Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tiere.

Rn 20 Betrifft die Vollstreckungsmaßnahme ein Tier, hat das Vollstreckungsgericht gem § 765a I 3 bei der Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. Diese Vorschrift betrifft nur die Interessen des Tieres; die Vollstreckung muss sich an § 1 Satz 1 TSchG orientieren. Das Interesse des Schuldners daran, dass das Tier von Zwangsvollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 11 Neben den allg Vollstreckungsvoraussetzungen prüft das Gericht das Vorliegen, nicht aber die materielle Richtigkeit des Titels, da diese im Zwangsvollstreckungsverfahren keine Rolle spielt (Bambg NJW-RR 98, 716; BAGE 130, 195 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08], Rz 25; LAG Hessen 21.3.19 – 8 Ta 22/19, Rz 17 f). Dies gilt auch, wenn es sich um eine Versäumnisentscheidung han...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 35 AVAG – Sonderregelungen über die Beschwerdefrist.

Gesetzestext Die Frist für die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Entscheidung über die Zulassung der Zwangsvollstreckung beträgt zwei Monate und beginnt von dem Tage an zu laufen, an dem die Entscheidung dem Verpflichteten entweder in Person oder in seiner Wohnung zugestellt worden ist, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in einem anderen Vertragsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit des Pfandrechts.

Rn 2 Im Verteilungsverfahren wird die materiell-rechtliche Berechtigung der Forderungen nicht geprüft. Geprüft wird allerdings die Wirksamkeit der Pfändungen, offensichtlich unwirksame Pfändungen dürfen nicht aufgenommen werden. Nur anfechtbare Pfändungen müssen ebenso aufgenommen werden wie solche, bei denen die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt ist. Es kommt nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 27 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Wird eine künftige Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, hindert § 91 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 1 Die Einordnung des Abschnitts Arrest und einstweilige Verfügung in das 8. Buch ist systemwidrig (BVerfGE 46, 182 = NJW 78, 693 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 42/76]). Zur Zwangsvollstreckung gehören lediglich die im einstweiligen Verfügungsrecht als Vollziehung bezeichneten Maßnahmen, mit denen Arrest und Verfügung vollstreckungsrechtlich durchgesetzt werden. Im Übrigen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsfähiger Inhalt.

Rn 3 Vollstreckungsfähig sind Leistungsurteile. Urteile, die auf eine unmögliche Leistung lauten, können nicht vollstreckt werden (BGH NJW-RR 92, 450). Klageabweisende Urteile sind nicht vollstreckungsfähig, soweit es um die Entscheidung in der Hauptsache geht. Vollstreckt werden kann bei ihnen aber aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss, der auf der Grundlage der Kostengrunden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zuständiges Gericht des ersuchten Staates (Abs 1).

Rn 1 Deutschland hat zu Art 75 lit a das LG notifiziert. § 1115 I, II 1 ZPO weist die ausschließliche Zuständigkeit dem LG zu, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Soweit ein solcher im Inland nicht besteht, ist der Ort maßgeblich, an dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (§ 1115 II 2 ZPO). Das Verfahren ist kontradiktorisch ausgestaltet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, durch die dieser zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen wird. Durch die Pfändung tritt Verstrickung ein (s § 804 Rn 1) und der Gläubiger erwirbt ein Pfändungspfandrecht (§ 804 I, vgl § 804 Rn 4 ff). Die Pfändung beweglicher Sachen erfolgt, indem der GV sie i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift bindet jedes Vollstreckungsorgan, gilt für Urteile nach § 704 I wie für Titel nach §§ 795, 794 I gleichermaßen. Sie kommt in allen Vollstreckungsverfahren zur Anwendung einschließlich der Sicherungsvollstreckung nach § 720a und grds auch der Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen nach §§ 928, 936 (Modifikation: Die Vollziehung ist nach §§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH AGS 20, 284 [BGH 09.10.2019 - IV ZR 171/18]; MDR 12, 1436 [BGH 19.09.2012 - V ZB 56/12]); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bewegliches Vermögen.

Rn 2 Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenstände unterscheidet die ZPO zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wobei in Letzteres nach §§ 864 ff zu vollstrecken ist. Bewegliches Vermögen sind zunächst bewegliche Sachen sowie Tiere (§ 90a S 3 BGB). Hiervon ausgenommen sind jedoch Schiffe und Luftfahrzeuge, wenn diese im entsprechenden Register eingetragen sind; hier f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 6 Aktivlegitimiert ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist; dies können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner ebenso wie der betroffene Dritte sein (zu letzterem vgl § 766 Rn 22 ff). Nicht beschwerdeberechtigt ist der GV; dies auch dann nicht, wenn er die vom Vollstreckungsgericht angeordnete Vollstreckung für unzulässig hält. Der GV ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 36 Das Verfahrensrecht aller Gerichtszweige und damit auch der Zivilprozess werden heute in hohem Maße von verfassungsrechtlichen Vorgaben beeinflusst. Daher hat das BVerfG auf der Grundlage des Grundgesetzes immer wieder in das Verfahrensrecht eingegriffen und es vielfach durch verfassungskonforme Auslegung und verfassungsrechtlich bedingte Erweiterung oder Einschränkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das BMJ ist durch § 703c I ermächtigt, Formulare bundesweit einzuführen. Den Landesregierungen ist es durch Abs 3 überlassen, den Beginn der Einführung maschineller Bearbeitung jeweils für ihr Land individuell festzulegen. Bei allen Mahngerichten sind automatisierte Verfahren eingeführt. Rn 2 § 703c I 1 nennt die Zwecke der einzuführenden Formulare. Sie sollen nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 8 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Bei Zweifeln, ob Vollstreckungsschutz nach § 851a oder nach § 850i begehrt wird, ist der Antrag als Prozesshandlung so auszulegen, wie dies vernünftig ist sowie der recht verstandenen Interessenlage des Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 40 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts].

Gesetzestext Hat eine Partei vor dem 1. Januar 2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt, so sind für diesen Rechtszug die §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung, § 48 Abs 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Abs. 1 Satz 2 und § 168 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mindesthöhe.

Rn 7 Die Zwangshypothek darf nur für einen Betrag von über 750 EUR (demnach mindestens 750,01 EUR) eingetragen werden, eine Zwangshypothek für einen geringeren Betrag ist nichtig. Entscheidend ist die Höhe der Hauptforderung ohne Zinsen als Nebenforderung. Wenn Zinsen aber in der Zwangsvollstreckung betragsmäßig beziffert werden, können sie mit dem Betrag der Hauptforderung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherungshypothek.

Rn 4 Die Zwangshypothek ist als einzige Vollstreckungsmaßnahme ausschließlich in der ZPO geregelt. Sie verschafft dem Gläubiger ein Sicherungsrecht am Grundstück, aus welchem er dinglich die Versteigerung betreiben kann. Die Zwangssicherungshypothek gleicht in ihrer sachenrechtlichen Wirkung der Sicherungshypothek des BGB. Lediglich die Erklärungen des Eigentümers werden dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 2 Um die Rückgabe der Sicherheit zu erreichen, muss grds ein Attest über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils nach § 706 I beigebracht werden. Wird die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts mit Verkündung rkr (s § 705 Rn 2), genügt deren Vorlage. Die Rückgabe der Sicherheit kommt nur Betracht, wenn das Verfahren durch Urt abgeschlossen ist, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltung des gesamten Nachlasses (Abs 1).

Rn 3 In diesem Fall greift § 748 I ein. Der Titel gg den Testamentsvollstrecker muss nicht zwingend ein Leistungstitel sein. Es genügt ein Duldungstitel, wie sich aus § 2213 III BGB ableiten lässt (Schuschke/Walker/Schuschke § 748 Rz 2, 3: Leistungstitel nicht erforderlich, aber sinnvoll). Auch genügt ein Duldungstitel gg den Testamentsvollstrecker, wenn bereits ein Titel ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerspruch.

Rn 5 Die Bestimmung in § 703a II 1 Nr 1, die besondere Bezeichnung des Bescheids bewirke im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs, dass die Streitsache im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig wird, bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit, sondern darauf, dass das streitige Verfahren ebenfalls in der besonderen Prozessart anhängig wird. § 703a II enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 4 I Hs 2 gilt für den Zuständigkeits-, den Rechtsmittel- (BGHR ZPO § 4 Abs 1 Nebenforderung 1) und den Bagatellstreitwert. Die Verfahrenssicherheit (Rn 1) wird durch Hs 2 weiter erhöht, weil alleine aufgrund von laufenden Zinsen und Kosten die Sache nicht nach § 506 aus der Zuständigkeit des AG herauswachsen kann. Der GeS bestimmt sich inhaltsgleich nach § 43 I GKG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hat sich der Eigentümer eines Grundstücks in Ansehung einer Hypothek oder Grundschuld in einer Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterworfen und betreibt ein anderer als der in der Urkunde bezeichnete Gläubiger die Vollstreckung, so ist dieser, soweit die Vollstreckung aus der Urkunde für unzulässig erklärt wird, dem Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Fällen, in denen eine Titelumschreibung erforderlich ist, bedarf es der Klausel, so in den in den §§ 727–729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749 behandelten Fällen. Erweist sich eine Klausel als nicht erforderlich, bedarf auch das Urt, durch welches der Einspruch gg einen VB verworfen oder der VB aufrechterhalten wird, keiner Vollstreckungsklausel; der VB bleibt Titel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen der Auskehr.

