Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsbau

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonders schwere Treuepflichtverletzung.

Rn 30 Bei gesteigerten Rücksichtnahmepflichten kann die Berufung auf § 125 ausgeschlossen sein, so bei der Überlegenheit einer Partei, wie bei formnichtigem Vertrag zwischen Siedlungsträger und Siedler (BGHZ 16, 337; 20, 173), gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft und Eigenheimbewerber (BGH NJW 72, 1189), nicht im sozialen Wohnungsbau (BGH NJW 69, 1169). Eine Durchbrechung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Einschränkungen bei der Kaution betreffen Wohnraummiete, § 551; § 9 V WoBindG. Im preisgebundenen Wohnraum können gem § 9 V WoBindG nicht Ansprüche des Vermieters gg den Mieter wegen Mietrückständen gesichert werden. Die Kostenmiete enthält bereits das Mietausfallwagnis. Für nach WoFG geförderten Wohnraum gibt es keine vergleichbare Einschränkung. Im sozialen Wohnungsba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit (§ 558 VI).

Rn 34 Es kann nicht vereinbart werden, dass der Vermieter zu einer Mieterhöhung ohne Zustimmung berechtigt ist (BGH NZM 07, 283 [BGH 07.02.2007 - VIII ZR 122/05] Rz 15) oder dass er zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere Miete verlangen kann, ohne das Mieterhöhungsverfahren einzuhalten (BGH NJW-RR 04, 518 [BGH 12.11.2003 - VIII ZR 41/03]). Darf der Vermieter nach dem Förder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zulässige Miethöhe.

Rn 183 Die Miethöhe wird durch §§ 134, 138 I und II (s.a. § 138 Rn 55) sowie in der Wohnungsmiete durch §§ 5 I WiStG, 291 StGB begrenzt. Weitere Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften für den preisgebundenen Wohnungsbau (§ 8 II WoBindG) oder aus dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG). Bei sog Nutzungsverträgen in den neuen Ländern über Erholungsgrundstücke (Datschengrundstück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Mit Wirkung zum 1.9.93 wurde auch für den freifinanzierten Wohnungsbau durch das 4. MietRÄndG vom 21.7.93 (BGBl I 93, 1257) das Vorkaufsrecht eingeführt. Vorbild war die für öffentlich geförderten Wohnraum damals (bis 31.12.01) geltende Bestimmung des § 2b WoBindG. (BTDrs 12/3254, 40, Bundschuh ZMR 01, 324 ff). Neu ist das Formerfordernis in § 577 III. Schon § 570b aF s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhung.

Rn 182 Zur Erhöhung der Miete bei preisfreien Wohnraummietverhältnissen hat der Gesetzgeber in §§ 557–560 Sonderregelungen geschaffen (s § 557 Rn 3). Regelungen zur Miethöhe im öffentlich geförderten Wohnungsbau finden sich nicht im BGB, sondern ergeben sich aus §§ 8 ff WoBindG und §§ 3 ff NMV 1970. Der Vermieter hat nach §§ 557–560 tw die Möglichkeit, einseitig die Miete zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Arbeitgeberdarlehen und Förderdarlehen (Nr 4, 5).

Rn 34 Unter den Begriff des Arbeitgeberdarlehens (II 2 Nr 4) fallen auch Kredite, die von Unterstützungskassen gewährt werden sowie Darlehen, die Angehörige (Ehegatten, Kinder) mit Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers o ehemalige Arbeitnehmer erhalten (Pensionärsdarlehen). Die Vollausnahme setzt einen effektiven Zins voraus, der unter dem Marktüblichen Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragsfreiheit; Gestaltungsfreiheit; Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 22 Im Prinzip ist der Vermieter gem Art 2 I GG, § 305 frei, ob und an wen er zu welchen Bedingungen vermietet, der Mieter, ob und von wem er zu welchen Bedingungen mietet (Vertragsfreiheit; s.a. Vor §§ 145 ff Rn 12 ff). Der Vermieter ist zu einer Gleichbehandlung der Mieter grds nicht verpflichtet. Etwas anders gilt im Einzelfall, zB für Bundesbedienstete (BayObLG NZM 99,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen Soweit Investitionszuschüsse nicht direkt ertragswirksam vereinnahmt, sondern ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden, können die Zuschüsse entweder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes abgesetzt oder in einen gesonderten Passivpos...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 213 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 betrifft selbständig tätige Personen, die zur Schaustellung und Vorführung künstlerischer oder artistischer Leistungen vertraglich verpflichtet sind (§ 539 Abs. 1 Nr. 3 RVO a. F.), und ihre Ehegatten. Dies gilt nur für die vertragliche Verpflichtung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB VII (1.1.1997) und die sich aus diesem Vertrag ergebende Tätigkeit; selbstä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Öffentlich geförderter Wohnungsbau.

