Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Titel gem § 794 I 6–9.

Rn 5 Bei Vollstreckung der in § 794 I 6–9 aufgeführten Titel gelten vorrangig die Vorschriften der EU-Verordnungen. Die ZPO-Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gelten nur sekundär. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller (einschließlich Rechtsbehelfe).

Rn 4 In formeller Hinsicht verlangt § 737 sowohl einen Leistungstitel gegen den Besteller als auch einen Duldungstitel gegen den Nießbraucher (s Rn 1). Nur beide gemeinsam berechtigen zur Vollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände (Schuschke/Walker/Schuschke § 737 Rz 5). Dabei ist der Nießbraucher selbst Vollstreckungsschuldner. Allein aufgrund des Leistu... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebühren mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. 2Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollziehe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 10 Das Gericht prüft ferner die allg Vollstreckungsvoraussetzungen. Der Titel muss sich auf eine unvertretbare Handlung richten und hinreichend bestimmt sein (Celle AGS 14, 306 [OLG Celle 04.04.2014 - 4 W 55/14]). Der Titel muss die geschuldete Handlung vorsehen (München ZEV 21, 580 [OLG München 09.08.2021 - 33 W 775/21], Rz 9 – lautet der Titel auf die Erstellung eines n... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Miet- und Pachtforderungen.

Rn 14 Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks bzw von Wohnungseigentum werden Mietforderungen nicht gepfändet. Vielmehr unterliegen Miet- und Pachtzinsforderungen entspr § 1123 BGB dem Haftungsverband der Hypothek und werden daher von der Beschlagnahme des Grundstücks umfasst, aber nur iRd Zwangsverwaltung, nicht bei der Zwangsversteigerung § 21 ZVG. Unter die genannten F... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verwahrung (Abs 3).

a) Durchführung. Rn 27 In den Fällen, in denen weder der Schuldner noch eine andere in Abs 2 genannte Person anwesend ist oder die Bereitschaft des Schuldners zur Entgegennahme des Räumungsgutes fehlt (Hambg NJW 66, 2319 [OLG Hamburg 19.07.1966 - 6 W 77/66]; Karlsr DGVZ 74, 114), darf der GV die wegzuschaffenden Sachen nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern muss sie in Ver... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel und einstweilige Anordnung (Abs 2).

Rn 11 Begründet ist die Erinnerung, wenn die Voraussetzungen derjenigen Vorschriften, auf die § 732 sich in direkter oder analoger Anwendung bezieht (§§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749), nicht vorliegen. Entschieden wird über die Klauselerinnerung nach § 732 I 2 durch Beschluss, dessen Entscheidungsformel wie folgt lauten kann, wenn der Rechtsbehelf begründet... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. (2) Der Gläubiger kann zugleich beantragen, den Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten zu verur... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 58 Brüssel Ia-VO(1) Öffentliche Urkunden, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, sind in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Die Zwangsvollstreckung aus der öffentlichen Urkunde kann nur versagt werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersp... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorschriften. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / II. Durchführung des schiedsgerichtlichen Teilungsplans

Rz. 85 Der den Teilungsplan enthaltende Schiedsspruch ist für die Erben verbindlich. Die Miterben führen den Teilungsplan selbst durch. Verweigert ein Miterbe die Mitwirkung, ist der Schiedsspruch vor dem OLG für vollstreckbar erklären zu lassen (§§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Die Zwangsvollstreckung hieraus erfolgt dann wie aus einem rechtskräftigen Urteil, das ein... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Beklagten, welcher dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, ist in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach der Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt der Rechte ergeht, ist für die Rechtsmittel und ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. (2) 1Als ein zureichender Arrestgrund ist es anzusehen, wenn das Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. 2Eines Arrestgrundes bedarf es nicht, wenn der Arrest n... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Wirksamkeit.

Rn 2 Wirksamkeit meint die Verbindlichkeit der Entscheidung für den Rechtsverkehr. Sie setzt die Existenz der Entscheidung durch deren Erlass (§ 38 III 3) voraus. Je nach dem Inhalt des Beschlusses bewirkt das Wirksamwerden also die für jedermann bindende Gestaltungswirkung bzw die Möglichkeit, die im Beschluss enthaltene Anordnung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen im We... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändung von Zubehör.

1. Allgemeines. Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Früchte.

Rn 7 Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung nach gewonnen wird, (Früchte, Pflanzen sowie Bodenprodukte wie Sand, Torf, Lehm vgl § 99 BGB), soweit sie nicht durch die Trennung vom Grundstück in das Eigentum eines Dritten gelangt sind (§§ 954–957 BGB). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1115 ZPO – Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist ausschli... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten.

Rn 15 Gem § 885a VII hat der Schuldner die Kosten der Verwahrung und Verwertung als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I 1 zu tragen. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 42 AVAG – Abweichungen von § 24.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts die Vollstreckungsklausel erteilt hat, ist abweichend von § 24 Absatz 1 auf Antrag des Berechtigten nur im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung nach § 40 oder § 22 Absatz 2 und 3 fortzusetzen. Eines besonderen Zeugnisses des Urkundsbeamten der Geschäftsstel... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Hauptforderung.

Rn 9 Als Hauptforderung ist die Forderung einzutragen, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einstweilige Einstellung gem §§ 719 I, 707.

Rn 5 Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach diesen Vorschriften aus einem Urt, das eine einstweilige Verfügung bestätigt hat, ist nur bei außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt (Frankf MDR 83, 585, 586; Rostock OLGR 08, 211). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eheleute.

Rn 15 Bei ungestörter Ehe sind die Eheleute aufgrund des § 1353 I BGB regelmäßig Mitbesitzer der Ehewohnung iSd § 866 BGB (BGH NJW 54, 918 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; Schleswig NJW-RR 15, 1298 [OLG Schleswig 28.10.2014 - 5 W 42/14]; LG Saarbrücken DGVZ 18, 183, Rz 11). Weil sie die Herrschaftsgewalt über ihre Wohnung gemeinsam ausüben, ist die Vollstreckung grds nicht ge... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. (2) 1Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. 2Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen A... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Ansehung der Nachlassgegenstände kann der Erbe die Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 782 auch gegenüber den Gläubigern verlangen, die nicht Nachlassgläubiger sind, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenvorschuss (Abs 2).

Rn 50 Die Kostentragung findet allerdings nur in dem Umfang statt, wie die Kosten nicht durch Zahlung auf den vom Gericht festgesetzten Vorschuss gedeckt sind (München JurBüro 92, 270), es sei denn, es wurde noch nicht gezahlt (München MDR 97, 1068). Der Kostenvorschuss muss gesondert beantragt werden (AG Bremen Mietrecht kompakt 17, 20, Rz 10). Der Antrag des Gläubigers auf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewahrsam des Gläubigers (1. Alt).

Rn 2 Zum Begriff des Gewahrsams s § 808 Rn 5–13. Herausgabebereitschaft des Gläubigers wird nicht vorausgesetzt (aA Gerlach ZZP 89, 294, 317 mwN). Widerspricht der Gläubiger aber der Zwangsvollstreckung, darf kein Zwang gg ihn ausgeübt werden (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweis auf VB (Nr 4).

Rn 13 Der Ag soll gewarnt werden, dass er nach Fristablauf mit Zwangsvollstreckung zu rechnen hat. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterwerfung.

Rn 5 Der Schuldner muss sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Für die Unterwerfungserklärung gelten dieselben Voraussetzungen wie für vollstreckbare Urkunden. Die Unterwerfung muss sich auf den zu vollstreckenden Anspruch beziehen; die Leistungsgegenstände müssen ausreichend bestimmt, Gläubiger und Schuldner müssen eindeutig bezeichnet sein (St/J/Münzberg Rz 7). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 Nr 1.

