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XRechnung: So stellen Sie erfolgreich um / 2 ZUGFeRD-Formate in Deutschland ebenfalls nutzbar

Jörgen Erichsen
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Wichtig zu wissen ist, dass es Rechnungsstellern grundsätzlich freigestellt ist, auch andere XML-Formate zu nutzen, soweit diese den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. In Deutschland ist das z. B. das sogenannte ZUGFeRD-Format relativ weit verbreitet.[1]

Für Unternehmer stellt sich u. a. die Frage, ob sich dieses Format auch für den Rechnungsverkehr mit Behörden und anderen Geschäftspartnern nutzen lässt. Für den ZUGFeRD-Standard Version 1.0 gilt das ausdrücklich nicht, da er nicht der EU-Norm entspricht. Daher wurde bereits seit Längerem an der Version 2.2 gearbeitet, die jetzt in mehreren Profilen erhältlich ist. Die Profile

  • Basic
  • Comfort
  • Extended

werden in Deutschland steuerrechtlich als Rechnungen anerkannt. Für die Profile "Minimum" und "Basic WL" gilt das nicht. Daraus folgt, dass sich nur die 3 erstgenannten Profile als echte elektronische Rechnung nutzen lassen.

Mit ZUGFeRD 2.2 werden vom Rechnungsersteller immer 2 getrennte Dateien versendet:

  • ein PDF-Dokument (PDF/A3) als "Bildteil" und
  • eine reine XML-Datei.

Der Empfänger kann entscheiden, ob er das PDF- oder die XML-Datei verarbeitet. Damit kann ZUGFeRD 2.2 und den nachfolgenden Versionen (aktuell 2.3, Stand: November 2024) auch von allen europäischen Verwaltungen und Partnern empfangen und verarbeitet werden.

Die XRechnung hingegen ist ein reines XML-Datenformat. Die Dateien können auf beliebigem Weg übertragen werden, z. B. per E-Mail, File-Download oder FTP; hierzu gibt es keine unmittelbaren Vorgaben.

ZUGFeRD 2.3 kann nach Registrierung z. B. ZUGFeRD 2.3 | Forum elektronische Rechnung Deutschland (Abrufdatum 4.11.2024), heruntergeladen werden. Es gibt die Möglichkeit, eine kostenfreie Version zu testen, die fast alle Leistungsmerkmale von ZUGFeRD bereitstellt, was vor allem für Betriebe oder Selbs...

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