Rn 14 Im öffentlich geförderten Wohnungsbau alten Rechts (zu den zeitlich und regional unterschiedlichen Rechtslagen s Schmidt-Futterer/Börstinghaus Vor § 557 BGB Rz 24 ff) kann der Vermieter die Kostenmiete einseitig gem § 10 WoBindG erhöhen. Insofern entspricht die Rechtslage der nach einer strittigen Erhöhung gem § 559 BGB. Mieterhöhungen nach dem WoFG oder entspr Landesg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmersparzulage

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beziehen Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tätigkeit) i. S. v. § 19 EStG, können sie für vermögenswirksame Leistungen gem. § 13 VermBG eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Einkommensgrenze beträgt seit 2002 17 900 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern 35 800 EUR zu versteuerndes Einkommen. 2009 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemein.

Rn 9 Ausgeschlossen ist eine Sicherungsanordnung wegen Ansprüchen, die auf einer Mieterhöhung beruhen. Dies gilt in der Gewerberaum- und Wohnraummiete und dort sowohl für Mieterhöhungen im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflichten von Behörden (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden haben den Finanzbehörden alle Umstände mitzuteilen, die für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes, von Grundbesitzwerten (§ 138, 157 BewG) oder für die Grundsteuern von Bedeutung sein können (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BewG). Diese Vorschrift verpflichtet die zuständigen Behörden, be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22.11.2013 (GVBl. S. 472) Landesverordnung über die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung vom 27.1.2014 (GVBl. S. 10) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen zu den Einkommensgrenzen ab 1.1.2023 vom 7.12.2022 Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 8, 14467 Potsdam, Tel.: 0331-866 0, Mail: poststelle@mil.brandenburg.de, Web: www.mil.brandenburg.de Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Str. 21, 14473 Potsdam, Tel.: 0331-660 0, Infotelefon Wohnungsbau: 0331-660 1322, Mail: kundencenter@ilb.de, Web: www.ilb.de Förder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.1 Arten von Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Be...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragstellung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist zuständig für die Antragsannahme und Bearbeitung. Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Voraussetzungen: Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder, Bau- oder Kaufunterlagen, ggf. Nachweis über besondere Bedarfe (Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis), Bestätigung der Stadt oder Gemeinde über das Wohnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.3 Notwendiges Betriebsvermögen bei Freiberuflern

Rz. 55 Auch ein Freiberufler kann notwendiges Betriebsvermögen haben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Umfang des Betriebsvermögens durch das Berufsbild des Freiberuflers begrenzt wird. Im Vordergrund steht der Einsatz der eigenen Arbeitskraft des Freiberuflers, seiner geistigen Fähigkeiten und seiner durch eine qualifizierte Ausbildung erworbenen Kenntnisse.[1] W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8 Sonderregelung für öffentliche Infrastrukturprojekte (Abs. 6)

Rz. 212 Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde § 4h Abs. 6 EStG angefügt. Damit werden Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte von der Definition der Zinsaufwendungen und Zinserträge ausgenommen und unterliegen damit nicht der Zinsschranke und auch nicht der Ermittlung des verrechenbaren EBITDA. Durch diese Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.1 Höhe der Grundvergütung

Die Angemessenheit des Verwalterhonorars hängt in erster Linie von der Größe des zu verwaltenden Objekts ab. Verwaltern von Kleinanlagen wird regelmäßig ein höheres Honorar zugebilligt als für Großobjekte. Daneben kommt es auch auf zusätzliche Gemeinschaftsanlagen an, wie beispielsweise eine Tiefgarage, ein Schwimmbad, eine Sauna oder ggf. gemeinschaftliche Sportanlagen. Zune...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 1.2.3 Baualtersklasse D, E und F (1949 bis 1978)

Baualtersklasse D (1949 bis 1957) In der Baualtersklasse D sind wegen des Materialmangels in der Nachkriegszeit hauptsächlich einfache Bauweisen zu finden. Häufig wurden zum Wiederaufbau von Wohngebäuden Trümmermaterialien verwendet. Außenwände errichtete man überwiegend in Mauerwerksbauweise, Holzbalkendecken kamen nur noch bei Einfamilienhäusern zum Einsatz. Im Geschosswohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 1.2.2 Baualtersklasse C (1919 bis 1948)

Baualtersklasse C, einzuordnen nach dem Ersten und während des Zweiten Weltkriegs, ist geprägt von der zunehmenden Industrialisierung der Baustoffherstellung. Die Wirtschaftskrise nach dem Ersten Weltkrieg führte allerdings auch dazu, dass kostengünstigere und einfachere Materialien eingesetzt und materialsparende Konstruktionen angewendet wurden. Auf nationaler Ebene wurden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wissenschaftler: Mehr Wohnungsbau geht nur mit neuen Flächen