Rn 2 Der vereinfachte Vollstreckungsauftrag ist nur zulässig, wenn die zu vollstreckende Geldforderung nicht mehr als 5.000 EUR ausmacht. Zur Bestimmung dieses Betrages dürfen nur die titulierten Nebenforderungen und Kosten berücksichtigt werden. Die Nebenrechte des § 4 I bleiben dagegen außer Betracht. Nicht eingestellt werden auch die Kosten der Zwangsvollstreckung nach § ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 9 Die Pfändung soll unterbleiben, wenn offenkundig die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung nach Abs 1 vorliegen. Der Unterhalt ist insoweit nach § 851a I und nicht nach § 850i I zu bemessen (Rn 4). Die erforderlichen Angaben können aus dem Pfändungsgesuch des Gläubigers oder vorangegangenen Vollstreckungsverfahren resultieren. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Doppelpfändung.

Rn 35 § 739 ermöglicht die mehrfache Pfändung derselben Sache bei der Zwangsvollstreckung gg verschiedene Schuldner, nämlich aus Titeln gg Ehemann und Ehefrau bzw eingetragene Lebenspartner (s § 739 Rn 5). Es handelt sich nicht um eine Anschlusspfändung. Für jede Pfändung ist ein eigenes Protokoll aufzunehmen (Zö/Seibel Rz 26; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 12). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristunterbrechung.

Rn 6 Die Vollziehungsfrist wird unterbrochen durch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (Ddorf OLGZ 87, 367). Die Einlegung von Widerspruch oder Rechtsmitteln gg den Arrestbefehl führt nicht zur Unterbrechung. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 787 befasst sich mit der Zwangsvollstreckung in herrenlose Grundstücke, § 787 I, und Schiffe oder Schiffsbauwerke, § 787 II. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anschlusspfändung (§ 826).

Rn 33 Eine bereits gepfändete Sache kann iRd Zwangsvollstreckung eines weiteren Gläubigers gg denselben Schuldner nochmals gepfändet werden (s § 826). Die frühere Pfändung geht der späteren im Rang vor (§ 804 III). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Verwender, dem die Verwendung einer Bestimmung untersagt worden ist, kann im Wege der Klage nach § 767 der Zivilprozessordnung einwenden, dass nachträglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes ergangen ist, welche die Verwendung dieser Bestimmung für dieselbe Art von Rechtsgeschäften nicht untersagt, u... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 113. Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gg Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Auskunft des Schuldners über sein Vermögen ist ein Hilfsmittel iRd Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und zugleich selbst eine Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger ein effektives Mittel zur Durchsetzung seiner Rechte an die Hand geben, das verfassungsrechtlich aufgrund des Zwangsmonopols des Staates und des damit einhergehenden Verbots der Selbsthil... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der MB ist lediglich eine Zahlungsaufforderung (692 I Nr 3). Sie kann als letzte Mahnung vor dem Erlass eines VB verstanden werden. Das Europäische Mahnverfahren kennt nur eine einzige Stufe. Aus dem EuZB findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1093). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek. (2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Voll... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf die Vollziehung des Arrestes sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Wie bei § 917 soll die Norm die Vereitelung oder die Erschwerung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers verhindern. Der persönliche Arrest ist daher nur zulässig, wenn der Schuldner noch pfändbares Vermögen hat. Die Regelung dient nicht dazu, den Schuldner dazu zu zwingen, Vermögensstücke zu besorgen oder sie aus dem Ausland herbeizuschaffen (Bambg OLGR 05, 206, 207). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Der Schuldner kann gg die Zwangsmittelverhängung sofortige Beschwerde gem §§ 567 I Nr 1, 793 einlegen. Diese Möglichkeit steht ihm aber ebenso wenig wie die Vollstreckungserinnerung nach § 766 gg die Terminsbestimmung zu, weil diese keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung bildet. IÜ gelten die für § 888 maßgeblichen Regelungen. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist. mehr