Rn 5 Zur Wirkung der Auszahlung s § 815 Rn 4, zur Auszahlung an einen Vertreter s § 815 Rn 3. Solange ein etwaiger Übererlös an den Schuldner noch nicht ausgekehrt ist, kann der Übererlös wegen einer weiteren Forderung gg den Schuldner durch Anschlusspfändung (§ 826) gepfändet werden. Bei der Auszahlung eines Übererlöses wird dem Schuldner das Geld nicht übereignet; entweder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 10 Das Vollstreckungsgericht hat selbstständig zu prüfen, ob sich Annahmeverzug und Befriedigung des Schuldners aus den vorgelegten Urkunden ergeben (Köln NJW-RR 91, 383 [OLG Köln 23.11.1990 - 2 W 195/90]; Hamm Rpfleger 83, 393). Zur eigenverantwortlichen Prüfung des Vollstreckungsgerichts gehört die Frage, ob die Zwangsvollstreckung nach dem Titel überhaupt eine echte Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag.

Rn 6 Der Antrag kann in der Instanz gestellt werden, die die betreffende Endentscheidung erlässt, muss dann aber vor deren Erlass erfolgen. Ebenso kann der Antrag erstmals im Zuge eines Rechtsmittels gg die Endentscheidung angebracht werden (Frankf [4. ZS] MDR 15, 1078; Frankf [5. ZS] NJW-RR 15, 519; Ddorf FamRZ 14, 870; Brandbg FamRZ 14, 866; Hambg FamRB 12, 279; Bremen Fam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Gericht: 1/2 Gebühr für das gesamte Verteilungsverfahren (KV 217). Beschwerdeverfahren: 1,0 Gebühr nach KV 2120 für die Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde. Rechtsbeschwerde 2,0 Gebühren nach KV 2122, Ermäßigung auf 1,0 bei Rücknahme oder anderweitige Erledigung. Bei Stattgabe keine Gebühr. Fälligkeit bei Aufforderung an den Gläubiger, eine Berechnung gem § 873...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entstehen der Arresthypothek.

Rn 4 Mit der Eintragung entsteht die Arresthypothek. Aus der Arresthypothek kann auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem § 1147 BGB geklagt werden (BGH NJW 97, 3230, 3233 [BGH 15.04.1997 - IX ZR 112/96]). Die Gefahr einer vorzeitigen Befriedigung besteht nicht, weil der Arrestgläubiger im Duldungsprozess das Vorliegen der gesicherten Forderung nicht nur glaubhaft machen, son...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 179 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[199] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Die Überweisung einer aufgrund eines Arrestes gepfändeten Forderung ist schlechthin ausgeschlossen, weil der Arrest ausschließlich der Sicherung der Zwangsvollstreckung, nicht jedoch der Befriedigung des Gläubigers dient. Ein gleichwohl erlassener Überweisungsbeschluss ist nicht lediglich anfechtbar, sondern nichtig (BGH NJW 93, 735, 736 [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 828 regelt die funktionelle, sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in alle Arten von Geld- und Sachforderungen nach den §§ 829–856 und von sonstigen Vermögensrechten gem den §§ 857–863 (Musielak/Voit/Flockenhaus § 828 Rz 1). Die Sachpfändung von Mobilien, §§ 808 ff, und Immobilien, §§ 864 ff, wird nicht erfasst. Bezweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 758a I ergänzt § 758 insofern, als die Durchsuchung der Wohnung, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, nur aufgrund einer richterlichen Durchsuchungsanordnung stattfinden darf, die bei der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorgezeigt werden muss (Abs 3). Die Vorschrift setzt die verfassungsrechtliche Rspr zu Art 13 II GG in das einfache Recht um (BVerfGE 51, 97 = N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antrag auf Versagung (Abs 1, 4).

Rn 20 Das Vorliegen der Versagungsgründe wird nicht vAw, sondern nur auf Antrag (vgl hierzu näher Art 44 Rn 1) geprüft. Das gilt im Grundsatz auch für einen Verstoß der ausländischen Entscheidung gg den inländischen ordre public (anders noch BGH NJW-RR 12, 1013, 1014 [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]). Verbreitet wird allerdings eine Ausn vom Antragserfordernis für krasse Ordr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Das Gericht hat Abs 3 gem alle unbestrittenen Behauptungen als zugestanden anzusehen und muss diese als Streitstoff seinem Urt zugrunde legen. Dies ist Ausfluss des Beibringungsgrundsatzes. Aufgrund dessen findet Abs 3 nur in Verfahren mit Beibringungsgrundsatz Anwendung (allerdings auch in der Zwangsvollstreckung, Kobl MDR 97, 883), jedoch nicht in den Verfahren der U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 802c III 2, 883 III 2,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 53 Der Schuldner muss, damit Präklusion iSd § 767 III eintritt, imstande gewesen sein, die Einwendungen im ersten Vollstreckungsgegenklageverfahren geltend zu machen. Maßgeblich ist die objektive Möglichkeit der Geltendmachung; auf ein Verschulden kommt es nicht an (BGHZ 61, 25, 26, 27; WM 86, 1032, 1033; aA St/J/Münzberg Rz 52). Die Präklusionswirkung des § 767 III schli...mehr