Fachbeiträge & Kommentare zu ZUGFeRD

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / d) Welche Rechnungsformate gibt es?

Rz. 72 ZUGFeRD ist ein elektronisches Rechnungsformat, das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelt wurde. Dieses Format steht auch der Öffentlichkeit zur freien Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Software, sondern vielmehr um eine Beschreibung für den Aufbau einer E-Rechnung. Es wird dabei eine Rechnung erstellt, die als XML-Datei erzeugt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 7. Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

Eine E-Rechnung liegt insbesondere dann vor, wenn sie die Vorgaben der europäischen Normenreihe EN 16931 erfüllt (siehe dazu auch Frage 15), die ein strukturiertes, auf einer XML-Datei basierendes Format vorgibt. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Rechnung automatisch elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das BMF ist dabei für die steuerlichen Vorgaben und Rahmenbedi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 80 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 81 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Rechnungen

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bestandszuverlässigkeit der Lagerbuchführung

Rz. 10 Anwendungsvoraussetzung für die Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB ist die dauerhafte Bestandszuverlässigkeit. Für die vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur muss Bestandszuverlässigkeit lediglich für den Fortschreibungszeitraum gegeben sein. Dazu muss das Bestandsführungssystem permanent die Bestände so erfassen, fortschreiben und korrigieren, dass die B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbole (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Verwendung von Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbolen ist grds. zulässig;[1] soweit diese allgemein verständlich sind, unterliegt deren Anwendung keinen Einschränkungen. Soweit diese nicht allgemein verständlich sind, ist ein Abkürzungsverzeichnis anzulegen. Dieses unterliegt dann als Teil der Buchführung den Aufbewahrungs- und Beweissicherungsvorschriften ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 20 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kaufmann lässt sich zum Jahre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.1 Digitale Ausgangsrechnungen für die Kunden

Eine immer weitere Verbreitung finden die digitalen Schnittstellen, über die Ausgangsrechnungen an die Kunden geschickt werden. Das Unternehmen spart dadurch den Druck der analogen Rechnungen und deren Versand. Die Rechnung ist schneller beim Kunden und wird dadurch eventuell auch schneller bezahlt. Das Einsparpotenzial bzgl. den Kosten auch in der Buchhaltung ist groß, vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 4 von 10: Nicht alle Belege gebucht

Keine Buchung ohne Beleg! So heißt die wichtigste Buchhalterregel. Das heißt aber auch, dass Belege, die ihren Weg in die Buchhaltung nicht finden, auch nicht gebucht werden können. Jede Rechnung, die ins Haus kommt, muss auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft werden. Entspricht die gelieferte Ware der bestellten? Stimmt der berechnete Preis mit dem vereinbarten ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung). Das strukturierte elektronis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 4. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025

VAT in the Digital Age (ViDA): In der EU war man sich über das Ziel einig. Es sollte eine E-Rechnung für den zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) eingeführt werden, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Umgesetzt werden sollte dieses Ziel mit Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format und einer Meldung der Umsätze in Echtzeit an die Finanzverwaltungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 5. Validierung

Der XML- und der PDF-Inhalt einer ZUGFeRD-Rechnung fallen nicht selten auseinander. Ein Problem, dass immer wieder auftaucht, sind Rundungsdifferenzen auf Rechnungen. Diese Differenzen können unterschiedliche Gründe haben und sind teilweise kaum zu vermeiden. Dies liegt daran, dass an verschiedenen Stellen gerundet werden kann. Man kann beispielsweise die Steuer pro Position...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 7. Service-Anbieter

Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf den Wettbewerb entschieden, kein eigenes zertifiziertes E-Rechnungs-Programm bereitzustellen. Mit der Einführung der E-Rechnung sind daher eine Reihe von kostenlosen und kostenpflichtigen Angeboten entstanden. Die Lösungen unterscheiden sich wesentlich in ihrem Leistungsumfang, der Art der Vorgehensweise (Online oder Offline) sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 2. Historie/Entwicklung/E-Rechnung in der Bundesverwaltung

