Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsbau

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Begrifflich ist die Nachforderung von der > Rückforderung und der > Haftung für Lohnsteuer zu unterscheiden. Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Nachforderung ist gegeben, wenn beim LSt-Abzug durch den ArbG im > Steuerabzugsverfahren zu wenig LSt einbehalten worden ist und dieser Betrag beim ArbN (> Rz 5 ff) oder beim ArbG als > Steuerschuld...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erwerbsunfähigkeit

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – auch als Invalidität bezeichnet – gibt es Hilfen zur Vermeidung unangemessener Härten bei der Vermögensbildung: Wird ein Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Abschluss des Bausparvertrags völlig erwerbsunfähig (volle Erwerbsminderung iSd § 43 Abs 2 SGB VI oder Grad der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachbarschaftshilfe

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Damit wird eine gegenseitige, unter Nachbarn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung bezeichnet, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form einer Geldzahlung verzichtet und stattdessen vielmehr – sofern die Hilfe nicht generell selbstlos ist – Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden. Nachbarschaftshilfe wird besonders zur Bewältigung...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.3 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – alte EU-Mitgliedstaaten

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / VI. Lärmkonflikte im Wohnungsbau

Um Lärmkonflikten im Wohnungsbau zu begegnen, hat der Gesetzgeber Änderungen in § 9 und § 216a BauGB vorgenommen. Obwohl die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) entsprechend ihrer Ziff. 1 nicht unmittelbar für die Bauleitplanung gilt, wird sie regelmäßig von der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 – 4 C 8.11, juris Rn 19) für die Beurteilung der Zulässigkeit von Wohnba...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / III. Befreiungstatbestand: Wohnungsbau

Der bisherige § 31 Abs. 3 BauGB wurde wie folgt neu gefasst: Zitat „Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach Satz 1 ist m...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (der „Bau-Turbo”)

I. Die Ausgangslage Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum – insb. in vielen urbanen Räumen – beschäftigt die (Bundes-)Politik schon seit einiger Zeit. Dies ist auch folgerichtig, da die Schaffung von Wohnraum nicht allein unter überbordenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Brandschutz, Stellplätzen, Barrierefreiheit etc. leidet (Conrad, NJW-Spezial 2025, 684), die in die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / II. Die Experimentierklausel: § 246e BauGB

Mit § 246e BauGB ermöglicht der Gesetzgeber ein temporäres Abweichen (bis zum Ablauf des 31.12.2030) von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Hierunter fallen neben dem BauGB auch die BauNVO sowie erlassene Bebauungspläne. Hinweis: Damit sind beispielsweise Wohnungsbauvorhaben in Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten grds. möglich, da § 246e BauGB eine Abweichung von der zul...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / I. Die Ausgangslage

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum – insb. in vielen urbanen Räumen – beschäftigt die (Bundes-)Politik schon seit einiger Zeit. Dies ist auch folgerichtig, da die Schaffung von Wohnraum nicht allein unter überbordenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Brandschutz, Stellplätzen, Barrierefreiheit etc. leidet (Conrad, NJW-Spezial 2025, 684), die in die Gesetzgebungskompet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Angepasste Grundsteuer C

Rz. 205 [Autor/Stand] Für unbebaute und baureife Grundstücke i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG ein abweichender Hebesatz (Grundsteuer C) i.H.v. 8.000 Prozent festgesetzt. Entsprechend zu § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG ist eine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer C gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG ebenfalls bis zum 31. Dezember eines ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 203 [Autor/Stand] § 5 Hebesatz bei der Grundsteuer B und gesonderter Hebesatz bei unbebauten und baureifen Grundstücken (Grundsteuer C) (1) Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 975 v. H. Eine Änderung des Hebesatzes ist bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres möglich. § 25 des Grundsteuergesetzes findet keine Anwendung. (2)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Mögliche differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers bedurfte die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell einer Erweiterung, mit der den Kommunen – optional – ein gesondertes Hebesatzrecht für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeräumt wird. Mit diesem Instrument sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, den räumlich strukturellen Besonderheiten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist in dieser Fassung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraum förderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.2 Begriff der Schönheitsreparaturen

Rz. 142 Was allgemein unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, definiert § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV wie folgt: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." Wie angeführt, gilt § 28 II. BV dire...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.1 Höhe der Zuschläge

Rz. 112 Der Vermieter kann nur eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Für freifinanzierten Wohnraum wird teilweise ein Zuschlag von 20 % der Hauptmiete für angemessen gehalten (LG Berlin, Beschluss v. 7.7.2016, 18 T 65/16, GE 2016, 1093; AG Hamburg, Urteil v. 13.9.2007, 49 C 95/07, ZMR 2008, 213; a. A. LG Berlin, Urteil v. 19.12.2018, 66 S 29/18, a. a. O.). Ein pausc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Vermietete Räume

Rz. 29 Nach § 535 Satz 1 ist der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch (nur) der Mietsache zu gewähren. Welchen räumlichen Umfang die gemietete Sache hat, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Daher ist die Wohnung oder die Gewerbeeinheit so zu bezeichnen, dass sie im Konfliktfall identifizierbar ist und die räumliche Erstreckung genau festgestellt werden kann, was bei mitvermiete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / VI. Umwandlung

Werden vermietete Wohnungen in Wohnungseigentum umgewandelt, besteht das Risiko, dass dem Mietwohnungsmarkt, insb. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in erheblichem Umfang Wohnungen entzogen werden. Das beruht darauf, dass für die Mieter nach einer solchen Umwandlung das Risiko einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen wirtschaftlicher Verwertung deutlich stei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / 2. Die Diskussion über das Vertretenmüssen des Vermieters

Das Miethöherecht des preisfreien Wohnungsbaus erweitert an verschiedenen Stellen die Befugnisse des Vermieters, wenn er bestimmte Tatsachen „nicht zu vertreten hat”. So ist bei bestehender Indexmiete eine Mieterhöhung nach §§ 559, 559e BGB nur dann möglich, wenn der Vermieter die bauliche Maßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Ähnli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.7 Einsatz Sachverständiger

Zwingende Voraussetzung Für den Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" ist zwingend eine Sachverständige oder ein Sachverständiger einzubeziehen. Diese Fachperson übernimmt die Planung, begleitet die Bauphase, dokumentiert die Maßnahmen, prüft die Einhaltung der Anforderungen und bestätigt den erreichten Standard mit dem Formular "Bestätigung nach Durchführung, Standard Alt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 16 Wohnungsbauprämie

Für Bausparverträge kann der Arbeitnehmer unabhängig von der Förderung des 5. VermBG mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage eine Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) erhalten, sofern keine doppelte Förderung derselben Beträge erfolgt und die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten sind. Das WoPG gilt zurzeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.10.1997,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wärmesektor und Energiewende / 2.2 Gebäudebestand

Gebäudebestand in Deutschland In Deutschland lag im Mai 2022 laut dena-Report 2025 der Wohngebäudebestand inklusive Nichtwohngebäuden mit Wohnraum bei rund 20 Millionen Gebäuden. Davon entfielen 13,2 Millionen Gebäude auf Einfamilienhäuser (EFH), 2,7 Millionen auf Zweifamilienhäuser (ZFH) und 2,35 Millionen auf Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 6 Wohneinheiten (MFH) und 1,2 Millionen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Zu den Kreditinstituten gehören nach der Definition des KWG alle privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen im Bereich der EU. Der Vermieter muss aber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996

Rn. 2625 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Wohnungsbauprämie gehört nach § 6 WoPG 1996 nicht zu den Einkünften iSd EStG. Rn. 2626 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu (weiteren) nicht steuerbaren Einnahmen s § 2 Rn 6 ff (Handzik). Rn. 2627–2629 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Speziell Fehlmaßnahmen

Rn. 429 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Widerlegung der Teilwertvermutung für den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines WG bzw den darauf folgenden Bilanzstichtag gelingt in erster Linie für den Fall einer Fehlmaßnahme. Im grundlegenden Beschluss GrS 6/71 (BFH BStBl II 1973, 79) wird die "Fehlmaßnahme" begrifflich noch um die "Fehlkalkulation" erweitert. Danach so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 197. Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rspr des BVerfG v 18.07.2014, BGBl I 2014, 1042

Rn. 217 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, s Rn 212 , war zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das EStG umgesetzt worden. IRd Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr