Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinausgehen über den Antrag (›Mehr‹) oder qualitative Abweichung vom gestellten Antrag (›Aliud‹).

Rn 5 Abs 1 wird verletzt, wenn das Gericht einen Streitgegenstand mit einem anderen, nicht – oder nicht mehr (dazu BGH BeckRS 19, 11565 Rz 6) – zur Entscheidung gestellten ›austauscht‹ oder dem Kl einen prozessualen Anspruch aberkennt, den er nicht oder nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat (BGH NJW 91, 1683, 1684; BAG BeckRS 16, 71129), so wenn der Kl in 1. Instanz trotz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 726 BGB – Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes.

Gesetzestext Die Gesellschaft endigt, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder dessen Erreichung unmöglich geworden ist. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters. (zum 1.1.24) Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltsverfahren.

Rn 45 Der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Trennungsunterhaltsverfahren kann nicht deshalb als mutwillig zurückgewiesen werden, weil bereits einmal eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Scheidungsverfahren erwirkt, und diese durch Rücknahme des Scheidungsantrags durch der Unterhaltsgläubiger wirkungslos wurde (Schlesw OLGR 01, 214). Auch bei regelmäß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Titel.

Rn 11 Es muss ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegen (§ 103 Rn 4). An die im Titel ausgesprochene Kostengrundentscheidung ist der Rechtspfleger gebunden (BGH NJW-RR 06, 810 [BGH 09.02.2006 - VII ZB 59/05]; NJW 19, 3651 [BGH 27.06.2019 - V ZB 27/18] Rz 5). Dies gilt auch, wenn hiergegen sachliche Bedenken bestehen. So kann die Partei, die mit den Kosten des Ne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bindendes Angebot.

Rn 13 Das bindende Angebot als Teil des zu schließenden Vertrags entfaltet darüber hinaus bereits vertragliche Vorwirkungen: So kann der künftige Erfüllungsanspruch schon durch Vormerkung gesichert werden, auch Sicherung durch Bürgschaft oder Grundschuld sind ebenso wie die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 794 I Nr 5 ZPO) möglich (RGZ 132, 7). Ob diese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen, Beweislast, Durchsetzung.

Rn 12 Verweigert der Verpflichtete die Vorlage ohne hinreichenden Grund (s Rn 11), haftet er ggf wegen Verzugs (§§ 280 II, 286) oder schuldhafter Nichterfüllung (§ 280 I). Will der Verpflichtete den Anspruch durch Übertragung des Besitzes an der Vorlagesache an einen anderen vereiteln, haftet er uU nach § 826 (Staud/Marburger Vor §§ 809–811 Rz 7). Rn 13 Der Vorlegungsberechti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesamtschuldklage.

Rn 8 Der Gläubiger hat bis zur Teilung die Wahl, die Gesamtschuldklage gegen die einzelnen Miterben zu erheben, um gegen sie persönlich vollstrecken zu können, oder mit der Gesamthandklage die Erbengemeinschaft zu verklagen, wenn er nur auf den Nachlass zugreifen will (BGH NJW 63, 1611). Wegen § 2059 I 1 hat die unterschiedliche Vollstreckungsmöglichkeit nur geringe praktisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsleistung.

Rn 14 Berücksichtigt werden dürfen nur die unterhaltsberechtigten Personen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt (LG Kassel JurBüro 04, 558). Unterhaltsberechtigte, denen der Schuldner keinen Bar- oder Naturalunterhalt (AG Fürstenwalde JurBüro 22, 553) leistet, bleiben unberücksichtigt (LG Braunschweig JurBüro 13, 273; L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung/Umfang.

Rn 5 Entspr seiner gemischten Rechtsnatur hängt die Entstehung des Pfändungspfandrechts von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen ab. Öffentlich-rechtlich ist eine Verstrickung, dh eine wirksame Pfändung (vgl oben Rn 2), erforderlich. Darüber hinaus müssen alle wesentlichen Verfahrensvorschriften eingehalten sein. Es genügt also (anders als für die Wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidungsgrundlagen.

Rn 33 Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, denn im formalisierten Vollstreckungsverfahren werden die Angaben des Gläubigers grds als zutr unterstellt. Der Tatsachenvortrag des Gläubigers muss deswegen auch nicht glaubhaft gemacht oder bewiesen werden. Infolge der Aufgabenverteilung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren entscheidet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist des Weiteren ein Antrag auf Vorabentscheidung nach § 718 I. Antragsberechtigt sind sowohl der Berufungskläger als auch der Berufungsbeklagte, dieser sogar ohne Rücksicht auf seine prozessuale Beschwer in der 1. Instanz und unabhängig von der Frage, ob Anschlussberufung eingelegt wurde oder nicht (Frankf NJW-RR 88, 189 [OLG Frankf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 18 Für Gewaltschutzsachen ist generell das Familiengericht zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Das Verfahren bestimmt sich einheitlich nach dem FamFG, insb §§ 210 ff FamFG, wobei Anträge nach § 1361b BGB und § 1 in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden können (Nürnbg FamRZ 21, 1799) Vergleiche sollten wegen der sonst fehlenden Sanktionsmöglichkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegatten.

Rn 6 Bei Ehegatten gilt: Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem Grundstück, welches im Eigentum von Ehegatten spielt, ist die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB unanwendbar. Die Sicherungshypothek ist lediglich ein Sicherungsmittel, keine Verwertung des Grundbesitzes. Zwar kann die Verfügungsbeschränkung auch bei verfahrensrechtlichen Anträgen, so etwa beim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Eigentumsarten.

Rn 8 Eigentum iSd Vorschrift ist das Alleineigentum, das Miteigentum nach Bruchteilen, das Gesamthandseigentum, das Wohnungs- und Teileigentum sowie das Bergwerkseigentum. Beim Alleineigentum ist eine einzige natürliche oder juristische Person Inhaber des Eigentumsrechts. Beim Miteigentum (§ 1008) steht das Eigentum an einer ungeteilten Sache mehreren natürlichen oder jurist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenvorschuss (Abs 2).

Rn 50 Die Kostentragung findet allerdings nur in dem Umfang statt, wie die Kosten nicht durch Zahlung auf den vom Gericht festgesetzten Vorschuss gedeckt sind (München JurBüro 92, 270), es sei denn, es wurde noch nicht gezahlt (München MDR 97, 1068). Der Kostenvorschuss muss gesondert beantragt werden (AG Bremen Mietrecht kompakt 17, 20 Rz 10). Der Antrag des Gläubigers auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 1997, 40; gegen eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert OLG Frankfurt JurBüro 1973, 76...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 1 EuZVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung eines Mitgliedstaats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch 850b ZPO 10 Pfändbarkeit 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen 850b ZPO 11 Taschengeldforderung 850b ZPO 12 Taschenpfändung 758 ZPO 3; 758a ZPO 2 Tatbestand 707 ZPO 6 Berufungsurteil 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig 291 ZPO 2 Begriff 284 ZPO 7 doppelt relevant 328 ZPO 10 Feststellung 529 ZPO 5 gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tilgung.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann Zahlungen entweder auf die Grundschuld oder auf die gesicherte Forderung leisten; maßgeblich ist der erklärte Wille des Leistenden, nicht der Sicherungsvertrag. Wenn der Sicherungsgeber auf die Grundschuld zahlt, obwohl der Sicherungsvertrag solche Zahlungen ausschließt, dann tilgt er diese, nicht die gesicherte Forderung (BGH NJW 76, 2132 [BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 3 Bei einer Reallast sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Dies erfordert nicht, dass die Leistungen in Natur aus dem Grundstück gewährt werden müssen. Abgestellt wird nur auf die dingliche Haftung des Grundstücks im Weg der Zwangsvollstreckung. Es genügt, wenn die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Missbrauch infolge besonderer Umstände.

Rn 55 Da die Durchbrechung der Rechtskraft nach der bereits vom RG und auch vom BGH stets betonten Formulierung auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben muss, weil sonst die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in Frage gestellt würde (zB RGZ 163, 287, 289; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 88, 971), reich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen an die Zustellung; Unterscheidung zwischen Abschrift und Ausfertigung.