Unterschiedliche Rechnungsanforderungen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr erforderten Vereinheitlichung: Die Entwicklung der E-Rechnung begann damit, dass in immer mehr EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Normen für die Gestaltung von (elektronischen) Rechnungen entstanden. Dies führte insbesondere bei grenzüberschreitendem Rechnungsverkehr zu Problemen. Am 16.4.2014 ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / [Ohne Titel]

RiFG a.D. Martin Weigel[*] Die EU-Initiative "VAT in the Digital Age – ViDA" war angedacht als wichtiger Schritt zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems, der insbesondere deliktisches Handeln erschweren aber auch zu einer Harmonisierung der Verwaltungspraxis in den Mitgliedstaaten führen sollte. Eine stringente digitale Rechnungsabwicklung hat ViDA nicht gebracht. Der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 3. XRechnung im B2G-Bereich

Lieferanten des Bundes sind seit dem 27.11.2020 nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge mittels XRechnung vorzunehmen (Ausnahmen sind: Direktaufträge bis 1.000 EUR ohne USt, Ausnahmeregelungen nach §§ 8 oder 9 ERechV oder Rechn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digital statt doppelt: So g... / 2 Digitalisierung ohne Systemwechsel: Prozesse respektieren

Statt mit einem umfassenden IT-Projekt zu starten, lohnt es sich, die bestehenden Prozesse zunächst digital abzubilden. Bei einer übersichtlichen und systematischen Handaktenstruktur kann dieses Vorgehen direkt in ein digitales Verzeichnis überführt werden. Abb. 1 stellt beispielhaft den analogen Rechnungsprüfungsprozess dar: Abb. 1: Analoger Rechnungsprüfungsprozess Bevor der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 4.2.2 PDFs: Es kommt auf das Format an

Geht ein Beleg als PDF ein, so ist er selbstverständlich im PDF-Format abzuspeichern. Liegt ein elektronischer Beleg mit einer maschinellen Auswertbarkeit vor (d-Base, csv etc.), darf diese Auswertbarkeit nicht durch Abspeichern, z. B. als PDF, reduziert werden[1] (z. B. sind nach dem Umwandeln von Excel-Tabellen, Kassenjournalen oder Buchungen in ein PDF Berechnungen nicht m...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen

Kommentar Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst. GoBD zum zweiten Mal geändert Für die Praxis ergab sich seit dem 1.1.2025 Änderungsbedarf, insbesondere durch die Einführung der obligatorischen ele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Pflicht zur Beachtung der formellen Anforderungen an eine E-Rechnung

Übermittlung & Empfang in strukturiertem elektronischen Format: Eine E-Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG muss – entweder in Form einer "Rechnung" des Leistungserbringers oder als "Gutschrift" des Leistungsempfängers[18] (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG) – nicht nur die in §§ 14 Abs. 4, 14a UStG genannten Voraussetzungen (Pflichtangaben) erfüllen, sondern darüber hinaus in einem st...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2.3 Formate von E-Rechnungen

In Deutschland sind 2 Formate für E-Rechnungen verbreitet: XRechnung: Ein strukturierter XML-Datensatz, der maschinell ausgelesen werden kann. ZUGFeRD: Eine hybride Rechnung, die sowohl einen maschinenlesbaren XML-Datensatz als auch ein menschenlesbares PDF-Dokument enthält. PDF-Formate Wichtig ist, dass einfache PDF-Dateien ab 2025 nicht mehr als ordnungsgemäße elektronische Re...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2.4 Archivierung von E-Rechnungen

Voraussetzungen E-Rechnungen müssen so archiviert werden, dass ihre Authentizität, Unversehrtheit und Lesbarkeit während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gewährleistet sind. Das heißt: Unveränderlichkeit: Die elektronischen Daten dürfen nach der Archivierung nicht unbemerkt geändert werden können. Jede Änderung – sofern überhaupt zulässig – muss protokolliert werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.1 Neue Begriffsdefinitionen

Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStG n. F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung noch als eRechnungen bezeichnet, im Entwurf des Einführungsschreibens als E-Rechnungen) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.)...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.4 Anforderungen an eine elektronische Rechnung

Rz. 74l Stand: 6/01 – 02/2025 Das BMF äußerte sich am 14.06.2024 erstmals in seinem Entwurf zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG und der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025. Ausführlich hierzu Nieskens, UR 2024, 562. Der Entwurf mündete schließlich im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Az. III C 2 – S 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2025, Die E-Rechnung... / IV. Empfang von E-Rechnungen

Seit 1.1.2025 darf jedes Unternehmen an ein anderes Unternehmen eine elektronische Rechnung ohne dessen Zustimmung versenden. Es besteht somit die Pflicht, die technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme einer solchen Rechnung zu erfüllen. Grds. reicht dafür die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus, was bereits fast alle Anwält:innen haben. Ein gesondertes E-Mail-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2025, Die E-Rechnung... / 1. Elektronische Rechnung

Eine elektronische Rechnung ist dabei nach der gesetzlichen Definition eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG). Nach § 14 Abs. 1 S. 6 UStG muss das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnungmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / c) Zulässige Formate einer E-Rechnung

Das Konzept der E-Rechnung ist insoweit technologieoffen, als dass die Software für die Generierung, den Transport und die empfängerseitige Verarbeitung der Informationen nicht vorgegeben ist.[40] E-Rechnungen können sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat muss insbesondere gewährleis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / I. Hintergrund

Mit dem Wachstumschancengesetz[1] sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen eingeführt.[2] Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / III. Zusammenfassung und Ausblick

Ab dem 1.1.2025 sind inländische umsatzsteuerliche Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, sowohl über steuerpflichtige entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen als auch über nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG steuerfreie Vorgänge zwingend elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln. Die Ausstellung einer Rechnung im sog. strukturierten elektronischen Format s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.3 Formanforderungen an die E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung i. S. der Neuregelung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Dabei muss das strukturierte elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen. Das bedeutet zugleich auch, dass eine Rechnungsausste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.5.3 Einführung der verpflichtenden E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wird die obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) im deutschen B2B-Bereich eingeführt (§14 UStG). Ab dem 1.1.2025 sind dann gem. § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG nur noch strukturierte elektronische Rechnungen zulässig, die den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU (CEN-Norm EN 16931) entsprechen oder mit diesem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.2 Die neue E-Rechnung ab 2025

Das bei Weitem wichtigste Thema bei den umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ist die verpflichtende Einführung der neuen E-Rechnung ab dem 1.1.2025. Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung Die neuen Regelungen zur E-Rechnung ab 2025 sind ein sehr umfassendes Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 2 ZUGFeRD-Formate in Deutschland ebenfalls nutzbar

Wichtig zu wissen ist, dass es Rechnungsstellern grundsätzlich freigestellt ist, auch andere XML-Formate zu nutzen, soweit diese den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. In Deutschland ist das z. B. das sogenannte ZUGFeRD-Format relativ weit verbreitet. [1] Für Unternehmer stellt sich u. a. die Frage, ob sich dieses Format auch für den Rechnungsverkehr mit Behörden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 5 Fazit und Ausblick zur XRechnung

Die Digitalisierung hält seit Längerem Einzug in die Unternehmen und betrifft auch das Rechnungswesen. Ein zentraler Aspekt ist die Umstellung auf die XRechnung. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige müssen das Thema kurzfristig angehen und umsetzen, da ab 2025 alle Unternehmen und Selbstständige echte E-Rechnungen zumindest empfangen können müssen. Wer nicht hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 3 Vorteile der XRechnung für Unternehmen und Selbstständige

Die Nutzung echter elektronischer Ein- und Ausgangsrechnungen bringt Unternehmen, sowohl Versendern als auch Empfängern, v. a. diese Vorteile: Kostenersparnis, z. B. für Papier, Drucker/Toner, Porto; Zeitersparnis, z. B. kein Ausdruck, keine Kuvertierung, keine Laufzeiten zu Briefkästen, bessere Recherchemöglichkeiten ohne Laufwege und -zeiten, etwa bei Reklamationen oder Rück...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 1.4 Thema betrifft alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen

Unternehmer und Selbstständige müssen jetzt handeln, wollen Sie Nachteile wie Auftragsrückgänge oder den Verlust des Vorsteuerabzugs vermeiden. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es für kleinere Betriebe Übergangsfristen gibt. Bis Ende 2026 dürfen für alle Umsätze aus den Jahren 2025 und 2026 weiter PDF- und Papierrechnungen (sonstige Rechnungen) genutzt werden, ebenso ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / Zusammenfassung

