). Wird erstinstanzlich das einer Klage nach § 768 stattgebende Urt in 2. Instanz aufgehoben, scheidet eine analoge Anw... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 52 Brüssel IIb-VO – Für die Vollstreckung zuständige Behörden.

Gesetzestext Der Vollstreckungsantrag ist bei der Behörde zu stellen, die nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats für die Vollstreckung zuständig ist und von diesem Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wurde. Rn 1 Für die Zwangsvollstreckung eines Titels über die Herausgabe oder Rückgabe von Personen oder die Regelung des Umgangs ist das FamG am ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Für den Gläubiger einer Geldforderung ist die Pfändung des Herausgabe- oder Leistungsanspruchs wegen einer Sache wenig günstig. Deswegen beinhalten die §§ 846–849 besondere Regeln für die Pfändung und Verwertung derartiger Ansprüche (§ 846 Rn 1). Mit Pfändung und Überweisung des Anspruchs soll die Zwangsvollstreckung in die Sache vorbereitet werden, um mit dem Verwertun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck § 328 ZPO 15 Darlegungslast § 712 ZPO 4 sekundäre § 138 ZPO 11 DashCams § 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv § 299a ZPO 1 Datenübermittlungen § 12 EGGVG 5; § 21 EGGVG 2 Dauerpfändung § 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht § 857 ZPO 39 Derogation § 40 ZPO 1 Devolutiveffekt § 567 ZPO 1 Dienstaufsicht § 23 EGGVG 11; § 154 GVG 7 Dienstaufsichtsbeschwerde § 567 ZPO 7; § 753 ZPO 15 Dienstaufs... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit des GV.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, nicht getrennte Früchte und bestimmte Wertpapiere ist der GV nach §§ 803 bis 827 ebenso sachlich zuständig wie für die Pfändung aus Wechseln und anderen indossablen Papieren nach § 831, die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von beweglichen Sachen und von Personen sowie für die Herausg... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 710 ist ein entspr Antrag, der vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung nach § 714 I gestellt und dessen materielle Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden müssen. In subjektiver Hinsicht ist die Unbilligkeit einer Vollstreckungsvoraussetzung erforderlich, objektiv das Vorliegen eines Leistungshindernisses (München 9.9.11, 10 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 15 Der Klageantrag geht dahin, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären. Die Klage ist dann begründet, wenn dem Kl ein die Veräußerung hinderndes Recht (krit zu dieser Formulierung MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 16) an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung zusteht und diesem Recht keine Einwendungen entgegenstehen. Ein solches Re... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Beweislast, Rechtsbehelfe.

Rn 7 Sowohl dem Erben als auch dem Nachlassverwalter stehen nach § 784 die Klagemöglichkeiten der §§ 785, 767 zur Verfügung. Die Klage ist auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung – und zwar in den Gegenstand, auf den sich die Vollstreckungsmaßnahme bezieht – zu richten. Rn 8 Den Erben trifft die Beweislast dafür, dass eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt und dass der Vollstrec... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Mit der Wiederaufnahmeklage kann im Wege der objektiven Klagehäufung die Rückforderung des aufgrund des Urteils (auch im Wege der Zwangsvollstreckung) Geleisteten verbunden werden. Ist eine Wiederaufnahmeklage des im Vorprozess Beklagten begründet, kann diese Rückforderung auch im Wege der Widerklage im neu verhandelten Prozess geltend gemacht werden. Gestattet ist auc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk richtet sich nach den Vorschriften der Immobiliarvollstreckung. § 870a regelt die Besonderheiten, die sich für Schiffe ergeben. Die Vorschrift entspricht § 866, wobei es keine Zwangsverwaltung von Schiffen gibt. Die in § 165 ZVG geregelte Anordnung der Bewachung und Verwahrung des Schiffes ist eine Sicherungsmaßn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 36 AVAG – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Verpflichteten seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt oder die Frist hierfür noch nicht verstrichen ist; im letzteren Falle kann das Oberlandesgericht eine Frist bestimmen, inne... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rücktrittsfiktion.

Rn 16 Betreibt ein Unternehmer aus einem Teilzahlungsgeschäft iSv § 506 III BGB gg den Verbraucher die Zwangsvollstreckung wegen seines Zahlungsanspruchs und wird dabei die aufgrund des Teilzahlungsgeschäfts gelieferte Sache gepfändet, ist § 508 S 5 BGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift gilt es grds als Ausübung des Rücktrittsrechts des Unternehmers, wenn dieser die gelief... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausgangspunkt

Rn 2 In der Vergangenheit stellte § 736 aF eine Nahtstelle zwischen Personengesellschaftsrecht und Prozessrecht dar. Obgleich die Norm des § 736 aF seit 1898 (damals § 670b CPO) unverändert war, hat sie seit 20 Jahren durch die Rspr eine dramatische Umdeutung contra legem hinnehmen müssen. Rn 3 Ausgangspunkt der Norm war der Grundsatz des § 750 I 1, dass eine Zwangsvollstreck... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 6 Abs 2 regelt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz abschließend (Musielak/Voit/Lackmann § 719 Rz 5). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 707; sie schließt § 707 daher in ihrem Anwendungsbereich aus. Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist ein Antrag des Schuldners, der nur von einem beim BGH zugelassenen Anwalt gestellt werden kann (BGH NJW-... mehr

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AGS 08/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Notar Dr. M.F. beurkundete im Januar 2019 die Erklärung des Schuldners gegenüber der Gläubigerin, "die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 3 Mio. EUR, in Worten …, für alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen … zustehen, zu übernehmen." Hierzu gehörte auch eine Verzinsung von 4,5 % jährlich ohne Begrenzung des Zeitlauf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Grundlage des Einschreitens für den GV bildet ein Ermächtigungsbeschluss nach § 887 oder ein Duldungstitel nach § 890. Ein Antrag hat nur deklaratorische Wirkung (Karlsr 31.1.23 – 9 W 71/22, ER 23, 258, Rz 37). Es müssen ferner die allg Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein, die Zwangsvollstreckung muss also (schon und noch) zulässig sein. Diese Voraussetzungen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 47 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Grundschuld, Reallast oder Rentenschuld sind nach Abs 6 die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in eine hypothekarisch gesicherte Forderung entspr anzuwenden. Die Pfändung erfolgt deswegen nach den §§ 829, 830, weswegen ein Arrestatorium erforderlich ist (BGHZ 228, 75 Rz 26; BGH BeckRS 20, 39601 Rz 22), durch das dem Drittschul... mehr