Rn 2 Die Zustellung des Urteils erfolgte bis zum 1.7.14 nicht durch Übermittlung der Urschrift, sondern einer amtlichen Ausfertigung (dazu Abs 2–5, BGH NJW 10, 2519, 2520 Rz 14), die das vollständige Urt einschließlich der Unterschriften enthält (BGH NJW 01, 1653, 1654), die von den nach § 309 mitwirkenden Richter zu leisten sind; anders ist es nur in den Fällen des § 313b I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

Rn 2 Es muss ein Titel vorliegen, der sich gegen den Erben richtet. § 780 I gilt für jede gegenständliche Beschränkung der Erbenhaftung, somit die Nachlassverwaltung gem § 1975 BGB, das Nachlassinsolvenzverfahren gem § 1975 BGB, die Ausschließung von Gläubigern gem §§ 1973, 1974 BGB, die Erschöpfungseinrede gem § 1989 BGB, die Dürftigkeitseinrede gem § 1990 BGB sowie das Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Rn 8 Unzulässig ist nach der immer noch hM die Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker (RGZ 132, 138; BGHZ 12, 100; 24, 106; BRHP/Lange Rz 28 mwN). Die Gründe dafür sind heute nicht mehr stichhaltig (grundl Muscheler Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, 1994, 285 ff). Die Kautelarjurisprudenz muss jedoch nach dem Gebot des ›sichersten Wege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 229 Für die Bewertung sind sämtliche Umstände, insb auch die ohnehin bestehende Belastung maßgeblich, daneben der Rahmen, in dem die Störung stattfindet; private Belästigungen sind je nach Grad eher gering, berufliche sind höher zu bewerten; Regelstreitwerte bestehen nicht (Karlsr GRUR-RR 08, 262); Eigentums- und Besitzstörung werden nach dem Interesse des Kl grds gleich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 21 Neben der Einholung von Drittauskünften ist auch möglich, ein vorhandenes Vermögensverzeichnis zu vervollständigen. Insb wird die Möglichkeit zur Einholung von Drittauskünften nicht durch ein dem Gläubiger offenstehendes Nachbesserungsverfahren verdrängt (Hergenröder DGVZ 22, 181, 188). Bei Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses steht die Einholung von Fremdauskünft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materiell-rechtliche Grundsätze.

Rn 9 Ein mitwirkendes Verschulden des Vollstreckungsschuldners ist zu berücksichtigen (BGHZ 122, 172, 179 = NJW 93, 2685; 90, 2689, 2690; 06, 2557 Rz 23; GRUR 16, 406 Rz 38 – Piadina-Rückruf; NJW 17, 1600 Rz 25). Ein Ausschluss oder eine Minderung des Schadensersatzanspruchs aus § 945 kommt namentlich dann in Betracht, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Arrestbeklagten dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kreditwürdigkeitsprüfung u Abschlussverbot (Abs 1).

Rn 4 Die Maßstäbe für die Bewertung der Kreditwürdigkeit differieren wegen der unterschiedlichen Vorgaben in Art 8 I VerbrKrR 2008 für Verbraucherdarlehen u in Art 18 Va WoImmoKrRL für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (I 2). Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen dürfen keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Darlehensnehmer allen seinen Verpflichtungen aus dem Darlehens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befriedigung des Gläubigers.

Rn 7 Der Bürge muss den Gläubiger befriedigen: durch Leistung auf die Bürgenschuld iSv § 362 oder durch Erfüllungssurrogate (Rn 8). Eine Leistung des Bürgen auf die Hauptschuld als Dritter iSd § 267 ist nicht ausreichend (RGZ 96, 136, 139; BGH NJW 86, 251; ZIP 98, 601, 602). Hat der Bürge bei seiner Leistung keine Zweckbestimmung getroffen, ist maßgeblich, ob die Zuwendung b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gemeinschaftlichkeit.

Rn 8 Gemeinschaftlichkeit (soweit nicht wegen der ohnehin durch Mehrheit zulässigen ordnungsgemäßen Verwaltung entbehrlich) bedeutet, dass jedes Verfügungsgeschäft vom rechtsgeschäftlich geäußerten Willen eines jeden Miterben als gesamthänderische Maßnahme getragen sein muss (MüKo/Gergen § 2040 Rz 14). Wegen § 2033 II ist eine Aufteilung der Verfügung über einen Nachlassgege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ausgleichung.

Rn 2 Die Ausgleichung wird nur rechnerisch nach der dispositiven Vorschrift des § 2047 unter den beteiligten Abkömmlingen vorgenommen. Daher verschafft sie keinen Zahlungsanspruch, sondern bewirkt nur eine Verschiebung der Teilungsquote nach § 2047 I (BGH NJW 86, 931). Zum Wert des bereinigten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (BGHZ 96, 174; vgl Rn 13) wird rein rechneris...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Hypothek.

Rn 5 Die Hypothek entsteht durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: Wertpapierhypothek, § 1188). Bei fehlender oder unwirksamer Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger entsteht eine Eigentümergrundschuld (aA Ddorf ZIP 15, 1650 und die hM: kein Grundpfandrecht). Aus der Einigung ergibt sich auch, ob bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags der Anspruch des Darle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rspr.

Rn 28 Eine Gesetzesänderung rechtfertigt, auch wenn der titulierte Anspruch auf der bisherigen Gesetzesregelung beruht, eine Vollstreckungsabwehrklage nicht (BGHZ 3, 82, 86, 87; 183, 316, 323, 324). Etwas anderes gilt dann, wenn die Gesetzesänderung ausnahmsweise titulierte Ansprüche erfasst (Köln WM 85, 1593, 1594; Schuschke/Walker/Raebel Rz 23) oder wenn es um die Verurtei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Erklärungspflicht verlangt eine Forderungspfändung durch einen wirksamen, dh insb zugestellten Pfändungsbeschluss. Ein vorläufiges Zahlungsverbot genügt nicht (AG Calw DGVZ 21, 67; AG Heilbronn DGVZ 21, 146; AG Bonn BeckRS 21, 24284). Auf eine Überweisung der gepfändeten Geldforderung kommt es nicht an (BGHZ 68, 289, 291). Für den Auskunftsanspruch genügt eine Pfänd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Hemmung.

Rn 21 Hemmung der Verjährung ( § 209 ) tritt nach §§ 203 ff ein (KG ZEV 08, 481, 482 [KG Berlin 05.06.2008 - 8 U 213/07] m Anm Ruby). Im Umfang des Streitgegenstandes hemmt die Leistungsklage die Verjährung (§ 204 I Nr 1). Durch die Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann die Hemmung der Verjährung herbeigeführt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Höhe sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Staatenimmunität.

Rn 4 Von der spezifischen diplomatischen Immunität der Mission eines ausländischen Staates ist die von § 18 GVG nicht umfasste sog allg Staatenimmunität zu unterscheiden (dazu § 20 Rn 3 ff). Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jew eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den and...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Befreiungsanspruchs.

Rn 3 Der Berechtigte kann Befreiung der eingegangenen, aber noch nicht erfüllten Verbindlichkeit fordern, nicht aber den zur Tilgung der Verbindlichkeit notwendigen Geldbetrag (LG Frankfurt GRUR-Prax 21, 115; BRHP/Lorenz § 257 Rz 4). Anderes gilt nur, wenn die Inanspruchnahme durch den Dritten mit Sicherheit zu erwarten ist (RGZ 78, 34; München GWR 10, 524 [OLG München 05.10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergleiche.

Rn 6 Gerichtliche Vergleiche – nicht auch außergerichtliche (Köln v 31.7.17 – 17 W 139/17, juris – Rz 4) – sind auch dann taugliche Titel, wenn sie keine Vereinbarung über die Kosten enthalten, jedoch § 98 oder § 83 I FamFG einschlägig ist. Daher fehlt die Eigenschaft zur Kostenfestsetzung dann, wenn im Vergleich eine bloß negative Vereinbarung getroffen wurde, welche dem Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Güterrecht.

Rn 10 Seit dem 29.1.19 kommt die EuPartVO (ABl EU 16 L 183/30; s IPR-Anh 6) zur Anwendung. Nach bisherigem Recht bestimmte sich das Güterrechtsstatut gem I 1 Alt 3 im Gleichlauf zum Begründungsstatut nach dem Sachrecht des Register führenden Staats. Da somit keine Gesamtverweisung iSv Art 4 I 1 erfolgt, kann an sich kein späterer Statutenwechsel eintreten. Das Güterrechtssta...mehr