Überblick Immer mehr Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige nutzen elektronische Rechnungen, um Zeit, Aufwand und Geld zu sparen und versenden und empfangen dazu nach wie vor in erster Linie PDF-Rechnungen. Doch diese sind keine echten elektronischen Rechnungen i. S. d. Gesetzgebers, weil sie vom Empfänger manuell bearbeitet werden müssen. Als echte E-Rechnungen zä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 4.2 Schritt 2: Bestandsaufnahme – Wie ist die Situation aktuell?

Ist final geklärt, was erreicht werden soll, geht es darum, zu erheben, was bereits im Betrieb vorhanden ist und wie die aktuellen Prozesse ablaufen. Wenn die Prozesse beschrieben sind, kann man sich bei der Umstellung in der Regel gut daran orientieren, auch wenn die Abläufe auf Papierformat abgestellt sind. Die nachstehenden Punkte und Fragen sind dabei mindestens zu berüc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 4.1 Schritt 1: Ziele und Rahmenbedingungen – Was soll bis wann erreicht werden?

Wie bei jedem Projekt oder bei Organisationsänderungen sollte zunächst geklärt werden, was bis wann erreicht werden soll und wer betroffen ist und eingebunden werden muss. Unternehmen, die eine Umstellung auf die XRechnung planen, sollten vor dem eigentlichen Projektstart mindestens folgende Fragen schlüssig beantworten: Gibt es von der Geschäftsleitung vorab ein klares und einde...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Rechnungen / 3 Welche Anforderungen werden an das Format gestellt?

Es gibt keine Verpflichtung, ein bestimmtes Format zu nutzen, solange die zuvor aufgeführten Kriterien erfüllt werden. Gemäß BMF ist davon auszugehen, dass die bislang bereits häufig genutzten Formate XRechnung und ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnungen Deutschland ab der Version 2.0.1) der E-Rechnungsnorm EN 16931 entspricht. Auch ausländische For...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Rechnungen / 6 Wie bereitet man sich auf die E-Rechnung vor?

Erstellt ein Verein nur wenige elektronische Rechnungen, kann unter Umständen ein Online-Tool eingesetzt werden (z. B. das kostenlose WISO MeinBüro Rechnungen Free oder die ebenfalls kostenlosen PDF24 Tools). Ansonsten muss man sich für ein geeignetes E-Rechnungsformat entscheiden, das die gesetzlichen Anforderungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.11 oder höher) erfüllt. Dann wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.2 Was sind diese strukturierten elektronischen Formate?

Vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit bedingt sich der deutsche Gesetzgeber hierbei eines europäischen Formats. Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.201...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Ein Überblick u... / 5 Ausführliches BMF-Schreiben gibt hilfreiche Informationen

Mit dem lang ersehnten Schreiben vom 15.10.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen. Die Aussagen dieses Schreibens sind für die rechtssicherere Anwendung der E-Rechnung von wichtiger Bedeutung. Nachfolgend die wichtigsten Aussa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Die neue E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 tritt die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen (E-Rechnung). Dies ist allerdings (derzeit) auf Umsätze beschränkt, die zwischen inländischen Unternehmern ausgeführt werden und wird durch verschiedene Übergangsregelungen flankiert. Wegen der weitreichenden Bedeutung hatt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Wie richtig faktu... / 3 Neuregelung für Leistungen ab 1.1.2025: Elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern

Durch das sog. "Wachstumschancengesetz"[1] wurde die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern, wenn der Leistungsempfänger die Leistung für sein Unternehmen empfängt, zwingend eingeführt.[2] Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ist daher nicht erforderlich. Dagegen gilt die neue Pflicht zur Er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 – Das müssen Verwalter jetzt wissen!

Auch 2025 bleiben Verwalter nicht vor Veränderungen im Arbeitsalltag verschont, die es gilt, möglichst zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen. Denn die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – wird ab dem 1.1.2025 im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiet nach § 1 Abs. ...mehr