Grund und Boden für den Wohnungsbau sind knapp – trotzdem steht das politische 30-Hektar-Ziel beim Flächenverbrauch bis 2030 weiter im Raum. Bau- und Wohnungsverbände haben eine Studie beauftragt, die zeigt, wie der Konflikt lösbar ist. Die neue Bundesregierung will "bauen, bauen, bauen", wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Regierungserklärung Mitte Mai sagte, und M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Alte Gleise, neue Wohnungen: so wird es rechtlich möglich

Nach aktueller Rechtslage ist es kaum noch möglich, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Der Bundestag hat nun eine Gesetzänderung beschlossen, die das ändern soll. Viele Kommunen schielen auf ungenutzte Bahnflächen, um dort Wohnraum zu schaffen. Bisher ist es rechtlich schwer möglich, die Grundstücke zu bebauen. Der Bundestag hat in der Nacht zum 27.6.2025...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Rechtspolitik

Rz. 8 Im Koalitionsvertrag 2025 gibt es keine spezifischen Aussagen zur Reform von § 13d ErbStG. Das Thema Erbschaftsteuer bleibt zwischen den Koalitionsparteien umstritten, und eine Anpassung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke wird im Koalitionsvertrag nicht explizit erwähnt. Allerdings ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Anlie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewerbebetrieb

Rn. 186c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wer als Gewerbetreibender den Vertriebsbereich einer KapGes überträgt, an der er beteiligt ist, hält die Beteiligung im notwendigen BV (RFH RStBl 1933, 1067). Erwirbt ein Händler eine Beteiligung an dem für seine Tätigkeit notwendigen Herstellungsbetrieb, liegt notwendiges BV vor (RFH RStBl 1938, 103). Im Fall BFH v 10.07.1974, I R 223/70,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 35 Sonderposten

Durch die Aufhebung des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit sind steuerliche Vorschriften handelsbilanziell nicht mehr zu berücksichtigen. Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte erfolgt nunmehr ausschließlich in der Steuerbilanz. Nach Art. 66 Abs. 5 EGHGB durften letztmals für das vor dem 01.01.2010 beginnende Geschäftsjahr Sonderposten mit Rücklageanteil im handelsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 603 Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse

Die hier zu erfassenden Zuschüsse sowie entsprechende Beihilfen sind zur Mietverbilligung bestimmt. Sie werden von dritter Seite neben der vertraglichen Miete gewährt. Hierher gehören ebenfalls Zuschüsse, die in erster Linie von öffentlichen Stellen gegeben werden, um eine möglichst weitgehende Finanzierung des Wohnungsbaus aus Mitteln des Kapitalmarktes zu erreichen (Zinszus...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Verpflichtete (Abs. 1 und 2)

Rz. 8 Die nach Maßgabe der MV verpflichteten Einrichtungen sind nunmehr Behörden, andere öffentlich-rechtliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (d. h. Tonfunk- und Fernsehanstalten). Letztere werden ausdrücklich erwähnt, weil auch bei diesen umstritten ist, ob sie unter den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO fallen.[1] Ausdrücklich genannt sind das Bundesam...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauturbo: Das steht im Gesetzentwurf der Ministerin

Kaum vier Wochen im Amt hat Bundesbauministerin Verena Hubertz einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vorgelegt. Der Bauturbo soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Das ist geplant. Die neue Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen ersten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Bauturbo) vorgelegt; geplant ist unter ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genossenschaftsanteile

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen des ArbN zur Begründung eines Geschäftsguthabens bei einer Genossenschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im > Inland sind vermögenswirksame Leistungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g und Nr 3 iVm § 6 5. VermBG [> Anh 5.1]; Abschn 4 Abs 7 = Rz 22 VermBErl [> Anh 5.3]. Hinweis Einzelheiten zu vermögenswirksamen Leistungen > Vermögensbildung der A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohnungsbauprämie

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach §§ 1, 2 WoPG können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten, vorausgesetzt die Aufwendungen stellen keine vermögenswirksamen Leistungen dar. Die Einkommensgrenze beträgt gemäß § 2a WoPG bei Alleinstehenden 35 000 EUR/Verheirateten 70 000 EUR zu versteuerndes Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Einvernehmliche Feststellung von Sachverhalten durch koordinierte Außenprüfung mit Steuerverwaltungen fremder Staaten (§ 12 EUAHiG)

Eine zu einem niederländischen Konzern gehörende GmbH & Co. KG mit statutarischem inländischem Sitz betrieb im Inland Wohnungsbau auf eigenen und fremden Grundstücken. Im Inland unterhielt die Steuerpflichtige – abgesehen von den Baustellen – allerdings lediglich eine Briefkastenadresse. Die Geschäftsleitung befand sich in den Niederlanden. Es fand eine gemeinsame Außenprüfun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 388 [Autor/Stand] Schließlich sieht auch das NGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Rz. 389 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 NGrStG wird die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG, ggf. auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 3 NGrStG, um (weitere) 25 Prozent ermäßigt, soweit die Woh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr