Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsbau

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zweck und Anwendungsbereich der Baulast

Rz. 170 Mit Ausnahme von Bayern haben alle Bundesländer in ihren Bauordnungen das Institut der Baulast vorgesehen. Die jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnungen lauten wesentlich gleich und gehen auf die entsprechenden Regelungen der Musterbauordnung zurück, die 1960 von einer Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder erarbeitet wurde.[679] Die Baulast dient im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweismöglichkeiten

Rz. 19 Gebäudeeigentum (Nr. 1). Es genügt der Nachweis von Gebäudeeigentum nach Abs. 2 oder 3, nicht jedoch nach Abs. 1 (dazu unten b) und d).[15] Diese Nachweise genügen zwar auch zur Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für dieses Gebäudeeigentum. Es ist jedoch denkbar, dass der Gebäudeeigentümer den Ankauf des Grundstückes (§ 15 Abs. 1 SachenRBerG) beabsichtigt und dies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Schuldrechtliche Verpflichtungen auf Neufestsetzung des Erbbauzinses

Rz. 207 Schuldrechtliche Vereinbarungen sind neben dem für die ganze Erbbaurechtsdauer fest bestimmten Erbbauzins zulässig, wenn in bestimmten Zeitabständen der Erbbauzins entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Änderung des Bodenwertes, der Mieten, Beamtenbezüge, Index für Lebenshaltung) neu festgesetzt werden soll.[858] Bei einem Eigentümererbbaurecht ist weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.1 Betroffene Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige

Rz. 60 Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe das Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft das Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsunternehmen: Verzicht auf zahlreiche Bauprojekte

Nach privaten Bauträgern müssen auch immer mehr sozialorientierte Wohnungsunternehmen beim Bauen und (energetischen) Sanieren auf die Bremse treten – weil es derzeit unwirtschaftlich ist. Allein in Bayern soll im Jahr 2024 jedes 10. Projekt gestrichen werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) geht nach einer internen Umfrage davon aus, dass die rund 500...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnungshilfe / 1 Leistungen der Wohnungshilfe

Die Wohnungshilfe umfasst die behindertengerechte Anpassung vorhandenen Wohnraums, beispielsweise durch Um- oder Ausbau, Ausstattung und Erweiterung, Bereitstellung einer Behindertenwohnung des öffentlichen oder privaten Wohnungsbaus, Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums, ggf. in Arbeitsplatznähe, Bereitstellung einer Wohnung in einem Wohnzentrum für Schwerbehinderte, Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 42 Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwendet, wo es darum geht, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Im Regelfall wird Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit nach beiden Gesetzen bejaht oder nicht. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG ist ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Immobilienbewertung / I. Standards und Rechtsgrundlagen

Rz. 8 Immobilienmarktwertermittlungen sind also vor allem ein ökonomisches und weniger ein juristisches Problem, zumal überhaupt viele Praxisfälle allenfalls mittelbar in den Anwendungsbereich einschlägiger Normen fallen – von der Legaldefinition bestimmter Bewertungsgrundlagen abgesehen – und der Einhaltung von einschlägigen Qualitätsstandards in der Wertermittlungspraxis e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsbau am Ortsrand: "Reparaturvorschrift" für § 13b BauGB

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes am 17.11.2023 auch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Unter anderem wird ein neuer § 215a BauGB eingeführt – eine Art Reparaturvorschrift –, mit der Rechtsklarheit bezüglich des § 13b BauGB geschaffen werden soll. § 13b BauGB soll den Wohnungsbau auf Freiflächen am Ortsrand erleichtern, wurde a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4 Brandenburg

Das Land hat über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) derzeit ein interessantes Programm aufgelegt: Programm für Brandenburg Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau[1] 2.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. 2.4.2 Das wird gefördert Das Program...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4 Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung)

Bei diesem Programm handelt es sich um eine Zusatzförderung aus dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Es richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und energetisch sanieren möchten. Die Zusatzförderung kann nur als Ergänzung zu dem Finanzierungsbaustein "Basisförderung Z15-Darlehen" in Anspruch genommen werden. Das muss vorab erfüllt sein Die Zusatzförderung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1 Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Dieses Programm soll nicht nur den Wohnungsbau fördern, sondern auch energetische Sanierungsvorhaben. Dies gilt besonders für energieeffiziente oder nachhaltige Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40. Das Programm gewährt flankierend zu den Darlehen (oder bislang gewährten Zuschüssen) aus der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" der KfW zusätzlich eine Förd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.2 Das wird gefördert

Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein. Kein Wohnungseigentum An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein. Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 367 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 34] Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Es si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.1 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Rz. 4 Eine der Hauptpflichten des Verkäufers ist es, den Kaufgegenstand (bzw. das Recht zu dessen Besitz) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (vgl. § 433 Abs. 1 S. 2, § 453 Abs. 1 und Abs. 3 BGB). Verstößt der Verkäufer gegen diese Pflicht, stehen dem Käufer die sich aus den §§ 437ff. BGB ergebenden Rechte zu. Nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB sind diese Rechte des Käufer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Große Reform des Baugesetzbuches soll 2024 kommen

Das Bundesbauministerium hat die Arbeiten an einer großen Reform des Baugesetzbuches (BauGB) aufgenommen. Gleichzeitig wird die das BauGB ergänzende Baunutzungsverordnung (BauNVO) überprüft. Das gegenwärtig geltende BauGB datiert aus dem Jahre 1986. Es hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen erfahren. Eine wahre Kaskade von Änderungen erfolgte in den Jahren 2022 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 2. Vermögenswirksame Leistungen

Voraussetzung für die staatliche Förderung der Vermögensbildung ist jedoch, dass die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen angelegt werden.[5] Zentrale Vorschrift ist § 2 5. VermBG: Was unter den Begriff der "vermögenswirksamen Leistungen" i.S.d. 5. VermBG fällt, ist in § 2 5. VermBG geregelt; die Norm stellt damit die zentrale Vorschrift de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ifo-Institut: Schlechteste Geschäftslage im Wohnungsbau seit 32 Jahren

Viele Projekte sind wirtschaftlich nicht mehr umsetzbar und es gibt immer mehr Stornierungen – das Geschäftsklima des Ifo-Instituts für den deutschen Wohnungsbau fällt auf den tiefsten Stand seit 1991. Das vom Ifo-Institut erhobene Geschäftsklima in der Wohnungsbaubranche fiel im September 2023 auf einen aktuellen Stand von -54,8 Punkten – gegenüber August ist das ein weitere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Serielles und modulares Bauen: Neue Konzepte

Es gibt eine neue Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen: 25 durchgeplante Konzepte hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW darin aufgenommen. Die 20 ausgewählten Anbieter sollen den sozial orientierten Vermietern ideale Konditionen bieten. Die Rahmenvereinbarung entstand in einem aufwändigen Prozess in den vergangenen 7 Monaten des Spitzenverbands der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548 beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht sic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.1.2 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Um neben der klimatischen Zielsetzung die Entwicklung von ganzheitlichen nachhaltigen ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Ebenen zu fördern, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2016 insgesamt 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) für die nächsten 15 Jahre (bis 2030) definiert. Für den Gebäudesektor sind vorranging die Zielemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1 Im frei finanzierten Wohnungsbau

Mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu verteilen sind, können die Parteien den Umlageschlüssel für die Betriebskosten frei vereinbaren, z. B. Abrechnung nach dem Anteil der Wohnflächen oder nach Kopfzahlen. Hinweis Umlage nach Kopfzahl vermeiden Abzuraten ist von einer Verteilung nach Kopfzahlen, bei der die An...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Zunächst ist zu klären, welcher Verteilungsmaßstab für die jeweiligen Betriebskosten zwischen den Parteien vereinbart ist, bzw. welche Vorgaben für die Verteilung bestehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass für Betriebskostenabrechnungen gesetzliche Fristen bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlegende Vorschrift zum Abrechnungsmaßstab für Betri...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.3 Umlage nach Wohn- und Nutzfläche

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach Betriebskosten nach den Wohn- und Nutzflächen umgelegt werden, gilt auch für solche Betriebskosten, die sich der Wohnung konkret zuordnen lassen (z. B. Grundsteuer bei Eigentumswohnungen oder durch Zähler erfasste Betriebskosten), sofern im Mietvertrag keine Anhaltspunkte für eine einschränkende Auslegung enthalten sind.[1] Praxis-Tipp E...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.1 Frist

Die Frage, wann der Vermieter nach Ablauf des Abrechnungszeitraums spätestens abrechnen muss, ist nunmehr auch für den frei finanzierten Wohnungsbau durch § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. Wichtig Abrechnungsfrist Danach ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; d. h. sie muss dem Mieter in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.4 Änderung des Umlageschlüssels

Bloße Zweifel des Mieters an der Billigkeit der Wohnfläche als Umlagemaßstab genügen nicht, um eine Änderung dieses gesetzlichen Umlageschlüssels zu rechtfertigen. Lediglich für besondere Ausnahmefälle geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Anspruch des Mieters auf Änderung des Umlagemaßstabs z. B. auf Kopfzahlen bestehen kann. Das setzt voraus, dass es im Einzelfall zu ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Grundsteuer – Frag... / 7. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?

Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Schritt: Berechnung des Grundsteuerwerts – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.2 Verbrauchsabhängige Abrechnung

Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch (z. B. durch Wasserzähler) oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen (z. B. durch separate Müllgefäße), sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter ist somit verpflichtet, verbrauchsabhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.1 Umlage nach Wohnfläche

Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei vermieteten Eigentumswohnungen sind die Betriebskosten gemäß dem am 1.12.2020 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils gelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.5 Billigkeit des Verteilerschlüssels

Ist der Verteilerschlüssel grob unbillig oder infolge geänderter Umstände grob unbillig geworden, kann auch der Mieter eine Änderung weder für die Vergangenheit noch für den laufenden Abrechnungszeitraum, sondern nur für die Zukunft verlangen, es sei denn, dem Vermieter lagen bereits vor Beginn der Abrechnungsperiode verlässliche Anhaltspunkte für eine sich ergebende grobe U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Grundsteuer – Frag... / 6. Was haben Bund und Länder mit der Reform erreicht?

Die Grundsteuer wurde im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Das Ziel der Reform ist es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Das neue Grundsteuergesetz soll Städten und Gemeinden weiterhin die nötigen Einnahmen sichern, die Bürgerinnen und Bürger sollen insgesamt aber nicht mehr belas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Abschlag für Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] Art. 4 Abs. 4 BayGrStG sieht ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird demnach um 25 % ermäßigt, soweit (Nummer 1) die Wohnflächen den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Wohnraumförderung unterliegen oder (Nummer 2) die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitliche Übergangs- und Anwendungsvorschriften zu § 15a EStG

Rn. 5a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Regelungen über den zeitlichen Anwendungsbereich von § 15a EStG sind verwickelt und im Grunde unzumutbar. Sie sind niedergelegt in § 52 Abs 19 EStG aF (= aktuell § 52 Abs 33 EStG ). Den Kern der Vorschriften bilden die S 1–3, denen folgende Konzeption zugrunde liegt: Grundsatzregelung § 52 Abs 19 S 1 EStG aF: § 15a EStG ist erstmals auf Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / I. Bedeutung der Genossenschaft

Rz. 728 Das Genossenschaftswesen hat in Deutschland eine rd. 150-jährige Tradition und reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenG v. 14.8.2006 (BGBl I v. 18.8.2006, S. 1911 ff.) erhielt das GenG eine grundlegende Reform (vgl. Geschwandtner, in: Dombeck/Geschwandtner/Rohde/Stüber, 2023, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 4 Grundsteuermesszahlen (1) 1 Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 %. 2 Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt. (2) 1 Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird um 25 % ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht. 2 Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.7 Heilung der fehlerhaften Abrechnung

Eine nicht nachvollziehbare Abrechnung kann nicht durch nachträgliche Erläuterung geheilt werden. Vielmehr ist eine neue Abrechnung zu erstellen.[1] Hat der Vermieter dagegen ordnungsgemäß abgerechnet, ist der Abrechnungsanspruch des Mieters erfüllt, sodass er keine neue Abrechnung mehr verlangen kann. Ob die Abrechnung auch inhaltlich richtig und vertragsgemäß ist, betrifft ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Reform der Grunderwerbsteuer?

Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt bei der Grunderwerbsteuer kräftig drauf. Finanzminister Christian Lindner (FDP) schlägt eine Entlastung für Selbstnutzer vor und will Share Deals an den Kragen – ein Diskussionsentwurf an die Länder ist raus. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) appelliert an die Länder, die Grunderwerbsteuer für Immobili...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anforderungen

Rz. 3 Fraglich ist, wie dieses andere Begründungsmittel auszusehen hat. Zunächst kommen Urteile bzw. Sachverständigengutachten in Betracht, in denen die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren Wohnraum festgestellt wurde (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558a Rn. 153). Aber auch Mietsammlungen, die weder als Mietspiegel noch als Datenbank anerkannt sind, kommen in Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Öffentlich geförderter Wohnungsbau.

Rn 14 Im öffentlich geförderten Wohnungsbau alten Rechts (zu den zeitlich und regional unterschiedlichen Rechtslagen s Schmidt-Futterer/Börstinghaus Vor § 557 BGB Rz 24 ff) kann der Vermieter die Kostenmiete einseitig gem § 10 WoBindG erhöhen. Insofern entspricht die Rechtslage der nach einer strittigen Erhöhung gem § 559 BGB. Mieterhöhungen nach dem WoFG oder entsprechenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemein.

Rn 9 Ausgeschlossen ist eine Sicherungsanordnung wegen Ansprüchen, die auf einer Mieterhöhung beruhen. Dies gilt in der Gewerberaum- und Wohnraummiete und dort sowohl für Mieterhöhungen im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Einschränkungen bei der Kaution betreffen Wohnraummiete, § 551; § 9 V WoBindG. Im preisgebundenen Wohnraum können gem § 9 V WoBindG nicht Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietrückständen gesichert werden. Die Kostenmiete enthält bereits das Mietausfallwagnis. Für nach WoFG geförderten Wohnraum gibt es keine vergleichbare Einschränkung. Im sozialen Wohnung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit (§ 558 VI).

Rn 34 Es kann nicht vereinbart werden, dass der Vermieter zu einer Mieterhöhung ohne Zustimmung berechtigt ist (BGH NZM 07, 283 [BGH 07.02.2007 - VIII ZR 122/05] Rz 15) oder dass er zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere Miete verlangen kann, ohne das Mieterhöhungsverfahren einzuhalten (BGH NJW-RR 04, 518 [BGH 12.11.2003 - VIII ZR 41/03]). Darf der Vermieter nach dem Förder...mehr